vor einger diskutierten meine Frau, ich und meine Schwiegermutter ueber das Thema Entscheidungen im Falle das der Partner es nicht mehr fuer sich selber kann (Koma, u. ae.), daraufhin meinte ihre Mutter das sie es niemals koennte das Maschinen abgeschaltet werden. Meine Frau sagte aber das sie nicht laenger wie ein Halbes Jahr von Maschinen am leben gehalten werden will. Jetzt Haben wir -meine Frau und ich- Vollmachten ausgefuellt in denen auch medizinische Entscheidungen beinhaltet sind.
Frage:
Was hat vorrang die Vollmacht, oder die Entscheidungen der Eltern des Jeweiligen Partners?
Was hat vorrang die Vollmacht, oder die Entscheidungen der
Eltern des Jeweiligen Partners?
ich kann nicht sagen, welches gewicht eine vollmacht hat.
aber wie wäres denn mit einem patienten-testament? das ist rechtlich verbindlich und regelt genau, wie der verfasser im falle von koma, bewußtlosigkeit o.ä. mit sich verfahren haben möchte.
Frage:
Was hat vorrang die Vollmacht, oder die Entscheidungen der
Eltern des Jeweiligen Partners?
Danke fuer die (Hoffentlich) vielen Antworten…
Gruesse,
Chris
Hallo Chris,
ihr seid verheiratet? Wo ist dann das Problem? Der Ehepartner ist der naechste Angehörige und wird bei solchen Entscheidungen immer als erstes gefragt.
Im Übrigen will ich meinem Vorredner zustimmen. Eine Patientenverfügung ist der sicherste Weg um die medizinische Behandlung zu bekommen die man auch will. Der behandelnde Arzt muß sich nach dem Willen des Patienten richten. Ist der nicht zweifelsfrei feststellbar (weil der Patient z.B. im Koma liegt) hat er den „mutmaßlichen“ Willen des Patienten zu erfüllen, was in der Regel bedeutet: Lebenserhaltung um jeden Preis! (Ansonsten riskiert der Arzt ein Verfahren wegen Mord, Totschlag oder unterlassener Hilfeleistung!!!)
Allgemein wird davon ausgegangen, daß jeder Patient so lange wie möglich leben will. Eine allgemeine Vollmacht reicht auf keinen Fall um z.B. eine Beatmung abzuschalten (auch wenn der Partner versichert dies sei der Wunsch des Patienten), es sei denn, der Arzt hat keinerlei Hoffnung auf Besserung und schlägt eine entsprechende Maßnahme selbst vor (dann ist das Ganze med. begründet).
Wollt Ihr aber verhindern, daß bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen an Euch durchgeführt werden, solltet Ihr dringend eine entsprechende Patientenverfügung verfassen. Ist diese wasserdicht, muß sie der behandelnde Arzt auch beachten (allerdings nur dann - deswegen vorher gut informieren).
Vielen dank fuer eure Antworten, besonders die Links haben mir weitergeholfen, ich weiss das dieses Thema fuer manche sehr heikel ist (Hallo Email schreiber).
Also…
ein volljähriger Mensch trifft seine Entscheidungen selbst und sonst niemand, auch nicht sein Ehepartner. Kann er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen (denn darum geht es ja hier), werden a) die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt oder b) besteht eine Vollmacht, dann entscheidet der Bevollmächtigte, sofern die Vollmacht diesen Wirkungskreis umfasst oder c) besteht eine sog. Betreuung (BGB), dann entscheidet der Betreuer. Kurz: Wenn jemand anderes entscheiden soll, muss dieser dazu bevollmächtigt sein. Die Vollmacht muss nicht zwingend beim Notar beurkundet werden, sollte aber so ausführlich und aktuell (immer wieder durchlesen, ob noch alles so ist, wie man´s haben will und neu unterschreiben!) wie nur möglich sein.
Patiententestament ist eine sehr gute Sache, im Ernstfall muss aber jemand da sein, der diesen dort niedergelegten Willen auch so durchsetzt und dann sind wir wieder beim Bevollmächtigten. Um so sicher wie nur möglich zu sein, daß Dein Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch befolgt wird empfehle ich Dir eine Patientenverfügung (auch Patiententestament) und zusätzlich eine Vollmacht. Bei der Vollmacht muss Dir klar sein, daß der Bevollmächtigte nicht in seiner Entscheidung überprüft wird. Also nur jemanden bevollmächtigen, zu dem Du absolutes Vertrauen hast. Sollte es so jemanden für Dich nicht geben empfehle ich Dir eine Betreuerverfügung. Darin kannst Du festlegen, wer Deine Rechte vertreten soll (wie ein Bevollmächtigter)und der wird dann vom Vormundschaftsgericht zu Deinem Betreuer bestellt. Wichtiger Unterschied: Der Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht überprüft, ob er seine Sache auch richtig macht, sprich: Tatsächlich gemäß Wohl und Wille des Betreuten handelt.
Die Links zum Patiententestament sind gut. Wenn Du Genaueres zur Betreuungs wissen willst, mail mich an.
Grüße! Tine