Richtig Ausziehen?

Hallo,

mal eine Frage:
Ich wälze been den Mietvertrag, da Auszug beabsichtigt.
Es geht um die Übergabe der Wohnung in welchem Zustand.
Im Mietvertrag fand ich eben unter §22 Beendigungdes Mietverhältnisses:

  1. Ist das Mietverhältnis beendet …, hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand vollständig geräumt zurückzugeben…

Heisst das man muss nich neu tapezieren, also nicht mal weisse Rauhfaser oder so dran?

*grübelnd*
`s Teufli

Hallo,

  1. Ist das Mietverhältnis beendet …, hat der Mieter die
    Mieträume in sauberem Zustand vollständig geräumt
    zurückzugeben…

Heisst das man muss nich neu tapezieren, also nicht mal weisse
Rauhfaser oder so dran?

Hallo, liebes Teufelchen, der saubere Zustand bei Räumung ist ein Thema für sich. Ein anderes sind die sog. Schönheitsreparaturen, wie Malen und Tapezieren. Diese hat nach Gesetz der Vermieter zu tragen. Aber fast durchweg sind sie im Mietvertrag auf den Mieter übergewälzt. Also bitte dort im Mietvertrag noch einmal nachsuchen.
Viele Grüße
Alexander Boeker

Danke für den Hinweis…
…mit dem richtig lesen…
hab vorn noch einen § zu Schönheitsreperaturen gefunden…
*schnief*
Also wohl doch…

`s Teufli