Richtiges Verhalten im Kreisverkehr

Hallo,

ein neuer Kreisverkehr ist so gestaltet, daß ich unsicher bin, was man da darf oder nicht.
Wenn die Haltelinie die Möglichkeit gibt, mit einem einspurigen Fahrzeug ihr ausweichend rechts abzubiegen, was bedeutet das für die Vorfahrtsregelung?
Was definiert die Mitte eines Kreisverkehrs (über die man nicht drüberfahren darf), wenn der Bereich der Mitte praktisch problemlos befahrbar ist?
Genügt ein unauffälliger Pflasterstreifen oder rötliche Einfärbung des Asphalts oder müßte das dann ein weißer, schraffierter Kreis sein?
Ist ein Kreisverkehr möglich, dessen Mitte bloß eine Fahnenstange o.ä. ist, an der man ohne Lenkbewegung geradeaus vorbeifahren kann?

Gruß
Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,
der ADAC sagt dazu folgendes:
Mit der zum 1.2.2001 in Kraft getretenen Regelung des § 9 a StVO wurde eine Sondervorschrift für eigens gekennzeichnete Kreisverkehre eingeführt. Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr das neue Zeichen 215 (blaue Ronde mit 3 gekrümmten weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht, so hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt; bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

Durch die Aufgabe der Blinkpflicht beim Einfahren in solche Kreisverkehre soll die – vor allem bei kleineren Kreisverkehren – immer wieder auftretende Unsicherheit zur Blinkpflicht ausgeräumt werden.
Darüber hinaus verbietet § 9 a StVO das Halten auf der Fahrbahn innerhalb des Kreisverkehrs. Eine überfahrbare Mittelinsel des kleinen Kreisverkehrs stellt eine Sperrfläche dar, die ausschließlich von besonders großen Fahrzeugen zum Befahren des Kreisverkehrs benutzt werden darf.

Ich hoffe, Damit ist Deine Frage beantwortet.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Deine Antwort hat leider nur meinen Kenntnisstand reflektiert, also habe ich mich direkt an die Polizei gewendet.

Die zuständige Wachtmeisterin erklärte mir, daß ein roter Fleck auf dem Asphalt theoretisch keine Fahrbahnmarkierung sei, und es sich hier somit um einen Kreisverkehr ohne Mittelinsel handelt, den man in Geradeausfahrt durchqueren darf. Der rote Fleck erhalte aber in den nächsten Wochen einen durchgezogenen weißen Rand, wodurch erst er zur Mittelinsel würde.

Das Problem der ausweichenden Haltelinien mit der Möglichkeit für einspurige Fahrzeuge zum Rechtsabbiegen vor Erreichen des Kreisverkehrs konnte nicht geklärt werden. Es bleibt unklar, ob in dem Fall das Blinken beim Einfahren in die Kreuzung Pflicht oder verboten ist.

Gruß

Wolfgang Berger

Hallo Wolfgang,

Das Problem der ausweichenden Haltelinien mit der Möglichkeit
für einspurige Fahrzeuge zum Rechtsabbiegen vor Erreichen des
Kreisverkehrs konnte nicht geklärt werden.

Haltelinien gelten für alle Fahrzeuge, egal ob ein oder zweispurig.

Es bleibt unklar,

ob in dem Fall das Blinken beim Einfahren in die Kreuzung
Pflicht oder verboten ist.

Bei einem Kreisverkehr neuerer Art (siehe Zeichen), muss beim Einfahren in den Kreisverkehr generell überhaupt nicht mehr geblinkt werden, lediglich beim Ausfahren.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Haltelinien gelten für alle Fahrzeuge, egal ob ein oder
zweispurig.

Versteh mich doch bitte: Die Haltelinie ist an zwei Stellen so gebogen, daß sie einem rechtsabbiegendem einspurigen Fahrzeug nach innen ausweicht.
Wenn nun (was die zuständige Polizistin sagt) diese Haltelinie die Außengrenze des Kreisverkehrs darstellt, dann kann ein einspuriges Fahrzeug dort ohne Teilnahme am Kreisverkehr abbiegen, wäre also zum rechtzeitigen Blinken verpflichtet , wenn es nicht vorher in die Fahrbahnmitte wechselt.
Wenn aber der Kreisverkehr keine definierte Außenlinie hat, also nur so irgendwie den ganzen Kreuzungsbereich umfaßt, dann wäre dem Motoradfahrer das Blinken hier (wie Du sagst) verboten.

Das ist die bisher noch ungeklärte Frage.

Gruß

Wolfgang Berger

Es bleibt unklar,

ob in dem Fall das Blinken beim Einfahren in die Kreuzung
Pflicht oder verboten ist.

Bei einem Kreisverkehr neuerer Art (siehe Zeichen), muss beim
Einfahren in den Kreisverkehr generell überhaupt nicht mehr
geblinkt werden, lediglich beim Ausfahren.
Gruss Sebastian

Hallo Wolfgang,
entschuldige, da habe ich Dich missverstanden. Ich bin von einem gewöhnlichen Kreisverkehr ausgegangen. Allerdings haben die Kreisverkehre die ich kenne, keine äussere Markierung sondern nur Haltelinien. Ist denn kein Berliner hier? Die haben doch so viele Kreisverkehre.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

entschuldige, da habe ich Dich missverstanden. Ich bin von

Bittesehr.

einem gewöhnlichen Kreisverkehr ausgegangen. Allerdings haben

Es ist, wie man mir sagte, ein experimenteller Kreisverkehr. Ich schätze mal das Experiment als ein bißchen gescheitert ein.

Ortsunkundige verhalten sich äußerst unsicher. Ich hingegen kann von Rechts wegen geradeaus durchbrettern und muß nur mit dem Auto während dieser Geradeausfahrt zehntelsekundengenau rechts blinken; und mit dem Moped ist dann wieder ganz anders.

sondern nur Haltelinien. Ist denn kein Berliner hier? Die
haben doch so viele Kreisverkehre.

Oh, der nächste Kreisverkehr hier ist kaum 100m entfernt.

Gruß

Wolfgang Berger