Hallo und guten Tag,
habe folgende Verkehrsschildfolge gesehen:
- Überholverbot (Nr. 276 lt. StVO)
- Schleudergefahr (Nr. 114 lt. StVO)
darunter: Weißes Zusatzschild „2 km“
darunter: „50 km“ (Nr. 276 lt. StVO)
- Doppelkurve (Nr. 105 lt. StVO)
darunter: „30 km“ (Nr. 276 lt. StVO)
Es folgt danach eine Doppelkurve. Eine Schild, dass die
Verkehsbeschränkungen aufhebt, ist jedoch auf der
folgenden Strecke nicht vorhanden.
Fragen:
- Wodurch wird das Überholverbot aufgehoben?
- Wodurch werden die Geschwindigkeitseinschränkungen aufgehoben?
- Wo finde ich Informationen über Kombinationen
von Verkehrsschildern und über die Aufhebung von
Verkehrsbeschränkungen ohne dass dies besonders
ausgezeichnet ist?
Für Hinweise bedanke ich mich im voraus herzlich.
Tschüss.
Hallo Günther,
spätestens an der nächsten Straßeneinmündung sind automatisch alle Verkehrsschilder aufgehoben.
Diese Regelung gilt weltweit und gehört zu den wenigen Bestimmungen, die ganz und gar nicht änderbar sind (und wird trotzdem alle paar Kilometer von den zuständigen Ämtern schlicht ignoriert).
Gruß
Wolfgang
Hallo Günther,
spätestens an der nächsten Straßeneinmündung sind automatisch
alle Verkehrsschilder aufgehoben.
Anmerkung: Als Ausnahme sei hier auf die Zonen-Schilder (Tempo 30, eingeschränktes Haltverbot) hingewiesen, die erst mit dem jeweiligen Ende aufgehoben werden.
Gruß
Torsten
Nachfrage
Hallo auch,
spätestens an der nächsten Straßeneinmündung sind automatisch
alle Verkehrsschilder aufgehoben.
Anmerkung: Als Ausnahme sei hier auf die Zonen-Schilder (Tempo
30, eingeschränktes Haltverbot) hingewiesen, die erst mit dem
jeweiligen Ende aufgehoben werden.
Und was ist mit der gelb-weißen „Vorfahrtsraute“. Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß die für mindestens drei Kreuzungen oder so gilt…
Gruß Kubi
Hallo Günter,
de facto hat Wolfgang recht - vom Gesetz, bzw. hier StVO sieht es leider anders aus.
Streckenverbote gelten, bis sie aufgehoben werden.
Ausnahme Eine Geschwindigkeitsbegrenzung die in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen (dreieckig, weiß mit rotem Rand, Spitze nach oben) angeordnet wird, gilt als aufgehoben, wenn die Gefahr offensichlich vorbei ist (hier also hinter der Doppelkurve)
Wenn ein Geltungsbereich (3km) angegeben ist, gilt sie anschließend auch nicht mehr.
Für Kombinationen:
Es dürfen an einem Mast nur drei Schilder angebracht sein, von denen sich maximal zwei an den fließenden Verkehr richten sollen.
Gruß
HaWeThie
Hallo Wolfgang,
Mal ne Frage zu deiner Feststellung:
spätestens an der nächsten Straßeneinmündung sind automatisch
alle Verkehrsschilder aufgehoben.
Ich dachte, das mit der nächsten Straßenkreuzung gilt nur für den ruhenden Verkehr, also Parkverbot o.ä.
Bin ich jetzt völlig danebn, oder hat mir mein Fahrlehrer damlas Mist erzählt?
fragend
`s Teufli
Ich dachte, das mit der nächsten Straßenkreuzung gilt nur für
den ruhenden Verkehr, also Parkverbot o.ä.
Bin ich jetzt völlig danebn, oder hat mir mein Fahrlehrer
damlas Mist erzählt?
Hallo,
wenn Du in eine Straße einbiegst, kannst Du unmöglich wissen, was alles im Verlauf dieser Straße weit vor der Einmündung, über die Du gekommen bist, an Verkehrsschildern stand. Du kannst nicht wissen, ob z. B. ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Wegen dieser zwingenden Logik hebt eine Straßeneinmündung alle vorherigen Schilder auf. Wenn sie weiter gelten sollen, müssen die Schilder nach der Einmündung erneut aufgestellt sein.
Ausnahmen gibt es nur für erkennbar geschlossene Gebiete. Die gelbe Ortseingangstafel beinhaltet automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, unabhängig von Einmündungen. Die Tafel wird erst durch das Orstsausgangsschild aufgehoben. Gleiches gilt für viele Wohngebiete, die als 30-Zone eingerichtet sind.
Gruß
Wolfgang