Re^3: Rechtsform bei Heirat Danke erstmal,
Hallo!
und wie sieht es bei einem Gemeinschaftskonto aus, denn
getrennte konnten waren uns zu bloed (von welchem konto die
Miete usw.)
Mach es TROTZDEM!
Wenn dir getrennte Konten "zu blöd" sind, wirst Du SEHR VIEL Hampelei mit der Bank und den Gläubigern haben! Im Endeffekt bleibt das gemeinsame Konto gesperrt, und ihr müßt für jeden einzelnen Geldeingang den Gläubigern und der Bank erklären, um WESSEN Geld es sich nun handelt! DEIN Geld wird einbehalten, das deiner Frau ausgezahlt... Fragt sich nur, wie lange das so laufen wird, weil die Banken solche Konten/Kunden gar nicht mögen und recht schnell den Vertrag kündigen!
Du solltest aber auch nicht auf die Idee kommen, DEIN Geld auf ein Konto überweisen zu lassen, das NUR deiner Frau gehört - sonst bekommt SIE wiederum eine Pfändung zugestellt mit dem Ziel, DEIN Geld nicht an dich, sondern an die Gläubiger auszuzahlen!!! (Das gilt natürlich nur, so lange Du auch eigenes Einkommen hast)
Was muesste ich denn bei der Guetertrennung beachten, muss ich
dann im Kuehlschrank auf meine Sachen Gelbe Postitsticker
kleben?
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint???
Der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte (je nachdem WO Du Schulden hast) sucht nach WERTGEGENSTÄNDEN, nicht nach Joghurtbechern...
Für die Stereoanlage von Bang&Olufsen und die neue zwölfsitzige handgenähte Ledergarnitur im Wohnzimmer wird ja wohl deine Frau den Kaufvertrag unterschrieben haben...?!?
Ich kenne nicht die Größenordnung der Verbindlichkeiten. Wenn
es "nur" einige zig tausend DM sind, ist ein freundliches
Verhältnis zum Gerichtsvollzieher und kleine aber regelmäßige
Zahlungen immer besser, als irgendwelche anderen Klimmzüge.
DAS kann ich nur unterstreichen! Setze dich mit den Gläubigern in Verbindung und versuche, eine Tilgungsvereinbarung auszuhandeln!
Beim Finanzamt hast Du dabei allerdings meist schlechte Karten. Hier kannst Du aber trotzdem - OHNE irgendein Abkommen Raten nach deinen Möglichkeiten einzahlen. Das macht erstens einen guten Eindruck und schafft außerdem nach und nach die Rückstände aus der Welt - und wenn die Hauptschulden erst einmal getilgt sind, kannst Du auch noch einen Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge stellen. Dem MUSS das Finanzamt zwar nicht stattgeben, tut es aber häufig (wenn auch nur in Form eines TEILWEISEN Erlasses)
Hierbei wäre aber wichtig darauf zu achten, daß deine Tilgungen auch NUR auf die HAUPTSCHULDEN und nicht auf die Säumniszuschläge gebucht werden!
Gruß,
Robert