Rechtsanwaltsgebühren

Hallo Leute,

ich habe mich vor kurzem bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Streitwert beträgt DM 144.000,-

Das Beratungsgespräch dauerte 35 Minuten. Danach folgte noch ein 5-minütiges Telefonat.

Nun habe ich die Rechnung in Höhe von DM 2.173,- erhalten, was mir persönlich etwas zu hoch erscheint.

Grundlage sind §§ 11 und 20 I 1 BRAGO

Was meint Ihr? Ist die Rechnung angemessen?

Danke im voraus & Grüße … Peter

Moien!

Im Archiv findest du es genauer, aber solange (oder bis Francesco sich meldet ;o))) kann ich schon ne kleine Anregung geben…

Das Gesetz aht sich dahingehend geändert, daß eine einmalige Beratung eine gewisse Summe (war ca. 450DM - wenn ich mich Recht erinner) als Honorar nicht übersteigen darf.

Bernd

Hallo Peter!

Ich bin zwar kein Kostenexperte :wink:, aber die maximale Gebühr einer Erstberatung liegt bei 350,00 DM zzgl. MwSt. Hierbei ist die Dauer des Erstgespräches unmaßgeblich.
Diese Gebühr wird für den Fall in Ansatz gebracht, dass der Sachverhalt der zu prüfenden Angelegenheit ein – relativ – einfacher ist und der Anwalt Deine Fragen innerhalb der ersten Sprechstunde beantworten kann.

Ist der Sacheverhalt ein schwieriger, muss der Anwalt also die Sache genauer prüfen, in die Gesetze und Kommentare einsteigen, um zu einer Lösung zu kommen, gilt das nicht mehr als Erstberatung und er kann – wie in Deinem Fall geschehen – eine höhere Gebühr abrechnen.
In Deinem Fall wurde eine 7,5/10 Gebühr nach §§ 11, 20 I 1 aus einem Streitwert von 144.000,00 DM (1.833,80 DM) in Ansatz gebracht, zzgl. der Auslagenpauschale in Höhe von 40,00 DM, zzgl. MwSt.

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde ist, ob die Kostenfrage zwischen Dir und Deinem Anwalt vorher in irgendeiner Form besprochen wurde. D. h. wurde Dir z. b. gesagt, dass er die Angelegenheit zunächst einer genaueren Prüfung unterziehen muss, da der Sachverhalt sich schwieriger darstellt und er Dir im Rahmen der ersten Sprechstunde keine erschöpfende Auskunft geben kann? Hat er Dich darauf hingewiesen, dass in diesem Fall eine höhere Gebühr, als die Erstberatungsgebühr anfällt?
Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, könntest Du Dich evtl. mit Erfolg gegen die nun in Rechnung gestellten Gebühren wehren und auf Abrechnung der Erstberatungsgebühr bestehen.

Liebe Grüße

Birgit

Hallo Chicci,

Ist der Sacheverhalt ein schwieriger, muss der Anwalt also die
Sache genauer prüfen, in die Gesetze und Kommentare
einsteigen, um zu einer Lösung zu kommen, gilt das nicht mehr
als Erstberatung und er kann – wie in Deinem Fall geschehen –
eine höhere Gebühr abrechnen.

das Bittere daran ist, daß ich ihm die Gesetzestexte samt juristischem Kommentar gleich mitgeliefert habe. Seine ‚Leistungen‘ beschränkten sich somit auf ein Minimum. :-}

Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde ist, ob
die Kostenfrage zwischen Dir und Deinem Anwalt vorher in
irgendeiner Form besprochen wurde.

Bei besagtem Telefonat fragte er mich, welchen Streitwert er einsetzen solle und hat dann DM 144.000,- festgelegt.

Anwalt müsste man sein…

Danke für Deine Info & Grüße … Peter

Hallo Bernd,

Das Gesetz aht sich dahingehend geändert, daß eine einmalige
Beratung eine gewisse Summe (war ca. 450DM - wenn ich mich
Recht erinner) als Honorar nicht übersteigen darf.

auch Dir möchte ich für Deine Info danken!

Leider wird es wohl so sein, wie Chicci schrieb. Da der Anwalt sich ‚kundig machen‘ musste, wird an der Rechnung nicht zu rütteln sein.

Komisch: Ich werde dafür bezahlt, daß ich auf meinem Fachgebiet eine Menge weiß. Wenn ich mich erst mal kundig machen muss, dann bekomme ich keinen Pfennig dafür (im Gegenteil: Ich muss dafür immer eine Gebühr bezahlen).

Grüße … Peter

Hi Peter,

in diesem Zusammenhang könnte man noch die Höhe des Streitwertes überprüfen. Es ist mir in deinem Posting aufgefallen, dass der Anwalt dich in dem Telefonat fragte, welchen Streitwert er zugrunde legen sollte. Daraus könnte man schliessen, dass die Höhe des Streitwertes keineswegs eindeutig ist.
Wenn du uns hierzu noch einige Informationen mitteilst, können wir uns auch zu diesem Punkt noch einige Gedanken machen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

in diesem Zusammenhang könnte man noch die Höhe des
Streitwertes überprüfen.

vielen Dank für Dein Hilfeangebot!

Nun ja, der Anwalt konnte zwischen zwei Streitwertsummen wählen: Einmal die gesagten DM 144.000,- und einmal DM 1.400.000,-. Insofern habe ich hiermit schon die bessere Wahl getroffen :smile:

Nochmals danke & Grüße … Peter