Gehaltspfändung bei Wohnsitz im Ausland möglich?

Habe da mal eine aktuelle Frage an die Experten:
Das Finanzamt hat mir ins Ausland einen Brief zustellen lassen mit der Forderung einer Nachzahlung für 1999, da die Steuererklärung für 1999 nicht abgegeben wurde. 1999 haben mein Ex-Ehegatte und ich noch die gemeinsame Steuererklärung gewählt, und ich habe ihm Anfang 2000 meine Lohnsteuerkarte zukommen lassen mit der Bitte um Steuererklärung (wir haben diese all die Jahre immer selbst gemacht). Er hat sie für 1999 (ich weiß nicht, aus welchen Gründen…) nicht abgegeben, nun fordert der Fiskus Geld nach.
Frage: Kann mir der Fiskus oder auch andere Gläubiger z.B. das Konto oder Gehalt in Deutschland pfänden lassen, obwohl ich seit 2001 meinen Haupt- und auch Nebenwohnsitz nicht in Deutschland und auch nicht in einem EU-Staat habe??? Was ich weiß ist, daß ja zuerst ein Gerichtsvollzieher sich anmelden muß oder irgendein Schreiben mich nachweislich erreichen muß???

Danke im voraus, das ist mir (verständlicherweise) sehr wichtig!

Yoyo

Hallo!

Also erstmal vorneweg: Du hast ein echtes Problem!

Das Finanzamt KANN und WIRD wahrscheinlich zuallererst eine Lohn- und Kontopfändung gegen dich ausbringen, so Du ein Konto oder einen Arbeitgeber in Deutschland hast.
In diesem Zusammenhang ist es völlig egal, ob Du in Wanne-Eickel wohnst oder in Weißrußland.

Ob Dich da vorher eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung erreicht ist ebenfalls VÖLLIG EGAL!!!

Einen Vollziehungsbeamten kann man natürlich nicht so einfach ins Ausland schicken, aber wenn der zuständige Bearbeiter in der Vollstreckungsstelle es SEHR ernst nimmt (die Gefähr wächst mit der Höhe des Rückstands), dann kann er ein Rechtshilfeersuchen an das Land stellen in dem Du wohnst mit der Bitte, daß man von dort aus gegen dich vollstreckt! (Rechtshilfeabkommen gibt es mit einer ganzen Reihe von Ländern, ich kenne aber die Liste nicht)

Aber wer hat dir erzählt, daß ein Vollziehungsbeamter sich ankündigen müßte??? Das ist einfach NICHT RICHTIG!
Diese Vermutung ist aber irgendwie nicht auszurotten - ich habe diesen Spruch schon SO oft gehört, daß er mir zu den Ohren rauskommt…

Mein Rat: Ich vermute, Du hast gerade einen Steuerbescheid erhalten. Lege Einspruch ein gegen den Bescheid und gib UMGEHEND eine eigene Steuererklärung (nur für dich, nicht für deinen Ex)ab! (Stelle vorher aber sicher, daß nicht zwischenzeitlich eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde)
Für diese Steuererklärung benötigst Du aber die Steuerkarte, die Du deinem Ex ausgehändigt hast. Hole sie dir zurück! Wenn Du sie nicht bekommen kannst, kannst Du dir von deinem damaligen Arbeitgeber eine „besondere Lohnsteuerbescheinigung“ ausstellen lassen wg. Verlust der Steuerkarte, das Formular dafür gibt’s beim Finanzamt.

Nochmal der Hinweis: NIMM DIE SACHE NICHT AUF DIE LEICHTE SCHULTER! Wenn Du die Einspruchsfrist versäumst, kann es passieren, daß Du auf der Schuld sitzenbleibst, ob gerechtfertigt oder nicht! Und wenn Du denkst: das Finanzamt kann mir nichts, ich habe kein Konto, keinen Lohn und keine Wohnung in Deutschland - dann denke auch daran: DAS FINANZAMT VERGISST NICHTS! Komm in ein paar Jahren mal zurück nach Deutschland, dann erwarten dich evtl. direkt ein paar „nette Herren“ der örtlichen Verwaltungen, und dann wird es recht unangenehm…

Ich will dir keine Angst machen, sondern dich nur warnen!
ALL DAS habe ich schon aus erster Hand miterlebt - allerdings (gottseidank!) von der anderen Seite aus!

Schönen Gruß,
Robert

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Danke für den Hinweis!!!
Hallo Robert,
habe mir Deinen Rat zu Herzen genommen und heute gleich mal mit diesem zuständigen Finanzamt telefoniert. Ist alles halb so schlimm, die Dame sagte mir genau, was ich tun sollte: Einspruch einlegen, genau, wie Du es gesagt hast! Und eine getrennte Veranlagung beantragen, also eine eigene Steuererklärung machen. Auch habe ich mich mit meinem früheren Arbeitgeber schon in Verbindung gesetzt, um nochmals die Bescheinigung für den VErdienst in 1999 zu erhalten. Naja, aus Schaden wird man klug und meinem Ex wünsche ich beileibe nichts Gutes und werde das sicherlich mein Leben lang nicht vergessen!

Danke Dir nochmals, denn es wird nichts bringen, auf stur zu schalten und abzuwarten!

Yoyo