Wer einen unbefristeteten Mietvertrag über fünf Jahre hat, jetzt kündigen will, bitte bis 01.09. warten, dann gilt das neue Recht. Umstritten ist derzeit noch, Kommentare sollen bis 31.08. zur Verfügung stehen, ob jemand, der bereits einen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten hat, nochmals am 01.09. kündigen kann und sich auf das neue Gesetz berufen darf. Sicher kann der Mieter kündigen, der bislang mit einer falschen Frist gekündigt hat und dem der Vermieter die Kündigung zurückgewiesen hat. Auf jeden Fall aber zur Sicherheit alle nochmals kündigen, deren Kündigungsfrist erst nach dem 30.11.2001 eintreten wird.
Ergänzung:
Gemäss der Zeitschrift WM (Wohnungswirtschaft & Mietrecht) ist der Mieter berechtigt, die günstige regelung des neuen Gesetzes in Anspruch zu nehmen (Rips/Eisenschmidt, Neues Mietrecht, 2001, S. 148; Slomian, Mietrecht 2001, 2001, S. 46). Die 1. Kündigung verbraucht also das Recht nicht, eine weitere Kündigung auszusprechen. Wenn - so die Fachautoren - nach der Rspr. mehrere Kündigungen möglich sind, wegen eines anderen Sachverhaltes, kann der Mieter diese aussprechen. Also, wer schon gekündigt hat, mit mehr als drei Monaten Frist, kann am 01.09.2001 nochmals kündigen. Gilt aber nur für unbefristete Mietverhältnisse.
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