BAT Weihnachtsgeld im Erziehungsurlaub - KNIFFLIG!

Hi!

Ich habe hier mal einen wirklich kniffligen Fall!

Lt. BAT steht einer Mutter im Erziehungsurlaub volles Weihnachtsgeld bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kinds zu.

Was ist aber, wenn während des Erziehungsurlaubs ein weiteres Kind zur Welt kommt?

Ich habe ein Urteil gefunden (BAG 10 AZR 751/96) - allerdings fallen dort die 12 „neuen“ Monate komplett in den alten Erziehungsurlaub. Hier gab es keinen Anspruch.

In meinem Problemfall fallen jedoch nur 6 der 12 Monate in den alten Erziehungsurlaub. Besteht da jetzt ein Anspruch von 6/12?

Verzweifelte Grüße
Guido

Lt. BAT steht einer Mutter im Erziehungsurlaub volles
Weihnachtsgeld bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des
Kinds zu.

Was ist aber, wenn während des Erziehungsurlaubs ein weiteres
Kind zur Welt kommt?

Ich habe ein Urteil gefunden (BAG 10 AZR 751/96) - allerdings
fallen dort die 12 „neuen“ Monate komplett in den alten
Erziehungsurlaub. Hier gab es keinen Anspruch.

In meinem Problemfall fallen jedoch nur 6 der 12 Monate in den
alten Erziehungsurlaub. Besteht da jetzt ein Anspruch von
6/12?

Hallo Guido.

M.E.: Kein Anspruch.
Soweit ich weiß ist eine Bedingung für den Anspruch auf Weihnachtsgeld: wenn er/sie zumindest für 3 volle Kalendermonate Anspruch auf Bezüge hatte. Nur bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des (hier: ersten) Kindes wird bei der Berechnung der Höhe des Weihnachtsgeldes die Zeit des Erziehungsurlaubs so behandelt, als sei die Vergütung weiter(!)bezahlt worden. Beim zweiten Kind in Deiner Konstellation besteht demnach kein Anspruch.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank!
Hi Leo!

M.E.: Kein Anspruch.
Soweit ich weiß ist eine Bedingung für den Anspruch auf
Weihnachtsgeld: wenn er/sie zumindest für 3 volle
Kalendermonate Anspruch auf Bezüge hatte. Nur bis zur
Vollendung des 12. Lebensmonats des (hier: ersten) Kindes wird
bei der Berechnung der Höhe des Weihnachtsgeldes die Zeit des
Erziehungsurlaubs so behandelt, als sei die Vergütung
weiter(!)bezahlt worden. Beim zweiten Kind in Deiner
Konstellation besteht demnach kein Anspruch.

Ich habe mittlerweile auch ein paar E-Mails bekommen, die alle den Tenor haben: Kein Anspruch!

Nur mit der Begründung…da habe ich jetzt 6 verschiedene *lol*
Ich liebe den BAT!

Grüße
Guido