Einstweilige Verfügung erwirken

Hallo,
wo und wie kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken? Konkreter Fall: wiederholte unerlaubte Abbuchung von gekündigter Versicherung, trotz ausdrücklichem Widerruf der Einzugsermächtigung (per Einschreiben!!)
Viele Grüße und 1000 Dank,
Ulli

Moien!

eine einstweilige Verfügung kannst du beim Amtsgericht erwirken.
Gehe zum Amtsgerciht und frage dort , an wen du dich dafür wenden mußt. Dort wird dann dein Antrag aufgenommen und - soweit ich weiß innerhalb von 24 Stunden - einem Richter vorgelegt. Auf Grund Deiner Aussagen erläßt der Richter die einstweilige Verfügung ohne deine Aussage zu überprüfen - natürlich sofern ein Anlaß zur einstweiligen Verfügung gegeben ist.

Diese Verfügung wird dann wahlweise von dir oder vom Gerichtsvollziehr (was allerdings mehr kostet) zugestellt und ist wirksam solange kein Einspruch eingelegt wird!

Bernd
P.S.: Weiß jetzt net, ob du dies auch schriftlich beantragen kannst…

wo und wie kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken?
Konkreter Fall: wiederholte unerlaubte Abbuchung von
gekündigter Versicherung, trotz ausdrücklichem Widerruf der
Einzugsermächtigung (per Einschreiben!!)

Hallo Ulli,

bin zwar kein Jurist, halte aber eine einstweilige Verfügung für ein ungeeignetes Mittel. Mit einer einstweiligen Verfügung sollen schwere und nicht wieder gutzumachende Einwirkungen und Schäden verhindert werden. Das ist aber in Deinem Fall nicht erforderlich, denn Du kannst Abbuchungen von Deiner Bank einfach zurück buchen lassen. Dabei brauchst Du im Moment weder gerichtliche Hilfe noch sonstige schwere Geschütze.

Ich empfehle Dir dringend, keine unnötigen Kosten zu verursachen. Du mußt Dich gegen ungerechtfertigte Abbuchungen wehren, aber mit dem geeigneten und angemessenen Mittel.

Mit juristisch laienhaftem Rat grüßt
Wolfgang

Hi Ulli,

wie Wolfgang es schon sagte, ist die einstweilige Verfügung hier vielleicht nicht das beste Mittel.
Ich würde der Versicherungsgesellschaft, und zwar an die Geschäftsleitung, einen Brief schreiben und darauf hinweisen, dass die Einzugsermächtigung widerrufen ist und damit jede weitere Abbuchung ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist.
Wenn dies nicht eingestellt wird, bzw. du nicht auch eine entsprechende Bestätigung erhältst, würdest du bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Versicherungsgesellschaft stellen.
Außerdem hättest du durch das unrechtmäßige Abbuchungsgebaren Kosten gehabt, die zu ersetzen sind.

In der Regel reagieren die Geschäftsleitungen hierauf sehr sensibel und sofort.

Gruß,
Francesco

hallo ulli,

ich schließe mich wolfgangs und francescos posting an, möchte jedoch noch folgendes ergänzen:

gehe zu deiner bank und gebe ihr eine kopie des einschreibens an die versicherung, mit dem du die einzugsermächtigung widerrufen hast. sollten trotzdem noch abbuchungen erfolgen, kannst du sie vor ende des jeweiligen monats zurückbuchen lassen.

mir ist das vor einiger zeit mit der (damals noch) deutschen post gegangen. mit konstanter bosheit zog die jeden monat gebühren für ein schon jahre zuvor abgemeldetes gerät ein. erst nach 2 oder 3 mal zurückbuchen hat sie reagiert (mit mahnung :smile: und die sache konnte abschließend geklärt werden.

gruß ann