Passivlegitimation fuer Staaten/Regierungen
Von: , Frage gestellt am Di, 30. Nov 1999
Kann ein Staat von einer Privatperson in einem anderen Staat geklagt werden, z.B. aus dem Titel Schadenersatz? Wenn ja, ist das in irgendeiner Konvention geregelt? Weiss jemand ob konkret in den USA ein anderer Staat von einer Privatperson geklagt werden kann? Was wuerde hier die Personal Jurisdiction oder die Zustaendigkeit eines US-Gerichtes bewirken? Begruendet das Vorhandensein einer Botschaft oder Konsulates bereit oertliche Zustaendigkeit des US-Gerichtes? Wenn ja, wo ist dies geregelt? Ich bin fuer jede Antwort dankbar, auch wenn sich diese nur auf eine der obigen Fragen bezieht.
Herzliche Gruesse
Franz
