Rechtsform bei Heirat

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Aug 2001

Tach Post :-),

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich bin seit dem 21.06.2001 gluecklich verheiratet, und habe das Problem das ich eine boese Vergangenheit habe (Schulden), ich moechte nicht das meine Frau damit belastet wird (sie weis das ich schulden habe), da wenigstens einer von uns Kreditwuerdig bleibt moechte ich verhindern das sich der Gerichtsvollzieher nicht ueber ihren Lohn hermacht. Wenn wir nichts weiter angeben, welcher Gueterstand gilt dann bei der Heirat? Und kann mit diesem Gueterstand meine Frau mit ihrem Vermoegen fuer meine Vergangenheit vor der Ehe haftbar gemacht werden?
Es geht nicht um Schulden die waehrend der Ehe auftreten wie z.b. positver Schufaeintrag wegen Kredit oder Ratenzahlung.

Bitte helft mir es ist mir sehr wichtig...

Danke fuer die Antworten


Gruesse Chris

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 2 hilfreich
    Re: Rechtsform bei Heirat

    Hallo Christian,

    der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Deine Frau haftet grundsätzlich nicht für Deine Altschulden. Vor Kontenpfändungen bei Deiner Frau aufgrund Deiner Altschulden seid Ihr also jetzt schon sicher, getrennte Konten vorausgesetzt. Wenn aber der Gerichtsvollzieher klingelt, kein Geld von Dir nicht zu holen ist, aber es existiert eine prachtvolle Wohnung mit pfändbaren Gegenständen, kann es zu Problemen kommen. Ohne Vorbereitung, also ohne vorhandenen Nachweis der Eigentumsverhältnisse, tragen dann plötzlich offenkundig zum gemeinsamen Haushalt gehörende Gegenstände einen Kuckuck.

    Damit auch in solcher Situation nichts wegkommt, kann man Gütertrennung vereinbaren. Danach gehört vereinbarungsgemäß Deiner Frau restlos alles und Du besitzt nur die Wäsche auf dem Leib. Diese Konstellation - stabile Beziehung vorausgesetzt - ist nicht zu knacken. Nur rechtzeitig muß das alles geschehen. Wenn der Gerichtsvollzieher in der Tür steht, ist es zu spät.

    Ich kenne nicht die Größenordnung der Verbindlichkeiten. Wenn es "nur" einige zig tausend DM sind, ist ein freundliches Verhältnis zum Gerichtsvollzieher und kleine aber regelmäßige Zahlungen immer besser, als irgendwelche anderen Klimmzüge.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Rechtsform bei Heirat Danke erstmal,

      Hallo Christian,

      der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Deine
      Frau haftet grundsätzlich nicht für Deine Altschulden. Vor
      Kontenpfändungen bei Deiner Frau aufgrund Deiner Altschulden
      seid Ihr also jetzt schon sicher, getrennte Konten
      vorausgesetzt.
      und wie sieht es bei einem Gemeinschaftskonto aus, denn getrennte konnten waren uns zu bloed (von welchem konto die Miete usw.) Wenn aber der Gerichtsvollzieher klingelt, kein
      Geld von Dir nicht zu holen ist, aber es existiert eine
      prachtvolle Wohnung mit pfändbaren Gegenständen, kann es zu
      Problemen kommen. Ohne Vorbereitung, also ohne vorhandenen
      Nachweis der Eigentumsverhältnisse, tragen dann plötzlich
      offenkundig zum gemeinsamen Haushalt gehörende Gegenstände
      einen Kuckuck.

      Damit auch in solcher Situation nichts wegkommt, kann man
      Gütertrennung vereinbaren. Danach gehört vereinbarungsgemäß
      Deiner Frau restlos alles und Du besitzt nur die Wäsche auf
      dem Leib. Diese Konstellation - stabile Beziehung
      vorausgesetzt - ist nicht zu knacken. Nur rechtzeitig muß das
      alles geschehen. Wenn der Gerichtsvollzieher in der Tür steht,
      ist es zu spät.
      Was muesste ich denn bei der Guetertrennung beachten, muss ich dann im Kuehlschrank auf meine Sachen Gelbe Postitsticker kleben? Ich kenne nicht die Größenordnung der Verbindlichkeiten. Wenn
      es "nur" einige zig tausend DM sind, ist ein freundliches
      Verhältnis zum Gerichtsvollzieher und kleine aber regelmäßige
      Zahlungen immer besser, als irgendwelche anderen Klimmzüge.

      Gruß
      Wolfgang
      Gruesse Chris...

      • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
        Sorry

        Habe das Hallo am Anfang vergessen, ich entschuldige mich hiermit...
        und hole es nach:

        Hallo,


        Gruesse Chris

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Rechtsform bei Heirat Danke erstmal,

        Hallo! und wie sieht es bei einem Gemeinschaftskonto aus, denn
        getrennte konnten waren uns zu bloed (von welchem konto die
        Miete usw.)
        Mach es TROTZDEM!
        Wenn dir getrennte Konten "zu blöd" sind, wirst Du SEHR VIEL Hampelei mit der Bank und den Gläubigern haben! Im Endeffekt bleibt das gemeinsame Konto gesperrt, und ihr müßt für jeden einzelnen Geldeingang den Gläubigern und der Bank erklären, um WESSEN Geld es sich nun handelt! DEIN Geld wird einbehalten, das deiner Frau ausgezahlt... Fragt sich nur, wie lange das so laufen wird, weil die Banken solche Konten/Kunden gar nicht mögen und recht schnell den Vertrag kündigen!

        Du solltest aber auch nicht auf die Idee kommen, DEIN Geld auf ein Konto überweisen zu lassen, das NUR deiner Frau gehört - sonst bekommt SIE wiederum eine Pfändung zugestellt mit dem Ziel, DEIN Geld nicht an dich, sondern an die Gläubiger auszuzahlen!!! (Das gilt natürlich nur, so lange Du auch eigenes Einkommen hast) Was muesste ich denn bei der Guetertrennung beachten, muss ich
        dann im Kuehlschrank auf meine Sachen Gelbe Postitsticker
        kleben?
        Die Frage ist doch nicht ernst gemeint???
        Der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte (je nachdem WO Du Schulden hast) sucht nach WERTGEGENSTÄNDEN, nicht nach Joghurtbechern...
        Für die Stereoanlage von Bang&Olufsen und die neue zwölfsitzige handgenähte Ledergarnitur im Wohnzimmer wird ja wohl deine Frau den Kaufvertrag unterschrieben haben...?!? Ich kenne nicht die Größenordnung der Verbindlichkeiten. Wenn
        es "nur" einige zig tausend DM sind, ist ein freundliches
        Verhältnis zum Gerichtsvollzieher und kleine aber regelmäßige
        Zahlungen immer besser, als irgendwelche anderen Klimmzüge.
        DAS kann ich nur unterstreichen! Setze dich mit den Gläubigern in Verbindung und versuche, eine Tilgungsvereinbarung auszuhandeln!
        Beim Finanzamt hast Du dabei allerdings meist schlechte Karten. Hier kannst Du aber trotzdem - OHNE irgendein Abkommen Raten nach deinen Möglichkeiten einzahlen. Das macht erstens einen guten Eindruck und schafft außerdem nach und nach die Rückstände aus der Welt - und wenn die Hauptschulden erst einmal getilgt sind, kannst Du auch noch einen Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge stellen. Dem MUSS das Finanzamt zwar nicht stattgeben, tut es aber häufig (wenn auch nur in Form eines TEILWEISEN Erlasses)
        Hierbei wäre aber wichtig darauf zu achten, daß deine Tilgungen auch NUR auf die HAUPTSCHULDEN und nicht auf die Säumniszuschläge gebucht werden!

        Gruß,
        Robert

        • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Rechtsform bei Heirat Danke erstmal,

          Hi Robert, Was muesste ich denn bei der Guetertrennung beachten, muss ich
          dann im Kuehlschrank auf meine Sachen Gelbe Postitsticker
          kleben?
          Die Frage ist doch nicht ernst gemeint???
          Nicht ganz aber diese Frage sollte nur zum Ausdruck bringen das ich von der ganzen Materie keinen Peil habe, da ich schon oft was über Gütertrennung gelesen habe das nur dann als solche gilt wenn man nachweisen kann das absolut getrennte verhältnisse herschen.
          Gruß,
          Robert
          Gruß Chris

          • Antwort von nach 7 Stunden 2 hilfreich
            Re^5: Zusammenfassung

            Hallo Christian,

            weil es wichtig werden kann, nochmal gebündelt:

            Deine Frau haftet unter keinen Umständen für Deine Altschulden. Sieh zu, daß Du mit den Gläubigern zu tragbaren Ratenvereinbarungen kommst. Das Finanzamt ist oft der uneinsichtigste Gläubiger. Bei Banken, sofern die Schulden nur hoch genug sind (über 10.000 kann man sich nicht unterhalten, bei 1 Mio Schulden ist ein Vergleich fast immer möglich) redest Du mit der Rechtsabteilung oder der Direktion, nie auf Filialebene (praktisch keine Kompetenzen). Bei uneinsichtigen Gläubigern redest Du mit dem Gerichtsvollzieher. Im Rahmen von Stundungen über 6 Monate kann man mit ihm reden.

            Ihr müsst in dieser Situation UNBEDINGT, egal in welchem Ehestand, GETRENNTE KONTEN einrichten. Andernfalls lernt Ihr schnell massive Not kennen, wenn nämlich das einzige Konto durch eine Pfändung gesperrt wird. Wenn Du Probleme hast, wg. negativer Schufa-Einträge ein Konto zu bekommen: Es gibt Sparkassen, die nicht der Schufa angeschlossen sind.

            Wenn das alles gemacht ist, geht es noch darum, Euer Hab und Gut in der Wohnung und das Auto vor fremdem Zugriff zu sichern. Es versteht sich von selbst, daß im Kfz-Brief Deine Frau als Eigentümerin steht.

            Wenn der Gerichtsvollzieher den Eindruck hat, daß die Wohnungseinrichtung gemeinsames Eigentum ist, wird er sein Pfandsiegel auf werthaltige, pfändbare Gegenstände kleben. Bei Gütertrennung (kostet Euch nur einen Gang zum Notar) könnt Ihr glaubhaft machen, daß die gesamte Einrichtung Deiner Frau gehört.

            Damit ist eigentlich alles gesichert, wenn Du für eine stabile Ehe sorgst. Das solltest Du ohnehin tun, das ist in schwieriger Lage manchmal der einzige Halt. Außerdem solltest Du alles vermeiden, was nach Verschieben von Vermögenswerten aussieht. Insbesondere sollte Dein Einkommen bei getrennten Konten auch wirklich auf Dein Konto fließen und nicht etwa auf das Konto Deiner Frau.

            Gruß
            Wolfgang

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: probleme kann es sogar ohne heirat geben!

          hallo, unten stehendem rat ist unbedingt zuzustimmen.

          sonst hast du die gleichen probleme wie Matthias D'Addia (s. forum recht http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..., frage vom 01.09.2001 "konto gesperrt wegen alh meiner freundin"):

          Anwaltsuche bei Juridikum

          von Matthias D'Addia <[E-Mail-Adresse entfernt]> (1.9.2001 14:36 Uhr, gelesen: 77 mal)
          Hallo
          Ich habe seit zwei Jahren mein Konto bei der Sparkasse.Bisher hatte ich keine Probleme. Als ich aber vorgestern etwas von meinem Geld abheben wollte, war mein Konto gesperrt. Nach Anfrage bei ber Bank teilte man mir mit, das sie das Konto gesperrt hatten weil die ALH meiner Lebenspartnerin auch drauf geht.Es soll den ganzen Monat gesperrt bleiben, bis sicher ist das nicht mehr drauf geht, bis auf mein Geld. Wenn ich jetzt Geld haben möchte, muß es extra von der Leiterin genehmigt werden. Ist das so eigendlich erlaubt. Und das alles ohne vorherigen Hinweis (Brief oder so).
          Und noch einmal:Ich hatte nie Problem oder Minus ( bis auf letztens mal 7,-DM).

          Und tschüß
          --
          [E-Mail-Adresse entfernt] [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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