Mietkaution: Welcher Zinssatz kann ich annehmen?

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Sep 2001

Nachdem wir aus unserer letzten Wohnung ausgezogen sind, haben wir vom vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten, in der er auch die Mietkaution berücksichtigt hat.
Leider hat er dabei die Zinsen für die Kaution vergessen.

Laut Mietvertrag und aktuelle Rechtssprechung sollte die Kaution mindestens als Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungszeit angelegt sein.

Von welchem Zinssatz kann man bei dieser Anlageform ausgehen?

Wir sind 1997 eingezogen und in diesem Jahr ausgezogen.

Gerd

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: Mietkaution: Welcher Zinssatz kann ich annehme

    Hallo,

    grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Zinssatz an Sie zu erstatten, den er bei der ordnungsgemässen Anlage der Kaution erhalten hat. Also wenn er z.B. 3,5 % erhalten hat, haben Sie darauf auch Anspruch. Wenn er die Kaution zu üblichen Zinsen angelegt hat, rd. und meist 1,5 %, sind diese an Sie weiter zu geben.

    Achtung ! Auch etwaige Beträge der Zinsabschlagsteuer sind an Sie zu erstatten, wenn der Vermieter die Kaution auf ein Sparbuch mit seinem Namen angelegt hat. Den Vorteil aus der Zinsabschlagsteuer muss der Vermieter an Sie weitergeben, da ihm kein Zurückbehaltungsrecht der beträge aus den Zinsen zusteht. Der Vermieter kann - und wird in der Regel dies auch tun - die Zinsabschlagsteuer mit dem Fiannzamt verrechnen. Er würde daher an der Kaution verdienen. Die sist nicht erlaubt.

    Gruss Günter

    Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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