richtig Ausziehen?

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Aug 2001

Hallo,

mal eine Frage:
Ich wälze been den Mietvertrag, da Auszug beabsichtigt.
Es geht um die Übergabe der Wohnung in welchem Zustand.
Im Mietvertrag fand ich eben unter §22 Beendigungdes Mietverhältnisses:
1. Ist das Mietverhältnis beendet ....., hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand vollständig geräumt zurückzugeben....

Heisst das man muss nich neu tapezieren, also nicht mal weisse Rauhfaser oder so dran?

*grübelnd*
`s Teufli

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: richtig Ausziehen?

    Hallo,
    1. Ist das Mietverhältnis beendet ....., hat der Mieter die
    Mieträume in sauberem Zustand vollständig geräumt
    zurückzugeben....

    Heisst das man muss nich neu tapezieren, also nicht mal weisse
    Rauhfaser oder so dran?
    Hallo, liebes Teufelchen, der saubere Zustand bei Räumung ist ein Thema für sich. Ein anderes sind die sog. Schönheitsreparaturen, wie Malen und Tapezieren. Diese hat nach Gesetz der Vermieter zu tragen. Aber fast durchweg sind sie im Mietvertrag auf den Mieter übergewälzt. Also bitte dort im Mietvertrag noch einmal nachsuchen.
    Viele Grüße
    Alexander Boeker

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Danke für den Hinweis...

      ...mit dem richtig lesen..
      hab vorn noch einen § zu Schönheitsreperaturen gefunden...
      *schnief*
      Also wohl doch...

      `s Teufli

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