Passivlegitimation fuer Staaten/Regierungen

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Nov 1999

Kann ein Staat von einer Privatperson in einem anderen Staat geklagt werden, z.B. aus dem Titel Schadenersatz? Wenn ja, ist das in irgendeiner Konvention geregelt? Weiss jemand ob konkret in den USA ein anderer Staat von einer Privatperson geklagt werden kann? Was wuerde hier die Personal Jurisdiction oder die Zustaendigkeit eines US-Gerichtes bewirken? Begruendet das Vorhandensein einer Botschaft oder Konsulates bereit oertliche Zustaendigkeit des US-Gerichtes? Wenn ja, wo ist dies geregelt? Ich bin fuer jede Antwort dankbar, auch wenn sich diese nur auf eine der obigen Fragen bezieht.
Herzliche Gruesse
Franz

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Passivlegitimation fuer Staaten/Regierungen

    Die Frage dürfte sich nur unter Prüfung der entsprechenden nationalen Verfahrensordnungen beantworten lassen.
    Die prozessuale Zuständigkeit eines bestimmten Staates setzt jedoch in der Regel gemäß den Verfahrensordnungen eine gewisse Aktiv- oder Passivberührung voraus.
    Die Zulässigkeit der Vollstreckung aus Urteilen ausländischer Staaten setzt jedoch im Regelfall die Rechtsprüfung eines Gerichtes des Staates voraus, in welchem diese durchgeführt werden soll.
    Alles in allem handelt es sich um ein komplexes Thema mit einer hier sehr abstrakten Fragestellung!
    Gruß Irina

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