Grundsätzlich können Verträge ja mündlich und fernmündlich zustande kommen. Wer hat aber die Nachweispflicht wenn ein Vertragspartner leugnet?
Aus der, konstruierten, Praxis: Ein Kunde bucht telefonisch eine Reise in meinem Reisebüro. Ich schicke ihm die Reisebestätigung zu und er meldet sich bei mir und sagt, er hätte die Buchung nicht getätigt. Mir liegen die persönlichen Daten des Kunden (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdaten sowie Tel. und Handynummer) vor, er behauptet aber, jeder könne an diese Daten geraten und somit vorgeben die Reise buchen zu wollen.
Die gleiche Frage stellt sich mir bei Internetbuchungen. Bei einigen Buchungsmaschinen sind lediglich o.a. Angaben nötig um eine Reise zu buchen. Wenn ich also jemandem etwas Böses antun will dann buche ich eine teure Reise auf seinen Namen und er kann sich mit der Stornierung und den damit verbundenen Kosten herumärgern…
Deine Frage berührt das Problem bei allen Verträgen, die keine eigenhändigen Unterschriften der Vertragspartner tragen. Wenn hinterher einer behauptet, von nichts zu wissen, muß der andere das Gegenteil beweisen. Deshalb würde ich nie auf die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift verzichten, auch um der Klarheit willen, was im Detail vereinbart wurde.
Wenn der Sonderfall den Zeitverzug durch z. B. die Postlaufzeit nicht zuläßt, muß man das Geschäft entweder ablehnen oder mit dem Restrisiko leben. Für den Austausch unterschriebener Vereinbarungen per Fax ist aber eigentlich immer Zeit.
Es gibt aber auch Fälle, wo ein Fax allein nicht reicht, z. B. bei Fristwahrungen vor Gericht. Da reicht zwar zunächst das rechtzeitig eingegangene Fax. Das Original und zwar genau das zuvor gefaxte Exemplar, muß aber innerhalb nachvollziehbarer Postlaufzeit beim Gericht eintreffen.
und so mit einer Telefonvereinbarung, so wie es Direktbanken machen?
Der Kunde kann nur telefonische Aufträge abgeben, wenn er vorher soetwas ausgefüllt hat. Lass dir mal sowas von der Bank geben, sonst besorg ich es dir. Ändere ggf. die Worte und eher geht halt nichts mehr.
Davon ab, würde ich den Kunden wahrscheinlich immer etwas länger warten lassen
Und ob es dann noch die Sonderangebote gibt? *fg*…
Und mit Internet analog verhandeln. Wer keine Vollmacht für diese Buchungen bei dir hat, der hat halt Pech gehabt.
vielen Dank für Deine Ausführungen. Auf das Problem bin ich anhand folgenden konkreten Falles gestossen:
Eine Person erhält eine Reisebestätigung über einen Flug nach XXX. Die Reise wurde über das Internet unter Angabe des Namens, der Telefonnummer, der Adresse und des Geburtsdatums getätigt.
Nun hat die Person diese Reise aber nicht gebucht und möchte sie logischerweise auch nicht antreten.
Das Reisebüro behauptet, die Angaben würden für einen verbindlichen Vertragsschluss ausreichen…
Im Endeffekt läuft es darauf hinaus ob der Klick „Buchen“ als Willenserklärung gültig ist oder nicht. Die betreffende Person meint auch, das Fernabsatzgesetz hätte hier Gültigkeit - da würde dann sogar das Widerrufsrecht gelten - was ich aber nicht nachvollziehen kann.
das Problem ist, daß ich nicht mit jedem Kunden eine Vereinbarung schliessen kann wenn dem gerade eingefallen ist daß er was buchen möchte. Bis die Vereinbarung gemacht ist ist der Flug wech bzw. hat er auch ne gültige Reiseanmeldung unterschrieben.
wie wäre es für das Netz mit Zertifizierung? Das ist ziemlich sicher.
Und telefonisch… *grübel* andere Möglichkeit sehe ich sonst auch nicht… außer aufzeichnen des Gespräches… aber das ist glaube rechtlich auch nicht haltbar, weil nicht gestattet. Es denn Richter oder gegenüber wissen davon.
Also vorher sagen, du zeichnest mit … und bittest um Einverständnis. Das wäre eine Möglichkeit.
Das FernAG ist bei Reiseverträgen bei denen die Leistungszeit oder - zeitraum genau bestimmt ist nicht anwendbar. In anderen Fällen schon, allerdings in Konkurrenz zu den §§ 651a ff BGB, wobei im Kollisionsfalle das BGB den Vorrang hat. Ein Widerrufsrecht besteht dann.
Gültig ist eine elektronische Willenserklärung auf Grund der Formfreiheit im bürgerlichen Recht genauso wie jede andere (die Beweislage ist natürlich schwieriger - aber Beweis- und Rechtsfragen darf man ja nie miteinander vermischen).