Umlage der Grundsteuer in Nebenkostenabrechnung ?

hallo alle

habe meine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr bekommen.
soweit in Ordnung.

ist es richtig, dass ich die Grundsteuer bezahlen muss ?
diese ist nämlich von der vermieterin mit aufgeführt.

danke für eure mühe - tom

Hallo Tom,

gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage III Ziffer 1 ist die Umlage der Grundsteuer zulässig.

Christian

danke - christian. tom

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Hallo, Tom,

grundsätzlich ist die Grundsteuer vom Vermieter zu tragen. Wenn er eine andere Vereinbarung will, muss diese im Mietvertrag vereinbart werden. Die Abrehcnung der Grundsteuer - auch der Gebäudebrandversicherung - und der Sach -und Haftpflicht muss vereinbart sein. Schau bitte im Mietvertrag nach, notfalls teile mir mit, welcher Druck es ist (meist links unten auf der ersten Seite steht der Verlag.

Es müsste unter - je nach Formular - unter § 2 , 3 oder 4 eine Aufstellung sein, die in etwa verlangt, dass die zu zahlenden
Kosten angekreuzt werden müssen. Oder in anderen Verträgen steht der Satz und es folgt k e i n e Aufstellung : neben der Miete sind sämtliche Nebenkosten gem. § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Mieter zu tragen. Diese Klausel befindet sich meist in Zweckform Mietverträgen, in den anderen Verträgen z.B. Brunnen-Verlag, BMJ wird das Ankreuzverfahren gewählt. Bitte einmal genaue Hinweise.

Gruss Günter, Geschäftsführer Mieterverein

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danke erst mal. ich trage die unterlagen zusammen, und versuche dir dann nächste woche konkret was sagen zu können. bin nämlich nicht zu hause.

also , nochmal danke tom