Nach einem selbstverschuldeten Autounfall mit einem 5 Jahre altem Auto hat mir meine Vollkaskoversicherung neben den 650.-DM Selsbtbeteiligung zusätzlich rund 600.- DM aufgebrummt als neu für alt.
Stossstange und Motorhaube wurden ersetzt und natürlich auch lackiert. Nun soll ich - nach Gutachten DEKRA - 20 % selbst tragen, da sich der Wert des Fahrzeugs angeblich erhöht hat.
In dem Alter kann ich keine Wertsteigerung erkennen, im Gegenteil bin ich der Meinung, dass ich eigentlich einen Wertverlust habe, denn ich habe jetzt ein Unfallfahrzeug. Nach den Bedingungen der Versicherung (AKB) ist die im Recht - aber komme ich auf irgendeinem Weg gegen das Gutachten an auf das die Versicherung sich stützt. Oder bin ich auf Kulanz der Versicherung angewiesen.
Neu für alt Abzug
Hallo Helmut,
dieser „Abzug neu für alt“ ist erstaunlicherweise immer noch rechtens. Ich habe zwar noch keinen kennengelernt, der mir für mein Auto beim Verkauf mehr Geld gegeben hat, nur weil die Fahrertür neu ist, aber dieses vorgehen ist nunmal Usus bei den Versicherungen, da rechtlich gedeckt. Ein Gegengutachten könnte Dir vielleicht helfen, nur müsstest Du dies erst selbst bezahlen
und das Risiko ist nicht unerheblich, das der Schuss nach hinten losgeht. Dann wird aus den DM 600,- schnell mehr.
Gruss Sebastian
Moin!
Nach einem selbstverschuldeten Autounfall mit einem 5 Jahre
altem Auto hat mir meine Vollkaskoversicherung neben den
650.-DM Selsbtbeteiligung zusätzlich rund 600.- DM aufgebrummt
als neu für alt.
Das ist durchaus ein übliches Vorgehen. Als Wertverbesserung gilt hier mit Sicherheit die Lackierung.
Stossstange und Motorhaube wurden ersetzt und natürlich auch
lackiert. Nun soll ich - nach Gutachten DEKRA - 20 % selbst
tragen, da sich der Wert des Fahrzeugs angeblich erhöht hat.
In dem Alter kann ich keine Wertsteigerung erkennen, im
Gegenteil bin ich der Meinung, dass ich eigentlich einen
Wertverlust habe, denn ich habe jetzt ein Unfallfahrzeug.
Gegen die Unterstellte Wertsteigerung kannst Du als solche nichts unternehmen. Lediglich die Höhe derselben könnte eventuell streitig sein. Da in Deinem Fall das Gutachten wohl von der DEKRA stammt, kann ich Dir nur empfehlen, das Gutachten genauestens zu überprüfen. Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, das von der DEKRA erstellte Gutachten nicht die besten sind. In einem eigenen Fall habe ich auch gerade unter einem sehr „Versicherungsfreundlichen“ Gutachten dieses Vereins zu leiden. Hinsichtlich der Wertminderung hast Du zwar objektiv gesehen sicherlich recht. Diesen Punkt kann man allerdings nicht so pauschal werten. Viele Gerichte unterstellen bei einem Auto, das älter als vier Jahre ist, das eine Wertminderung nicht gegeben ist, wenn es keinen bleibenden Schaden gibt. Dagegen wirst Du kaum ankommen. Insgesamt hängt dies aber vom Einzelfall ab. Bei einer fünf Jahre alten Mercedes-S-Klasse sieht es sicher anders aus als bei ´nem fünf Jahre alten Renault Twingo. Außerdem spielt die Gesamtschadenhöhe eine Rolle. Und noch einige andere Faktoren.
Nach
den Bedingungen der Versicherung (AKB) ist die im Recht - aber
komme ich auf irgendeinem Weg gegen das Gutachten an auf das
die Versicherung sich stützt. Oder bin ich auf Kulanz der
Versicherung angewiesen.
Da die AKB hier eindeutig sind, kannst Du da nichts machen, die Rechtsprechung sieht das in der Regel genauso. Wenn Du allerdings der Meinung bist, das Dir der Abzug zu hoch ist, könntest Du über ein Gegengutachten versuchen, die Differenz feststellen zu lassen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Ein Gegengutachten kann Dich locker 400,- und mehr kosten. Wenn dann festgestellt wird, das der Abzug um 50% zu hoch wäre, dann ist das noch nicht gleichbedeutend damit, das Du die dann auch bekommst. Hier müßtest Du dann klagen. Die Kosten für das Gutachten könntest Du dann auch noch selbst löhnen. Denn aufgrund der „Geringfügigen“ Unterschiede und dem Verhältnis der Gutachterkosten zur Differenz des Schadenumfangs wäre dann das Gutachten unverhältnismäßig teuer. Dann könntest Du auch gleich klagen und auf einen Gerichtlich bestellten Gutachter hoffen. Ob sich hier allerdings das Prozeßrisiko lohnt, wage ich zu bezweifeln.
Also hoffe lieber auf Kulanz. Obwohl ich mir da aufgrund der eindeutigen Bedingungen nicht viele Hoffnungen machen würde.
Noch Fragen? Dann raus damit. Ich hoffe, ich habe Dir ein bißchen helfen können.
So long.
Der Dicke MD.