Modernisierung und Mieterhöhung

Guten Tag!
Vor ein paar Wochen sind in meiner Wohung Modernisierungsarbeiten durchgeführt worden (die alten Fenster wurden ausgewechselt). Genau genommen hätte mein Vermieter dafür ja eine Modernisierungsankündigung schreiben müssen, die Details über die Arbeiten und auch die Höhe der daraus resultierenden Mietserhöhung enthält. Das hat er aber nicht, sondern er hat mir kurz auf den AB gesprochen, dass die Arbeiten durchgeführt werden. Ich bin natürlich kooperativ und so habe ich dann auch alles machen lassen.
Nun flattert mir ein Schreiben ins Haus: 10 % mehr wegen der Arbeiten.
Nun meine Frage: Ist eine solche Mieterhöhung zulässig, wenn zuvor keine Modernisierungsankündigung ergangen ist? Ich persönlich befürchte, dass sie trotzdem wirksam ist, weil ich mich ja drauf eingelassen habe… aber vielleicht täusche ich mich ja???

Grüsse
Wendelin

Moien!

Normalerweise muß die Modernisierung mit der damit verbundenen Mieterhöhung vorher angemeldet werden (wenn ich mich Recht erinnere 3 Monate vorher), insbesondere aus dem Grund, daß du bei solch einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht genießt. (So war es zumindest vor der Gesetzesänderung).

Allerdings kann diese Mieterhöhung auch nach der Modernisierung vollzogen werden, aber nicht ohne die Frist zu bewahren.

Dein Vorteil ist, daß dein Vermieter die Mieterhöhung nicht nur nicht fristgerecht sondern auch nicht formgerecht eingereicht hat!
So ist zur Wahrung der Form nötig, daß der Vermieter dir exakt die Kosten aufrechnet und gemäß diesen die Mieterhöhung berechnet. Ferner ist es natürlich nicht statthaft die Miete um 10% zu erhöhen wie du schriebst.
Von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme sind 11% anzurechnen. diese 11% teilst dann durch 12 und bekommst die zuläßige monatliche Mieterhöhung.
Dies dürften weniger sein, als die 10% von der ehemaligen Miete, aber das kannst dir ja selbst ausrechnen ;o)))

Bernd

Günter: Nein - Die Einlassung betrifft die Durchführung der
Arbeiten, es sei denn es wurde in diesem Zusammehang
mündlich vereinbart, dass die Mieterhöhung akzeptiert
wird. Aber; dies würde den Vermieter nicht entbinden,
die Kosten detailliert darzulegen. Hierbei müssen die
Instandsetzungskosten abgesetzt werden, die sowieso
notwendig geworden wären. Gab esn ur Zustimmung zu den
Arbeiten und wurde über eine Mieterhöhung nach Abschluss
nicht auf einer anderen vertraglichen Ebene eine
Vereinbarung getroffen bleibt es dabei. Mieterhöhung
wegen Modernisierung muss nicht asnerkannt werden. Eine
Mieterhöhung nach einem Mietspiegel, nach drei
Vergleichswohnungen oder einem Mietwertgutachten ist
dann jedoch möglich, wenn die derzeitige Miete unter der
ortsüblichen Miete liegt.

Klartext : Mieterhöhung wg. Modernisierung - Nein -
Mieterhöhung auf übl. Wege - nachprüfen - wo liegt der
ortsübliche Mietpreis - dann möglicherweise ja -

Was wurd eeigentlich modernisiert ?? Gib mir Antwort, gebe Dir heute Abend Antwort, bin anschließend in der Mieterberatung.

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Neues Mietrecht
Neues Mietrecht ab dem 01.09.2001 :

„Ab dem 1. September wird die Obergrenze für Mieterhöhungen deutlich gesenkt. Künftig darf der Vermieter die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal
20 Prozent erhöhen. Dabei darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden. Als Orientierung für Mieter und Vermieter dient der Mietspiegel.“

„Der Mieter muss Maßnahmen zur Modernisierung der Wohnung sowie zur Einsparung von Heizenergie dulden. Die Duldungspflicht bezieht sich auch auf alle anderen
Energiesparmaßnahmen. Der Vermieter muss die anstehenden Arbeiten bereits drei Monate vorher schriftlich ankündigen.“

Sieht so aus, als ob dein Vermieter hier wohl nicht auf dem neuesten Stand ist.

Hast du eine Rechtschutzversicherung die auch deine gemietete Wohnung abdeckt?
Wenn ja, Glück gehabt.
Wenn nein, solltest du sowas für das nächstes mal abschließen.

Petra

Moien!

Normalerweise muß die Modernisierung mit der damit verbundenen
Mieterhöhung vorher angemeldet werden (wenn ich mich Recht
erinnere 3 Monate vorher), insbesondere aus dem Grund, daß du
bei solch einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht
genießt. (So war es zumindest vor der Gesetzesänderung).

Allerdings kann diese Mieterhöhung auch nach der
Modernisierung vollzogen werden, aber nicht ohne die Frist zu
bewahren.

Riuchtig, dann aber darf und kann die Mieterhöhung nicht auf die Modenrisierung gestützt werden, sondern muss nach den allgemeinen Vorschriften für Mieterhöhungen vorgenommen werden.
Und dann gilt die ortsübliche Vergleichsmiete. Ein besserer Heizkessel kann dann aber nicht zu einer Mieterhögungsbegründung heran gezogen werden, im Ernstfall gibt es dann keine Mieterhöhung.

Dein Vorteil ist, daß dein Vermieter die Mieterhöhung nicht
nur nicht fristgerecht sondern auch nicht formgerecht
eingereicht hat!
So ist zur Wahrung der Form nötig, daß der Vermieter dir exakt
die Kosten aufrechnet und gemäß diesen die Mieterhöhung
berechnet. Ferner ist es natürlich nicht statthaft die Miete
um 10% zu erhöhen wie du schriebst.
Von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme sind 11%
anzurechnen. diese 11% teilst dann durch 12 und bekommst die
zuläßige monatliche Mieterhöhung.
Dies dürften weniger sein, als die 10% von der ehemaligen
Miete, aber das kannst dir ja selbst ausrechnen ;o)))

Bernd

Falsch!
weiß net woher du die Weißheit hast, aber sie ist definitiv falsch - die Praxis beweist das Gegenteil!

Bernd

weiß net woher du die Weißheit hast, aber sie ist definitiv
falsch - die Praxis beweist das Gegenteil!

Bernd

Du solltest vielleicht einmal während Deiner Arbeitszeit Fachkommentare lesen. Was manchmal üblicherweise getan wird, ist noch lange nicht rechtlich abgesegnet. Ich gebe meine Kommentare nicht nach meinem Bauch, sondenr nach der Rechtslage, über die ich auch in der Praxis informiere und berate. Günter

Richter -> Urteil -> Praxis (mehrfach)

aber Günter weiß wieder alles besser…hatte ich vergessen das mit der Besserwisserei

Richter -> Urteil -> Praxis (mehrfach)

aber Günter weiß wieder alles besser…hatte ich vergessen das
mit der Besserwisserei

Wenn Dir meine aus der Praxis hervor gegangenen und auch in den einzelnen Fällen als Besserwisserei abtuende Antworten nicht gefallen, ist dies Deine Sache, dass Du aber offenbar wissentlich teilweise falsch informierst - dies offenbar nur während der Geschäftszeit einer Grossbank - und mit falschen Informationen offensichtlich - dieser Eindruck enststeht - gezielt falsche Informationen zur Verunsicherng von Mietern verbreitest, hat mit seriöser Information nicht zu tun. Sag mir einmal Deine angelichen Urteile, die bei nicht rechtzeitig erfolgter Information zur Modernisierung und nicht vorgenommener rechtlicher Begründung Mieterhöhung wegen Modernisierung vorgenommen haben sollen ? Wo > Bitte, wenn Du schon andere falscher Auskünfte beschuldigst, dann bitte Quellennachweis und unter welchem rechtlichen Hintergrund sind Urteile ergangen, die erlauben, dass nicht ordnungsgemässe angekündigte Mieterhöhungen in Verbindung mit Modernisierungen auf der Grundlage der Modernisierung erlaubt sind. Besserwisser, ich meine, wer im Beruf mit solchen Fällen zu tun hat, sollte manches eben besser wissen als solche, die es besser wissen wollen, weil sie sich in ihrem Beruf als Besser wissend erkenen möchten. Günter

3 „Gefällt mir“

tja, da ich u. a. selbst betroffen war interessiert mich dein Gewäsch gepaart mit unverschämten Unterstellungen nicht besonders - zeugt net von guten Benehmen

Abgesehen davon habe ich niemanden verunsichert sondern mit Infos geholfen - ohne Besserwisserei

*lachaus*

Dein Stil ist klar und deutlich. Du bringst kein Urteil, warum, weil es keines in Sinne Deiner Aussage gibt, und wenn Du mit derselben Münze Antwort erhälst, wirst Du unverschämt. Ich komme mir vor, wie viele Bürger in diesem Land, dass offenbar Bänker glauben, sie haben die Weisheit mit dem Löffel gefressen und andere dürfen weder eine andere Meinung haben noch widersprechen. Wenn ich in Deutschland einem Bänker widerspreche, dann nicht wegen der Bank, sondern wegen dem Unsinn, der geschäftsschädigend (für die Dresdner Bank) aus dieser heraus durch falsche Auskünfte betrieben wird. Man muss nur im INternet nachsehen, über was Du alles Bescheid wissen willst, dazu sind wir, beruflich nicht in der Lage, weil man nicht in jedme Fachbereich alles besser weiss als alle anderen.

So, lieber Bernd W. kann es nicht gehen, wenn Du eine andere Erfahrung gemacht hast, überlege, ob Euer Fall mit dem Fall und Auskünften, die ich dargelegt habe, übereinstimmt. Wenn nicht, dann behaupte keinen Unsinn und werde nicht beleidigend.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

wird ja witzig…;o)))

tja, da ich u. a. selbst betroffen war interessiert mich dein
Gewäsch gepaart mit unverschämten Unterstellungen nicht
besonders - zeugt net von guten Benehmen

Abgesehen davon habe ich niemanden verunsichert sondern mit
Infos geholfen - ohne Besserwisserei

*lachaus*

Dein Stil ist klar und deutlich. Du bringst kein Urteil,
warum, weil es keines in Sinne Deiner Aussage gibt

Tja…wieder wird er unverschämt…LOL…aber wozu soll ich mir für jemand mit deinen Auftreten die Mühe machen das Urteil rauszusuchen, denn wenn du ja so gescheit bist kannst du dir dies selbst besorgen - falls du lernen willst…genug Infos hast du dafür ;o))))

, und wenn
Du mit derselben Münze Antwort erhälst, wirst Du unverschämt.

Tja…unverschämt warst du, aber damit kämen wir wieder zum Thema „gutes Benehmen“ was hier net hingehört zumal man sich in dem Alter wohl eh net mehr ändert…schade eigentlich

Ich komme mir vor, wie viele Bürger in diesem Land, dass
offenbar Bänker glauben, sie haben die Weisheit mit dem Löffel
gefressen und andere dürfen weder eine andere Meinung haben
noch widersprechen. Wenn ich in Deutschland einem Bänker
widerspreche, dann nicht wegen der Bank, sondern wegen dem
Unsinn, der geschäftsschädigend (für die Dresdner Bank) aus
dieser heraus durch falsche Auskünfte betrieben wird.

LOL…abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz solcher Aussagen (derer du dir vermutlich nicht mal bewußt bist) kann ich nur drüber lachen - denn ich bin kein Bänker ;o)))
LOL
Faszinierend finde ich nur, daß die Aussage genau auf dich zutrifft… ;o)))

Man muss
nur im INternet nachsehen, über was Du alles Bescheid wissen
willst, dazu sind wir, beruflich nicht in der Lage, weil man
nicht in jedme Fachbereich alles besser weiss als alle
anderen.

Komisch - du weißt doch alles besser - selbst als ehrfahrene Anwälte und Richter *ggg

So, lieber Bernd W. kann es nicht gehen, wenn Du eine andere
Erfahrung gemacht hast, überlege, ob Euer Fall mit dem Fall
und Auskünften, die ich dargelegt habe, übereinstimmt.

Stimmt er nicht, denn dort wurde ja das Gegenteil deiner Aussagen belegt *gggg

Wenn
nicht, dann behaupte keinen Unsinn und werde nicht
beleidigend.

Ach Herrje…jetzt beschwert er sich nach nachlesbaren schlechten Benehmens *ggggg

Solang du net mit deiner Besserwisserei aufhörst incl. schlechten Benehmens betrachte ich das jetzt mal als beendet…da kannst nochmal in Ruhe haltlose Vorwürfe und sonstigen Schmodder loslassen, denn ne Antwort kommt eh net, da es bei dir wenig Sinn macht…du weiß ja eh schon alles ;o)))

Bernd
*dermalwiederbestätigtwirddaseinerfahreneranwaltallemalbesseralseinvereinist*

wird ja witzig…;o)))

Richtig, es wird witzig, besonders dann, wenn man seine Behauptungen beweisen soll und dann mit solchen Ausreden aussteigt, aber, bitte, offenbar mit einem Mieterverein in der Vergangenheit Probleme gehabt, sonst würdest Du so nicht reagieren. Zur Klarheit, wir haben unsere Tätigkeit auch auf Vermieter geöffnet und unsere vier Anwälte vertreten je nach Bedarf beide Seiten. Und wen Du behauptest, dass etwas falsch ist, hier Urteile vorliegen, dann bitte, nenne doch die Urteile, denn Du weisst ja besser wie ich, dass Du wahrscheinlich ein Urteil findets, was aber letztlich mit dme hier diskutierten Vorgang nicht in Verbindung zu bringen ist. Mir geht es um eine Situation, Informationen können nicht ohne konkreten Hinweis pauschal als „Tatsachenbehauptung“ hingestellt werden und dann wird auf Urteile verwiesen, ohne den Text des Urteiles und ohne den Sachverhalt mit der Aussage zu vergleichen. Dies ist eine Irreführung der meist über das Internet auf korrekte Antworten angewiesenen Fragestellern. Wer im Internet Antworten gibt, ist und muss darauf achten, dass er nicht Äpfel mit Birnen als den Vergleich heranzieht, sondern auf konkrete Fragen entweder eine klare Rückfrage über den tatsächlichen Zusammenhang einholt und dann antwortet oder wenn keinen klare Frage zu einem konkreten Vorgang gestellt ist, muss der Antwortgeber grundsätzlich sich einmal an die Rehctslage halten. Dies ist keine Besserwisserei sondern einzig und allein korrektes Vorgehen, um Andere vor einem Schaden zu bewahren. Günter