Hallo Leute,
wir haben ein Problem.
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus ( Eigentum). Uns gegenüber hat eine Wohnungsbaugesellschaft mehrere mehrstöckige Häuser. Vor diesen Häusern stehen dann fast jeden Abend Jugendliche, die der Umwelt zeigen müssen, wie potent die Musikanlage ihrer Autos sind. Anrufe bei der Polizei nutzen nur in sofern, das diese vorbeikommt. Weiteres können sie nach eigener Aussage nicht tun. Das Gelände, auf denen die Jugendlichen stehen, gehört der Wohnungsbaugesellschaft.
Vieleicht weis einer Rat. Wir können doch nicht jeden Tag die Polizei holen, die doch nicht viel ausrichten kann.
Danke für evtl. Mühen
Jörg
Hallo Jörg,
zuerst einmal sei klar gestelklt, dass die Poliezi diese Ordnungswidrigkeit aufzunahmen hat und es hier zu Geldbussen kommt. Die Polizei kann auch Geräte vorübergehend mitnehmen oder Sicherungen entfernen, aber wegen anderer Geräte nicht sehr lange. Hilft alles Zureden nicht, helfen auch keine Beschwerden bei der Wohnbaugesellschaft, haben Sie - leider - kaum eine Chance, dass sich etwas ändert. Leider
Günter
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Danke für deine Antwort.
Habe heute noch mal mit der Polizei gesprochen. die sagen mir, wenn die Ruhestörer sich durch Aufforderung der Polizei entfernen, können sie nicht viel tun. Der besitzer des grundstückes kann höchstens ein Aufenthaltsverbot aussprechen.
Jörg
Hallo Jörg,
zuerst einmal sei klar gestelklt, dass die Poliezi diese
Ordnungswidrigkeit aufzunahmen hat und es hier zu Geldbussen
kommt. Die Polizei kann auch Geräte vorübergehend mitnehmen
oder Sicherungen entfernen, aber wegen anderer Geräte nicht
sehr lange. Hilft alles Zureden nicht, helfen auch keine
Beschwerden bei der Wohnbaugesellschaft, haben Sie - leider -
kaum eine Chance, dass sich etwas ändert. LeiderGünter
Danke für deine Antwort.
Habe heute noch mal mit der Polizei gesprochen. die sagen mir,
wenn die Ruhestörer sich durch Aufforderung der Polizei
entfernen, können sie nicht viel tun. Der Besitzer des
grundstückes kann höchstens ein Aufenthaltsverbot aussprechen.
Jörg
Hallo, Jörg, wenn die Polizei die Personalien feststellt und die Personen beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizeibehörde beim Rathaus (Länder uneinheitlich) meldet, kommt es zu Ordnungswidrigkeitenstrafen. Und der Eigentümer kann selbstverständlich ein Verbot aussprechen. Besteht der Lärm in eienr Wohnung, kann die Polizei sogar vorübergehend den Strom abschlaten, wenn nicht geöfnet wird oder vorübergehend einen Stereoanlage mitnehmen. Dies wird bei uns in BW im übrigen weit-gehend so gehandhabt. … Jetzt müsste man noch die Verordnungen Deiner Gemeidne/Stadt kennen, was dort von den Gemeinderäte zur Handhabung für die Ortspolizeibehörde festgelegt wurde. Frage mal nach, es muss in jeder Gemeinde/ Stadt eine Verordnung zu Lärm geben. Gruss Günter
Hallo Jörg,
zuerst einmal sei klar gestelklt, dass die Poliezi diese
Ordnungswidrigkeit aufzunahmen hat und es hier zu Geldbussen
kommt. Die Polizei kann auch Geräte vorübergehend mitnehmen
oder Sicherungen entfernen, aber wegen anderer Geräte nicht
sehr lange. Hilft alles Zureden nicht, helfen auch keine
Beschwerden bei der Wohnbaugesellschaft, haben Sie - leider -
kaum eine Chance, dass sich etwas ändert. LeiderGünter
§ 30 StVO
Hallo Jörg,
mache eine Anzeige gegen die PkW-Halter wegen Verletzung des § 30 der StVO. Dann müssen die Polizisten tätig werden
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php3
Ergänzung: „Die Benutzung des Autoradios bei offenem Wagenfenster ist unzulässig, wenn dabei unbeteiligte Personen gestört werden können.“ (OLG Koblenz VRS 71, 238) Aus dem Buch „Komentar zur StVO…“ siehe Brettbeschreibung ‚Vier,- und Mehrräder‘
gruß
dennis