ich finde ums Verplatzen keine Vorschriften im Internet (wo doch in Deutschland eigentlich ALLES geregelt ist…):
Wenn bei einer Betriebsratswahl mehrere Wahlvorschlagslisten existieren (was in der Politik die Parteien wären), in welcher Form (wenn überhaupt) dürfen die einzelnen Listen dann „Wahlkampf“ betreiben?
Hi Du!
wenn Dir das Betriebsverfassungsgesetz und die Gewerkschaften nicht weiterhelfen können…
Solange Du keinen Hausfriedensbruch begehst…
Wo ist Dein Problem???
Ayla, die bei Betriebsratswahlen immer gut gegessen hat
wenn Dir das Betriebsverfassungsgesetz und die Gewerkschaften
nicht weiterhelfen können…
Das erstere nützt mir nicht viel, da ich kein Jurist bin. Ich habe zwar mal diagonal gelesen, bin aber schon bei der Wahlordnung gescheitert. So wie die das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren erklären, hätte das noch nicht mal mein ehemaliger Mathe-Prof verstanden!
Zu den zweiten habe ich keinen Kontakt… und habe mich halt mal an die Profis hier im Forum gewandt.
Solange Du keinen Hausfriedensbruch begehst…
Wo ist Dein Problem???
Nimm mal an, Liste A wäre die etablierte „Amtsinhaberin“, mit allen Kontakten, Pöstchen und Informationen, die man als „Regierungspartei“ eben so anhäuft. Liste B wären engagierte Newcomer, die das Establishment ablösen wollen. Nehmen wir weiter an, Liste B würde irgendwelche Werbe-Aktionen starten um den Wahlvolk einige Wahrheiten nahezubringen (Flugblätter verteilen, EMails versenden, Plakate aushängen) und Liste A (die auch noch den Wahlvorstand stellt) würde die unliebsame Konkurenz aus dem Rennen kicken unter Hinweis auf §§ XY des was-auch-immer-Gesetzes - das wäre fatal!
Problem verständlich?
Ayla, die bei Betriebsratswahlen immer gut gegessen hat
Hä? Wird bei Euch Wahlwerbung mit Häppchen betrieben? Oder geben die Gewerkschaften einen aus?
also wenn ich Dich recht verstehe, versuchst Du gegen den derzeitigen Betriebsrat Kandidaten zu etablieren???
nicht leicht!!!
erklär mir doch bitte, welche §§xy Euch zu schaffen machen!!!
Vielleicht haben die ja sogar recht???
Ayla, grundsätzlich FÜR Demokratie…
und zuletzt im Wahlvorstand…
) würde die unliebsame
Konkurenz aus dem Rennen kicken unter Hinweis auf §§ XY des
was-auch-immer-Gesetzes - das wäre fatal!
also wenn ich Dich recht verstehe, versuchst Du gegen den
derzeitigen Betriebsrat Kandidaten zu etablieren???
nicht leicht!!!
Wem sagst du das! Besonders wenn man gegen die Totschlag-Argumente „Bleibt beim Bewährten!“ und „Man sollte nicht im Rennen die Pferde wechseln!“ antritt.
erklär mir doch bitte, welche §§xy Euch zu schaffen machen!!!
Vielleicht haben die ja sogar recht???
Das ist es ja eben: Wir wollen uns absichern, dass wir nicht gegen irgendwelche §§ verstoßen, BEVOR wir irgendwelche Aktionen starten. Dazu muß man diese aber kennen.
Jetzt mal ganz konkret gefragt: Welche Aktionen dürfen Kandidaten (Listen) bei einer BR-Wahl zwischen Aushang der Listen und der eigentlichen Wahl unternehmen ohne mit irgendwelchen Gesetzen, Verordnungen, etc. pp. in Konflikt zu geraten? Ist es erlaubt, Mails an alle Mitarbeiter zu schicken? Ist es erlaubt Plakate auszuhängen? Ist es erlaubt Flugblätter zu verteilen? (Die Erlaubnis der Geschäftsleitung mal vorausgesetzt).
eine Liste zu etablieren ist schon nicht einfach. Die Liste muß von einem zwanzigstel der Arbeitnehmer unterstützt werden. Es darf kein Arbeitnehmer beide Listen unterstützen.
Hast Du die Liste, bei der Du die Reihenfolge der Kandidaten als Initiator selbst festlegst, reichst Du diese beim Wahlvorstand ein. Es ist vollkommen gleichgültig wer den Wahlvorstand stellt, wenn die Liste eingereicht wird, hat der Wahlvorstand keine Möglichkeit diese abzulehnen. Da eine Auszählung nach d’Hondt durchgeführt wird, kann man eigentlich davon ausgehen, dass von beiden Listen Kandidaten in den Betriebsrat gewählt werden.
Zum Thema Werbung:
Mit Genehmigung des Arbeitgebers kannst Du natürlich Flugblätter verteilen, natürlich gilt die Genehmigung für alle Listen, denn der Arbeitgeber muß neutral bleiben. Die Info Tafeln sind für Info’s des Betriebsrats vorbehalten. Macht der alte Betriebsrat allerdings Werbung für sich, fordere die gleichen Rechte. Lehnt der BR ab, thematisiere das auf der nächsten Betriebsversammlung. Wobei wir bei der nächsten Möglichkeit wären. Stelle Dich und Deine Kandidaten/innen auf der Betriebsversammlung vor.
Flugblätter kann man immer vor dem Werkstor verteilen, natürlich auserhalb der Arbeitszeit.
Als letztes, rede mit Kollegen/innen auch in Abteilungen die Du in Deinem Betrieb noch nie gesehen hast.
Da eine
Auszählung nach d’Hondt durchgeführt wird, kann man eigentlich
davon ausgehen, dass von beiden Listen Kandidaten in den
Betriebsrat gewählt werden.
Tja, um das gewünschte Ziel zu erreichen brauchen wir aber eine Mehrheit im neuen BR!
Zum Thema Werbung:
Aha! Es gibt da also keine Verbote, solange ALLE Parteien die Möglichkeit haben. Das ist doch mal eine Aussage. Dann werden wir wohl mal ans Werk gehen und unsere Infokampagne starten.
Macht der
alte Betriebsrat allerdings Werbung für sich, fordere die
gleichen Rechte.
Tja, das ist das Problem: Die „Amtsinhaber“ sind natürlich von der Arbeit freigestellt und laufen zur Zeit fast ganztägig rum und machen Mundpropaganda. Diese Möglichkeit haben wir nicht, da wir ja nebenbei auch noch arbeiten müssen! Wir wollen daher „offline“-Medien benutzen.