Abeitslosen-, Kindergeld, Zuzahlungsbefreiung

meine Situation:
Ich habe im Mai 2000 18 Jahre alt gewurden habe die Schule im Juni 2000 mit dem Abitur beendet und im August 2000 meinen Zivildienstangetreten, dieser endete am 30.Juni 2001. Vom 1.Juli bis 31.August habe ich (Kurzfirstig) gearbeitet.
Nun bin ich ab 1.September Arbeitslos. Habe ich Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten etc.? Ich bin bei der „BKK Zollern Alb“ und war vor meinem ZD bei der „Barmer“.
Falls es mit Studium noch klappen sollte bin ich dann Zuzahlungsbefreit?

Bekommt mein Vater Kindergeld?

Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Vielen Dank für euere Mühe im Voraus

benny

Hallo Benny,

ich kann Dir etwas zur Krankenversicherung sagen.
Wenn das mit dem Studium klappt und Deine Eltern sind
in einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst Du wieder in die
kostenlose Familienversicherung eintreten, vorausgesetzt,
Du hast keine eigenen Einnahmen von mehr als 640,00 DM
regelmäßig mtl.
Ob Du von der Zuzahlungspflicht befreit werden kannst,
hängst dann davon ab, wie Du wohnst.
Lebst Du nämlich im Haushalt Deiner Eltern, dann werden
alle Einnahmen der im Haushalt lebenden Familienange-
hörigen zur Beurteilung dieser Frage herangezogen - da
könnte es dann evtl. eng. werden.
Hast Du aber eine eigene Wohnung (kann auch im Haus der
Eltern sein), dann zählt nur Dei eigenes Einkommen.
Sollten Deine Eltern in einer Privatkrankenkasse versichert
sein, würdest Du als Student pflichtversichert werden und
müsstest mtl. insgesamt 101,92 DM als Beitrag an Deine
Krankenkasse entrichten.
Soviel erstmal - wenn weitere Fragen sind - gerne !!

Günter

d.h. für mich im Klartext: Ich bekomme so lange ich kein Student bin keine Zuzahlungsbefreiung?!
Meine Mutter ist auch in BKK und mein Vater in Barmer.
Vielen Dank für die Kompetende Antwort.