Folgender Sachverhalt wirft Probleme mit der Abgrenzung zwischen Falsch- und Schlechtlieferung auf. Vertraglich vereinbart ist eine „Gartenbau- Spezialfolie“, die überdies die Eigenschaften der Feuchtigkeitsregulierung, der Sonnenfurchlässigkeit und die Ermöglichung des Gemüseanbaus früh im Jahr haben soll. Demnach eine Gattungsschuld. Der Käufer stellt nun bei Verwendung der selben fest, daß die gelieferte Folie eben nicht diesen Kriterien entspricht…
Das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften liegt auf der Hand. Fraglich ist aber, ob es sich nicht um eine Falschlieferung handelt und wie diese festzustellen ist.
Für jegliche Hilfe dankbar.
Peter
Hallo Peter!
Ein Versuch! 
Zunächst einmal zur Definition:
Falschlieferung
Eine Falschlieferung (auch »aliud« genannt) liegt vor, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert, als der Käufer gekauft hat. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen Sachmangel, der Gewährleistungsansprüche auslöst, sondern es liegt eine Nichterfüllung des Vertrages vor (§§ 320ff. BGB)
aus: E. Götze, „Rechtslexikon“
Abgrenzung Schlechterfüllung Nichterfüllung/Falscherfüllung beim Gattungskauf
Ist die gelieferte Ware genehmigungsfähig, handelt es sich um Schlechterfüllung, ist sie nicht genehmigungsfähig, handelt es sich um Falschlieferung.
Die gelieferte Ware ist nicht genehmigungsfähig, wenn sie in so erheblichem Maße von der Bestellung abweicht, dass auf der einen Seite ein vernünftiger Kaufmann mit der gelieferten Ware keine Erfüllung versuchen würde und auf der anderen Seite vom Käufer nicht erwartet werden kann, die Ware als geschuldete Leistung zu behalten.
In Deinem Fall macht das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften die Folie für den Käufer unbrauchbar, sodass von ihm nicht erwartet werden kann, sie dennoch zu behalten.
Daraus folgt m. E., dass die ursprünglichen Erfüllungsansprüche, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, noch immer bestehen und der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrages die entsprechende Folie liefern muss.
Wie gesagt, nur ein Versuch!
Liebe Grüße
und einen schönen Tag!
Birgit