Qualifizierter Mietspiegel

Toll, es gibt ein neues Mietrecht.
Man orientiert sich heute am neuen qualifizierten Mietspiegel.

Aber was macht man, wenn die Stadtverwaltung (um Kosten zu sparen, wie die selbst gesagt haben) weder einen „alten“ noch einen „neuen“ Mietspiegel haben?

Woran orientiere ich mich und wann kann mir der Mieter (mit was für einer Grundlage) Ärger machen?

Ich habe eine Mietswohnung wegen der Steuer gekauft und habe keine Ahnung wie hoch die Mieten in der Gegend sind und es war nicht zu ermitteln.

Was verlange ich jetzt?

Winni the Pooh

Toll, es gibt ein neues Mietrecht.
Man orientiert sich heute am neuen qualifizierten Mietspiegel.

Aber was macht man, wenn die Stadtverwaltung (um Kosten zu
sparen, wie die selbst gesagt haben) weder einen „alten“ noch
einen „neuen“ Mietspiegel haben?

Ein qualifizierter Mietspiegel kostet eienr Stadt mit rd. 30 000 Einwohner rd. 120.000 DM und zwar zu ersten Erstellung und alle zwei Jahre mindestens jeweils rd. 50 000 DM. Was macht man ? Die direkte Antwort hast Du wohl schon erhalten, hier die Antwort für die Seite. Nachfragen bei der Gemeindne, ob beim Gutachterausschuss eine Mietdatei geführt wird. Du kannst auch nahcfragen bei Haus & Grund (Interessenvertretung der Vermieter), ob dort Vergleichsdaten vorliegen. Sonst kannst Du drei Vergleichswohnungen nennen.

Woran orientiere ich mich und wann kann mir der Mieter (mit
was für einer Grundlage) Ärger machen?

Orientierung: ortsübliche Preise für vergleichbarte Wohnungen. Dabei Baujahr, Wohnlage, Ausstattung, Wohnfläche, Sonderausstattung oder bei vermieteten Häusern Preiszuschlag beachten.Notfalls erkundigen, in welcher nahe gelegenen Stadt ein Mietspiegel besteht und nach welchen Kriterien und ob sich das zuständige Amtsgericht möglicherweise an einer Stadt orientiert.

Ich habe eine Mietswohnung wegen der Steuer gekauft und habe
keine Ahnung wie hoch die Mieten in der Gegend sind und es war
nicht zu ermitteln.

Wer eine Wohnung wegend er Steuer kauft, hat meistens Sozialwohnungen vermietet und staatliche Zuschüsse erhalten. Wenn dies der Fall ist, musst Du Dich an der Preisvorgabe der Zuschussbehörde - z.B. LAKRA - orientieren. Sie schreibt die Grundmiete vor und die alle zwei Jahre zulässigen Erhöhungen und wenn es eine Sozialmiete sein sollte, frage zurück, denn dann kannst Du einige zusätzliche Probleme gleich klären.

Was verlange ich jetzt?

Beantworte mir bitte die Fragen und ich kann Dir vielleicht weiter helfen. In welchem Bundesland wohnst Du oder hast Du vermietet ?

Gruss Günter, Geschäftsführer Mieterverein

Winni the Pooh