Hallo!
Ist es möglich, VOR dem Ableben der Eltern den Pflichtteil einzufordern? Wär euch über Hilfe sehr dankbar.
Heidi
Hallo!
Ist es möglich, VOR dem Ableben der Eltern den Pflichtteil einzufordern? Wär euch über Hilfe sehr dankbar.
Heidi
Ist es möglich, VOR dem Ableben der Eltern den Pflichtteil
einzufordern? Wär euch über Hilfe sehr dankbar.
Hallo Heidi!
Was steht Dir denn VOR dem Ableben der Eltern überhaupt zu? Garnichts! Deine Eltern könnten ihr Vermögen verhökern und unter die Leute bringen, da schauen die eigentlichen Erben nur in die Röhre! Also, es gibt kein Pflichtteil von etwas, was noch garnicht existiert.
Gruss,
SylviaM
hi heide,
schau mal hier rein:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…
http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/erbrecht.cfm
vielleicht wirst du fündig.
gruß,
frank
Was steht Dir denn VOR dem Ableben der Eltern überhaupt zu?
Garnichts! Deine Eltern könnten ihr Vermögen verhökern und
unter die Leute bringen, da schauen die eigentlichen Erben nur
in die Röhre! Also, es gibt kein Pflichtteil von etwas, was
noch garnicht existiert.
Hallo Sylvia,
bewundernswert, wie sachlich Du auf solche Frage antworten kannst. w-w-w ist schon was Lehrreiches. Man lernt hier schräge Gedankengänge kennen, deren Existenz ich früher nicht für möglich gehalten hätte.
Gruß
Wolfgang
bewundernswert, wie sachlich Du auf solche Frage antworten
kannst. w-w-w ist schon was Lehrreiches. Man lernt hier
schräge Gedankengänge kennen, deren Existenz ich früher nicht
für möglich gehalten hätte.
Hallo Wolfgang,
habe ich mir doch bei Dir abgeguckt im Posting „Verjährung“ weiter unten. Man lernt doch nie aus.
Gruss,
SylviaM
du wirst dich wundern…
… aber obwohl die Gedankengänge so oberpeinlichst sind, daß ich selbst nie wagen würde sowas zu fragen, gibt es durchaus Fälle, wo man vor dem Tod von den Eltern per Pflichtteil schmarotzen kann…
Bernd
… aber obwohl die Gedankengänge so oberpeinlichst sind, daß
ich selbst nie wagen würde sowas zu fragen, gibt es durchaus
Fälle, wo man vor dem Tod von den Eltern per Pflichtteil
schmarotzen kann…
Hallo Bernd,
es kann ja sinnvoll sein, daß jemand sein Vermögen zu Lebzeiten per Schenkung unterhalb der Freibetragsgrenze für die Schenkungssteuer an die zukünftigen Erben verteilt. Das ist aber ein freiwilliger Akt aufgrund welcher Überlegungen auch immer. Dann gibt es Fälle, in denen beim Tod eines Ehepartners die Sprößlinge dem verbleibenden Elternteil z. B. das Dach über dem Kopf streitig machen, sofern kein Testament vorliegt, das solcher Gier einen Riegel vorschiebt. Solche herzallerliebsten Zeitgenossen gibts wohl häufiger.
Wenn aber der alleinige Erblasser oder das Ehepaar noch leben oder mit einem geeigneten Testament vorgesorgt haben (mit z. B. Berliner Testament, hieß das nicht so?), dann gibt es für die lieben Kleinen absolut nichts zu fordern.
Ich kenne einen Fall, wo Sohnemann, nicht gerade Erfinder der Arbeit, ein neues Auto fahren wollte und seine verwitwetete Mutter deshalb aus ihrem Haus mußte. Solche Brut hat zwar einen Tritt in den Allerwertesten verdient, aber rechtlich geht das wohl völlig in Ordnung, wenn es kein Testament der Eheleute gibt.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
mal was sinnvolles *gg*.
Ja, man kann den Pflichtteil der Erbschaft schon vor dem Ableben der Erblasser einfordern. Dieser vorweggenommene Erbteil beträgt dann die Hälfte des Pflichtteils. Es handelt sich hierbei wie bei jedem Pflichtteil um einen Geld anspruch.
Zu beachten ist, daß mit der Auszahlung dieses vorweggenommenen Pflichtteils sämtliche Erbansprüche erledigt sind.
Gruß
Daniel Scholdei
Ich kenne einen Fall, wo Sohnemann, nicht gerade Erfinder der
Arbeit, ein neues Auto fahren wollte und seine verwitwetete
Mutter deshalb aus ihrem Haus mußte. Solche Brut hat zwar
einen Tritt in den Allerwertesten verdient, aber rechtlich
geht das wohl völlig in Ordnung, wenn es kein Testament der
Eheleute gibt.
bei solchen Gesochs hilft wohl wirklich nur ne gut gefüllte UZZI ;o(((
???
Hallo!
Früher konnten nichteheliche Kinder schon zu Lebzeiten einen Erbersatzanspruch geltend machen. Dies ist aber duch eine Gesetzesänderung abgeschafft worden und nichteheliche Kinder sind Ehelichen gleichgestellt.
Siehe dazu auch der unten genannte Text.
Liebe Grüße
Karin
Erbrecht: nichtehelicher Kinder neu geregelt
Das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz – ErbGleichG) vom 16.12.1997 (BGBl I 2968) hebt die in den §§ 1934 a bis 1934 e und 2338 a BGB getroffenen Sonderregelungen für das Erbrecht nichtehelicher Kinder auf.
Mit der Aufhebung der §§ 1934 a, 1934 b, 2338 a BGB wird der Erbersatzanspruch eines nichtehelichen Kindes beseitigt. Damit wird die erbrechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder herbeigeführt. Das nichteheliche Kind ist ebenso wie ein eheliches Kind gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 1924 ff BGB gesamthänderisch berechtigter Miterbe nach dem Tode seines Vaters. Darüber hinaus wird durch die Aufhebung der §§ 1934 d, 1934 e BGB das – nach Konstruktion und Adressatenkreis kaum überzeugende – Recht des nichtehelichen Kindes beseitigt, von seinem Vater einen vorgezogenen Erbausgleich in Geld zu beanspruchen.
Nur hinsichtlich der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichenKinder beläßt es das Gesetz bei der bisherigen Rechtslage. Diese nichtehelichen Kinder, die bereits das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) aus dem Jahr 1969 nicht erfaßt hatte, werden weiterhin nach ihrem Vater kraft Gesetzes weder erbberechtigt noch erbersatzberechtigt sein. Diese Regelung wurde unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes aufrechterhalten.
Hallo Heidi,
Ist es möglich, VOR dem Ableben der Eltern den Pflichtteil
einzufordern? Wär euch über Hilfe sehr dankbar.
Vor einem Jahr war es zumindest noch möglich.
Ich überlegte seinerzeit, meinen Pflichtteil von meinem Erzeuger einzuklagen, weil er das Erbe meiner Großeltern schlicht derartig schnell verjubelt, dass meine Halbschwester und ich dachten, da sei dann sicher bald alles weg.
Nun hatten meine Großeltern dummerweise im Testament vermerkt, dass mein Erzeuger Alleinerbe ist, aber sich, wenn er das Erbe annimmt, verpflichtet, dann alles meiner Halbschwester und mir weiter zu vererben.
Und genau weil ich das wußte, gingen meine Überlegungen in diese Richtung.
Allerdings machte mein Anwalt mich dann auf genau das aufmerksam, was Daniel schon schrieb :
Ich hätte nur einen lächerlichen Anteil des Pflichtteils bekommen und dann später gar nichts mehr.
Also habe ich es gelassen und gucke nun gespannt zu, wo mein ehrenwerter Herr die Kohlen verprasst :-/
Liebe Grüße,
Vanessa
hi wolfgang,
Wenn aber der alleinige Erblasser oder das Ehepaar noch leben
oder mit einem geeigneten Testament vorgesorgt haben (mit z.
B. Berliner Testament, hieß das nicht so?), dann gibt es für
die lieben Kleinen absolut nichts zu fordern.
„absolut nix“ stimmt nicht. die lieben kleinen können auch bei vorliegen des „berliner testaments“ in jedem fall den pflichtteil geltend machen, der ihnen nach gesetzlicher erbfolge zustehen würde.
gruß
ann
Hi Heidi,
ich wüßte nicht, nach welcher gesetzlichen Vorschrift du einen Erbanspruch vor Eintritt des Erbfalles einfordern könntest.
Es ist auch unlogisch in unserem Rechtssystem und unrealistisch. Es handelt sich um das Vermögen der Eltern und damit des Erblassers, mit dem er tun und machen kann, was er will (im Rahmen der Gesetze).
Es gibt da nur die Möglichkeit, einen sog. Erbverzichtsvertrag mit den Eltern zu schließen. In einem solchen würdest du auf deinen zukünftigen Erbanspruch ganz oder teilweise verzichten und als Ausgleich eine Abfindung erhalten.
Solche Erbverzichtsverträge sind frei aushandelbar, solange sie nicht sittenwidrig sind oder gegen Treu und Glauben verstossen.
Du könntest dann allerdings im Todesfalle keine Erbansprüche mehr geltend machen, oder bei einem Teilverzicht lediglich den Pflichtteil erhalten.
Gruß,
Francesco
Vielen Dank für die klare und deutliche Ohrfeige, Bernd!
Es geht nur in diesem Fall nicht um meine Angelegenheit sondern um die einer Person, die nicht geldgeil ist sondern leider von seiner Familie absolut vera**** wurde und ich mich einfach erkundigen wollte, ob er wenigstens noch retten kann, was ihm eventuell zusteht!
Heidi
Vielen Dank…
euch allen, die die Frage ernstgenommen und ernsthaft beantwortet haben.
Heidi
Wer sich selbst erhöht, in beinahe allen Interforen zu jedem Thema beinahe eine Antwort und einen rat hat, sollte sich nicht durch Hinweise udn abfällige Bemerkungen auch noch hinreissen lassen, eine gefüllte UZZI zu empfehlen, wenn es auch nur ironisch gemeint sein dürfte.
Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ach Günterchen… dein Niveau wird immer deutlicher…abgesehen davon kann ich im Gegensatz zu Dir die strafrechtlichen Aspekte meiner Aussagen erkennen *lachaus*
Ach Günterchen… dein Niveau wird immer
deutlicher…abgesehen davon kann ich im Gegensatz zu Dir die
strafrechtlichen Aspekte meiner Aussagen erkennen *lachaus*
Ha,ha nachdem Du auf eine konkrete Frage und den Beweis in einer Deiner falschen Behauptungen in einer Mietrechtsfrage nichts beweisen konntest, ist es offenbar ein neuer Stil. Tut mir, leid, aber Dein Niveau werde ich selbst bei der Antwort nicht übernehmen. Ich bin erstaunt, dass du offenbar in jeder Rechtfrage deinen Senf innerhalb kürzester Zeit gibst, während wir in der Beratung oder in Besprechungen in einer Kanzlei bis zur Klärung von Rechtsfragen manchmal fast eine Stunde benötigen und Kommentare wälzen. Und der Hinweis auf „Gesochse“ und der Hinweis auf eine „UZZI“, mag der Hinweis auch ironisch gemeint sein, so zumindest zeigt der Ausdruck „Gesochse“ davon, was du wirklich von diversen Gruppen hälst. Weshalb Du andere nun als Gesochse beschimpfen musst, ohne Hintergründe zu kennen, dann auch noch den Beleidigten spielst, sollte für dich einmal Anlass sein, der Verhältnis zu anderen Meinungen zu klären . Mir scheint, hier besteht bei dir erheblicher Nachholbedarf.
Günter
LOL
Ach Günterchen… dein Niveau wird immer
deutlicher…abgesehen davon kann ich im Gegensatz zu Dir die
strafrechtlichen Aspekte meiner Aussagen erkennen *lachaus*Ha,ha nachdem Du auf eine konkrete Frage und den Beweis in
einer Deiner falschen Behauptungen in einer Mietrechtsfrage
nichts beweisen konntest, ist es offenbar ein neuer Stil.
Nicht konnte sondern wollte! Hätte Francesco gefragt hätte er das komplette Urteil schon, aber für dich mach ich mir die Müh net…wenn du bereit/in der Lage wärst zu lernen hättest dich mal selbst informiert, aber… ich vergaß…Günter weiß ja alles besser…
Tut
mir, leid, aber Dein Niveau werde ich selbst bei der Antwort
nicht übernehmen.
Dürfte dir auch schwerfallen ;o)))
Ich bin erstaunt, dass du offenbar in jeder
Rechtfrage deinen Senf innerhalb kürzester Zeit gibst, während
wir in der Beratung oder in Besprechungen in einer Kanzlei bis
zur Klärung von Rechtsfragen manchmal fast eine Stunde
benötigen und Kommentare wälzen.
Tja, wußte net, daß ich jede Rechtsfrage kommentiere, aber du siehst ja eh mehr als anderer LOL
Und der Hinweis auf
„Gesochse“ und der Hinweis auf eine „UZZI“, mag der Hinweis
auch ironisch gemeint sein, so zumindest zeigt der Ausdruck
„Gesochse“ davon, was du wirklich von diversen Gruppen hälst.
Wenigstens da liegst du mal richtig…
Weshalb Du andere nun als Gesochse beschimpfen musst, ohne
Hintergründe zu kennen,
Die Hintergründe wurden genannt, aber lesen ist manchmal sehr schwer LOL
dann auch noch den Beleidigten
spielst, sollte für dich einmal Anlass sein, der Verhältnis zu
anderen Meinungen zu klären .
Nöö… von dir fühl ich mich net beleidigt - es amüsiert mich nur wie du versuchst mich zu ärgern, nur weil ich dich korrigiert habe - sagte ja…dein Spruch mit den Bänkern paßt haargenau zu Dir *gggg
Mir scheint, hier besteht bei
dir erheblicher Nachholbedarf.
Ach Nö… Leute wie Dich kenne ich schon, sodaß mich Dein Verhalten nicht sonderlich wundert. Aber was will man erwarten von jemand der als kleiner Geschäftsführer meint mehr Ahnung von Recht zu haben als erfahrene Anwälte und Richter…
Bernd
P.S.: Das wars aber jetzt, denn du gehörst scheinbar zu den Leuten die nicht mehr zu ändern sind und in ihrer Selbstherrlichkeit ihre Grenzen nicht im Geringsten erkennen…
Wie kleine Kinder reagieren sie auf jegliche Kritik und versuchen dann krampfhaft den anderen eins auszuwischen bzw. zu ärgern… naja…sorry, aber das wirst du eh net schaffen, da ich dich dafür nicht ernst genug nehme und von daher kannst mit deinem kindischen Verhalten aufhören und mal auf den Sinn des Forums achten! Helfen um des Helfen Willens und nicht besserwisserisch daherzukommen…
Schade, daß manche Ihre Lebenserfahrung nicht genutzt haben um daraus ausreichend zu lernen…
Ach Bernd… dein Niveau wird immer deutlicher.
Wenn die Rechtsproblematik nicht mehr reicht, greift die Rabulistik und dann sind andere schuld. Ist dein Mist, er wird nicht ohen Antwort bleiben, wenn er nicht belegt wird. ok.
Günter