Hallo Experten,
inwieweit darf sich eigentlich eine Firma bei der Beschreibung der Produkte „irren“? Es geht um Produktbeschreibungen in einem Online-Shop. Ok, das mit dem Rückgaberecht kenne ich, aber ist das nicht unlauterer Wettbewerb oder sowas?
Konkret geht es hier um Kompatibilität: „Unser Produkt X arbeitet mit den meisten Systemen vom Typ Y zusammen“. Es stellte sich heraus, dass X systembedingt diese Funktion nicht haben kann (zu keinem System, weder von Typ Y noch zu sonstwas)- das entsprechende Interface ist garnicht vorgesehen.
Das in der Bedienungsanleitung zum Produkt auch noch Fähigkeiten erläutert werden, die das Produkt ebensowenig hat, sei nur nebenbei erwähnt.
Gruß
Stefan