Freilaufender Hund auf eingezäuntem Grundstück

Hallo!

Wir haben ums Haus ein sehr großes Grundstück und haben dieses ringsherum eingezäunt. Da wir keine „ungebetenen“ (Vertreter und ähnliches) Menschen auf unserem Grundstück haben möchten, haben wir die Klingel, Sprechanlage, ect. auf unserer Einfahrt vor (!) der eigentlichen Gartentüre angebracht. Da wir auch einen recht großen Hund haben, haben wir an der Gartentüre ein Schild angebracht, auf dem steht „Freilaufender, unfreundlicher Hund! Bitte nur nach Aufforderung eintreten!“.
Man kann weder die Klingel, noch das deutliche Hinweisschild übersehen. Doch es gibt immer wieder Zeitgenossen, die plötzlich ohne läuten an der Haustüre stehen (und die ist 10m von der Gartentüre entfernt).
Wenn ich die Vertreter, Drücker, ect. auf das Schild hinweise, dann kommt meistens der Satz „Wenn ich gebissen werde, dann müssen sie bezahlen.“ Bei dem einen oder anderen drängt sich da der Eindruck auf, daß ihm so ein Biss finanziell gerade recht kommen würde.
Mich würde nun interessieren, wie sich das im Ernstfall wirklich verhalten würde. Wenn nun jemand das Grundstück ohne unser Wissen betritt und der Hund beißt zu, was dann?
Ich muß noch erwähnen, daß unser Hund nur draußen ist, wenn wir ebenfalls draußen sind, aber wenn wir z.B. auf unserer Terasse hinter dem Haus sind, sehen wir die Gartentüre nicht. Wenn wir weg sind, ist er im Haus.

MfG User

Hallo, User!

Erstmal schönen Gruß an Deinen Hund!

Mich würde nun interessieren, wie sich das im Ernstfall
wirklich verhalten würde. Wenn nun jemand das Grundstück ohne
unser Wissen betritt und der Hund beißt zu, was dann?

Theoretisch bist Du laut BGB §833 zur Haftung und damit zum Schadenersatz verpflichtet. Grundsatz des deutschen Rechts ist eigentlich, das Du allein aus dem Besitz des Tieres heraus zur Haftung verpflichtet bist (sog. Gefährdenshaftung).
Dort (im §833) heißt es genau: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Allerdings gibt es hier eine sehr wesentliche zusätzliche Einschränkung. Diese wird in Deinem Falle zum Tragen kommen.

Im zweiten Satz des §833 heißt es nämlich dann: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Voraussetzung dafür, das Du nicht haftbar gemacht werden kannst, ist m.E. das Dein Hund erstens von Dir zum Schutz Deines Grundstücks eingesetzt wird (klingt blöd, solltest Du aber so sehen). Und zweitens mußt Du die erforderliche Sorgfalt walten lassen. In den einzelnen Bundesländern gibt es mehr oder weniger sinnvolle Hundeverordnungen (überall anders), die genau regeln, was an Sorgfalt von Dir erwartet wird. In der Regel mußt Du dafür sorgen, das Dein Hund das eingefriedete Besitztum nicht ohne Dein Zutun und Deine Aufsicht verlassen kann. Das hast Du ja getan.

Wichtig ist weiterhin, das ja nur etwas passiert, wenn jemand ohne Aufforderung trotz eindeutiger Warnung Dein Grundstück betritt. Dies würde ich eindeutig als unbefugtes Betreten und damit mehr oder weniger rechtswidrig betrachten. Vielleicht solltest Du neben das Schild, daß vor dem Hund warnt auch noch ein Schild „Unbefugtes Betreten verboten“ anbringen. Dann gehst Du ganz auf Nummer sicher. Wenn nämlich jemand bei einer Unbefugten Handlung einen Schaden erleidet, dann ist das sein Problem. Meine ich jedenfalls.

Ich würde also sagen, Du brauchst Dir keine Sorgen machen. Allerdings würde ich Dir empfehlen, auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Du es noch nicht getan hast. Die wehrt nämlich dann solche unberechtigten Ansprüche gegen Dich ab, wenn sie erhoben werden. Man lebt dann Streßärmer. Kann ich aus eigener Erfahrung nur empfehlen.

So long.

Der Dicke MD.

Hi,

Gefährdungshaftung und Tierhalterhaftung hast du richtig herausgestellt.
Aber diese Vorschriften sind etwas restriktiver auszulegen.
Zunächst einmal muß der Haltungszweck nach der Rechtsprechung
ausschließlich auf Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des Halters bezogen sein. Ein Hund im Vorgarten zum Schutz des Hauses reicht nicht aus.
Desweiteren gebe ich zu beachten, dass ein unverschlossenes Gartentor von Kindern, die ein Hinweisschild nicht lesen können, geöffnet werden könnte. Gar nicht auszudenken, was dann passieren könnte!

Gruß,
Francesco

Hi,

Gefährdungshaftung und Tierhalterhaftung hast du richtig
herausgestellt.
Aber diese Vorschriften sind etwas restriktiver auszulegen.
Zunächst einmal muß der Haltungszweck nach der Rechtsprechung
ausschließlich auf Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des
Halters bezogen sein. Ein Hund im Vorgarten zum Schutz des
Hauses reicht nicht aus.
Desweiteren gebe ich zu beachten, dass ein unverschlossenes
Gartentor von Kindern, die ein Hinweisschild nicht lesen
können, geöffnet werden könnte. Gar nicht auszudenken, was
dann passieren könnte!

Gruß,
Francesco

das stimmt in der Theorie! Doch in der Praxis sah es bei mir mal anders aus. Ein Zeitgenosse hat sein Fahrrad unter dem Schild „Vorsicht bissiger Hund“ abgestellt und kam trotzdem auf das Grundstück. Ergebnis: Der Schäferhund „zerlegte“ ihn, die Versicherung hielt ihm das unbefugte Betreten, auf meinen Hinweis hin, vor - und zahlte doch freiwillig den halben Schadensersatz. Das Schild hat er, vermutlich war er farbenblind (rot auf weiß) „übersehen“.

Hallo Francesco,

unser Gartentor ist verschlossen. Um sie zu öffnen muß man über das Tor greifen, da sich der Riegel auf der Innenseite befindet. Kinder können den Riegel nicht öffnen (extra gesichert).
Und sollte es doch ein Kind schaffen, den Riegel zu öffnen, hat es nichts zu befürchten. Unser Hund liebt Kinder (auch fremde) und das einzige, was ihnen wiederfahren kann ist, daß er sie ableckt.
Wie gesagt, seine Unfreundlichkeit bezieht sich nur auf „fremde“ Erwachsene. Und es handelt sich bei dem Grundstück nicht nur um einen Vorgarten (der wäre ja gut zu überschauen), sondern um ein 8 ar großes Grundstück.
Mich wundert allerdings, daß sich jeder, aber wirklich jeder (Postbote, Paketdienst, UPS, ect.) sich an dieses Schild hält, nur Vertreter, gewisse kirchliche Abkömmlinge und Drücker scheinen Sehstörungen zu haben.

MfG User

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Francesco,

Du hast vollkommen recht. Der Fragesteller sollte sich an Deiner Darstellung orientieren. Ich stimme zu, muss deshalb nicht widerholen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Hi, Francesco!

Gefährdungshaftung und Tierhalterhaftung hast du richtig
herausgestellt.

Danke für das Kompliment :smile: War nicht allzu schwierig.

Aber diese Vorschriften sind etwas restriktiver auszulegen.
Zunächst einmal muß der Haltungszweck nach der Rechtsprechung
ausschließlich auf Beruf, Erwerbstätigkeit oder Unterhalt des
Halters bezogen sein. Ein Hund im Vorgarten zum Schutz des
Hauses reicht nicht aus.

Das mag sein. Sollte auch nur ein Argument sein. Ich sehe ein, das es juristisch in der Form vielleicht nicht haltbar ist. Trotzdem meine ich, das sich User keine Sorgen zu machen braucht.

Hauptsächlich Relevant ist hier m.E. das unbefugte Betreten des Grundstücks. Wenn jemand unbedingt etwas unerlaubtes tun muß (und in meinen Augen ist es nichts anderes), dann muß er mit den Konsequenzen leben. Gerade in diesem Fall wird am Eingang eindeutig vor der drohenden „Gefahr“ durch einen Hund gewarnt. Wenn ich meine, ich muß trotzdem das Grundstück betreten, dann ist das mein Problem. Ich hatte mal in meiner Bekanntschaft den Fall eines Einbruch´s, da war auch der Hund im Haus und hat dem Einbrecher den Arm schwer verletzt. Der Kerl war doch echt so dreist und wollte hinterher Schadenersatz wegen des (bleibenden) Schadens. Der hat nix gekriegt. Wär ja noch schöner.

Desweiteren gebe ich zu beachten, dass ein unverschlossenes
Gartentor von Kindern, die ein Hinweisschild nicht lesen
können, geöffnet werden könnte. Gar nicht auszudenken, was
dann passieren könnte!

Nun gut. Hartes Argument. IMHO sollte jedoch jedes Kind bereits in frühester Jugend gelernt haben, das fremde Wohnungen und Grundstücke zumal wenn sie geschlossen sind tabu sind. Das hat auch nichts mit lesen können zu tun. Ich meine weiterhin, das ein Kind, das noch nicht lesen kann, unter einer gewissen Elterlichen Aufsicht zustehen hat. Alles andere wäre dann eventuell eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Bite versteh das jetzt nicht falsch, aber ich meine, das auch Kinder ein Anrecht auf eine gute Erziehung haben. Und sie m.E. auch brauchen. Deswegen bin ich längst nicht der Meinung, Kinder an die Leine zu legen (hab ich hier schon mal unterstellt bekommen).

Nix für Ungut. Nice Evening.

So long.

Der Dicke MD.

Nochmal Hallo!

Ich bleibe bei meiner Meinung: Du solltest Dir keine Sorgen machen. Wer unbefugt Dein Grundstück betritt -auch noch trotz eindeutiger Warnung- der muß halt damit rechnen. Letzten Endes könnte man böswillig auch noch Hausfriedensbruch und Belästigung unterstellen. Von dem unterstellbaren Einbruch mal abgesehen. Ich hab grad schonmal geschrieben, in meinem Bekanntenkreis gab es mal so einen Einbruch. Der dort beteiligte (im Haus befindliche) Hund hat den Einbrecher schwer am Arm verletzt, der Kerl trug bleibende Schäden davon. Der wollte auch eine Entschädigung und Schmerzensgeld. Gekriegt hat er nix außer letztendlich 6 Monate. Glaub ich (das weiß ich nicht mehr so genau).

So long.

Der Dicke MD.

Hallo,

ein herzliches „Dankeschön“ an Euch alle.

MfG User

Kinder…
Hallo Dickerchen,

Nun gut. Hartes Argument. IMHO sollte jedoch jedes Kind
bereits in frühester Jugend gelernt haben, das fremde
Wohnungen und Grundstücke zumal wenn sie geschlossen sind tabu
sind.

Na ja. Du hast wohl keine Kinder? Ein Zweijähriger kann so etwas zwar theoretisch schon gelernt haben, aber er wird es mit absoluter Sicherheit nicht beherzigen (und nicht mal dran denken), wenn ihm diese Türe interessant erscheint…

Das hat auch nichts mit lesen können zu tun. Ich meine
weiterhin, das ein Kind, das noch nicht lesen kann, unter
einer gewissen Elterlichen Aufsicht zustehen hat. Alles andere
wäre dann eventuell eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Auch hier spricht aus Dir Mangel an Erfahrung. Es ist schölechterdings unmöglich, kleine Kinder in jeder Sekunde im Auge und unter Kontrolle zu haben.

Bite versteh das jetzt nicht falsch, aber ich meine, das auch
Kinder ein Anrecht auf eine gute Erziehung haben. Und sie
m.E. auch brauchen.

Da gehen wir konform, aber wie gesagt: gute Erziehung heißt nicht, daß man den Kindern kurze Leine oder Fußfesseln anlegt - und alles andere ist nicht absolut sicher.

Schöne Grüße

Kubi

Abschließen oder Knopf…
Hallo User,

meine Mutter wohnt etwas außerhalb der Stadt an einer Kreisstraße.

Euinige Zeitgenossen wenden permanent vor dem Haus, andere hatten schon das Hofot aufgemacht zum wenden, wieder andere laufen in den großen Vorgarten um Dich beim Rasen mähen nach dem Weg zu fragen, ohne vorher auf sich aufmerksam zu machen.

Fazit: Immer Abschließen !!

gruß

dennis

Hofot = Hoftor (Tippfehler) (oT)
.

Hi Kubi,

Nun gut. Hartes Argument. IMHO sollte jedoch jedes Kind
bereits in frühester Jugend gelernt haben, das fremde
Wohnungen und Grundstücke zumal wenn sie geschlossen sind tabu
sind.

Na ja. Du hast wohl keine Kinder? Ein Zweijähriger kann so
etwas zwar theoretisch schon gelernt haben, aber er wird es
mit absoluter Sicherheit nicht beherzigen (und nicht mal dran
denken), wenn ihm diese Türe interessant erscheint…

Das ist doch aber in diesem Fall völlig irrelevant, denn User schrieb :
Um sie zu öffnen muß man über das Tor greifen, da sich der Riegel auf der Innenseite befindet

Das schafft selbst ein Zweijähriger, der Lesen kann, nicht - es sei denn, er ist schon „ausgewachsen“ *gg* - aber das ist eher unwahrscheinlich.

Bite versteh das jetzt nicht falsch, aber ich meine, das auch
Kinder ein Anrecht auf eine gute Erziehung haben. Und sie
m.E. auch brauchen.

Da gehen wir konform, aber wie gesagt: gute Erziehung heißt
nicht, daß man den Kindern kurze Leine oder Fußfesseln anlegt

  • und alles andere ist nicht absolut sicher.

Stimmt ! Mit einer Ausnahme : Der Riegel ist an der Innenseite des Tores :wink:

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo, Kubi!

Nun gut. Hartes Argument. IMHO sollte jedoch jedes Kind
bereits in frühester Jugend gelernt haben, das fremde
Wohnungen und Grundstücke zumal wenn sie geschlossen sind tabu
sind.

Na ja. Du hast wohl keine Kinder? Ein Zweijähriger kann so
etwas zwar theoretisch schon gelernt haben, aber er wird es
mit absoluter Sicherheit nicht beherzigen (und nicht mal dran
denken), wenn ihm diese Türe interessant erscheint…

Zu Deiner Frage: Nein, ich habe (noch?) keine Kinder. Jedenfalls ist mir derzeit nichts dergleichen bekannt :wink:

Aber mal eine Gegenfrage: Warum sollte sich ein zweijähriger alleine und ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen? Das hielte ich für sträflichen Leichtsinn. Gerade weil Kinder „unberechenbar“ in ihrem Handeln sind.

Das hat auch nichts mit lesen können zu tun. Ich meine
weiterhin, das ein Kind, das noch nicht lesen kann, unter
einer gewissen Elterlichen Aufsicht zustehen hat. Alles andere
wäre dann eventuell eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Auch hier spricht aus Dir Mangel an Erfahrung. Es ist
schölechterdings unmöglich, kleine Kinder in jeder Sekunde im
Auge und unter Kontrolle zu haben.

Das finde ich traurig. Leider ist es tatsächlich so, das viele Eltern ihre Kinder nicht oder nur unzureichend beaufsichtigen. Meiner Meinung nach müssen Kinder (gerade in jüngsten Jahren) ständig beaufsichtigt werden. Alles andere halte ich -wie schon erwähnt- für verdammt leichtsinnig. Und ich glaube nicht, das ich soviel Erfahrung brauche, um das sagen zu können. Im übrigen habe ich einige Jahre in der Kinder- und Jugendbetreuung gearbeitet. Teilweise ist es erschreckend gewesen, mit welcher Gleichgültigkeit Eltern sich mit dem Tagesablauf ihrer Kinder auseinander setzen. Wobei ich das nie verallgemeinern würde.

Bite versteh das jetzt nicht falsch, aber ich meine, das auch
Kinder ein Anrecht auf eine gute Erziehung haben. Und sie
m.E. auch brauchen.

Da gehen wir konform, aber wie gesagt: gute Erziehung heißt
nicht, daß man den Kindern kurze Leine oder Fußfesseln anlegt

  • und alles andere ist nicht absolut sicher.

Schön, das wir wenigstens hier einer Meinung sind. Ich finde aber, das trotzdem mit einem gewissen Maß an Aufsicht die wesentlichen Risiken minimiert werden können.

Schöne Grüße

Auch so.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Dicker,

Zu Deiner Frage: Nein, ich habe (noch?) keine Kinder.
Jedenfalls ist mir derzeit nichts dergleichen bekannt :wink:

Das will ja nun nichts heißen…:wink:

Aber mal eine Gegenfrage: Warum sollte sich ein zweijähriger
alleine und ohne Aufsicht in der Öffentlichkeit bewegen? Das
hielte ich für sträflichen Leichtsinn. Gerade weil Kinder
„unberechenbar“ in ihrem Handeln sind.

Stimmt genau. Davon spreche ich auch nicht. Aber auch unter Aufsicht und in Begleitung hat man sie nicht in jeder Sekunde unter Kontrolle. Solltest Du mal selbst Kinder haben, wirst Du mich verstehen. Bis dahin kann ich nur an Deinen guten Willen appellieren, mir zu glauben.

Auch hier spricht aus Dir Mangel an Erfahrung. Es ist
schölechterdings unmöglich, kleine Kinder in jeder Sekunde im
Auge und unter Kontrolle zu haben.

Das finde ich traurig.

Es ist Realität.

Leider ist es tatsächlich so, das viele

Eltern ihre Kinder nicht oder nur unzureichend beaufsichtigen.

Stimmt.

Meiner Meinung nach müssen Kinder (gerade in jüngsten Jahren)
ständig beaufsichtigt werden.

Stimmt auch.

Alles andere halte ich -wie

schon erwähnt- für verdammt leichtsinnig.

Auch richtig.

Und ich glaube

nicht, das ich soviel Erfahrung brauche, um das sagen zu
können. Im übrigen habe ich einige Jahre in der Kinder- und
Jugendbetreuung gearbeitet. Teilweise ist es erschreckend
gewesen, mit welcher Gleichgültigkeit Eltern sich mit dem
Tagesablauf ihrer Kinder auseinander setzen. Wobei ich das nie
verallgemeinern würde.

Alles richtig, aber ständig und immer das Kind unter völliger Kontrolle zu haben ist schlichtweg illusorisch. Und sich darauf zu verlassen ist genauso leichtsinnig wie die oben von Dir erwähnte Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Schön, das wir wenigstens hier einer Meinung sind. Ich finde
aber, das trotzdem mit einem gewissen Maß an Aufsicht die
wesentlichen Risiken minimiert werden können.

Klar. Aber halt nicht alle.

Grüße Kubi

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Hi Vanessa,

Das ist doch aber in diesem Fall völlig irrelevant, denn User
schrieb :
Um sie zu öffnen muß man über das Tor greifen, da sich der
Riegel auf der Innenseite befindet

Stimmt ! Mit einer Ausnahme : Der Riegel ist an der Innenseite
des Tores :wink:

Alles richtig, und hatte ich schon verstanden. Darum ging’s mir auch gar nicht. Ich wollte dem Dicken nur die Illusion bezüglich der Kontrolle von kleinen Kindern nehmen…

Gruß Kubi

Hallo Kubi!

Zu Deiner Frage: Nein, ich habe (noch?) keine Kinder.
Jedenfalls ist mir derzeit nichts dergleichen bekannt :wink:

Das will ja nun nichts heißen…:wink:

Das mußte ich auch schon mal hören :smile: Aber ich denke, der Kreis der potentiellen Mütter ist nicht so riesig, da kann ich relativ ruhig schlafen :smile:)

Stimmt genau. Davon spreche ich auch nicht. Aber auch unter
Aufsicht und in Begleitung hat man sie nicht in jeder Sekunde
unter Kontrolle. Solltest Du mal selbst Kinder haben, wirst Du
mich verstehen. Bis dahin kann ich nur an Deinen guten Willen
appellieren, mir zu glauben.

Ich lasse ja gerne an mich appellieren. Ich versteh es einfach nur nicht. Wenn ein Kind unter Aufsicht und in Begleitung ist, wieso hat man es dann nicht unter Kontrolle? Das erscheint mir eigenartig widersprüchlich. Aber vielleicht kommt die Zeit, wo auch ich das begreife :smile:

Schön, das wir wenigstens hier einer Meinung sind. Ich finde
aber, das trotzdem mit einem gewissen Maß an Aufsicht die
wesentlichen Risiken minimiert werden können.

Klar. Aber halt nicht alle.

Es wird immer ein Restrisiko geben. Das LEben ist halt ein einziges Risiko. So ist das nunmal :smile:

So long.

Der Dicke MD.