Hallo Rechtskundige,
ich habe, jung an Jahren und somit in juristischen Spitzfindigkeiten wenig erfahren, folgendes Anliegen:
Ich möchte meinen Mobilfunkvertrag kündigen, wobei ich befürchte, wegen irgendwelcher Formulierungsfehler bis zu meinen Gerontentagen in dem Vertrag festzuhängen.
Die Fakten:
Vertragsabschluß und Freischaltung 07.01.1999
AGB’s des Betreibers XXX:
… Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Freischaltung …
… Der Vertrag wird zunächst für eine Mindestdauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Kunde bzw. XXX nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. …
Wie bitte soll ein Laie das verstehen???
Variante 1: Ich kündige spätestens am 30.09.2001 zum 06.01.2002, da der Zweijahreszeitraum endet.
Variante 2: Ich kündige spätestens am 30.09.2001 zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestlaufzeit, also zum 31.12.2001.
Wer kann Licht in das Dunkel bringen bzw. mir eine Musterkündigung zukommen lassen?
Vielen Dank schon vorab.
Ted