Testament schreiben

Wie kann ich ein Testament verfassen? Welche Form beim Schreiben muß ich beachten? Wie kann ich meinen Mann vom Pflichtteil enterben? Ich habe zwei minderjährige Kinder und ein Haus mit 500m² Grundstück. Dieses Haus habe ich mit in die Ehe gebracht, genauso wie auch meine beiden Kinder aus erster Ehe sind.
Gruß Iris
diesichnurnoch schlimme Gedankenmacht

Hallo Iris ,
vielleicht sind das etwas zu viele Fragen auf einmal.

also zu Form :
http://www.sparkasse-lev.de/d110_108841.html

oder per Suchmaschinen weitere Infos

zusätzlich gibt es im Buchhandel einige gute Ratgeber zur Orientierung .

Es gibt unter anderem auch die Möglichkeit eines Erbvertrages - z.b. der Ehepartner ist nur Vor-Erbe und muß das Erbe an die Kinder weitergeben , oder vererben mit „warmer Hand“ d.h. über Schenkungen zu Lebzeiten mit lebenslangem Nießbrauch unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge etc, und sehr,sehr viel mehr.

Was ich damit ausdrücken will,ist die Tatsache ,das man sich zuallererst selber informieren muß ,da viele unterschiedliche Aspekte eine Rolle spielen und jeder Fall anders ist, man braucht jedoch einige Basisinformationen um sich vernünftig beraten lassen zu können,und die richtigen Fragen zu stellen .

Informiere Dich ,stelle fest was Du möchtest und lasse Dich dann mit diesem Basiswissen durch einen Steuerberater, oder Notar bzw.Rechtsanwalt beraten .
Falls das ersteinmal zu teuer ist ,gibt es auch die Möglichkeit sich beim sog. Rechtspfleger ,(sizt meist beim Amtsgericht ) kostenlose Beratung zu holen .

Aber ich würde niemals auf kompetente qualifizierte Beratung verzichten .

Ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht:
„wer am falschen Ende spart ,zahlt hinterher doppelt“

Gruß

Heiner

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Liebe Iris,
am besten handschriftlich und leserlich, mit Deinem vollen Namen und Geburtsdatum, dann diesen Standardspruch mit dem „im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte“, das kann nicht schaden. Ort, Datum und Deinen vollen Namen darunter. Am besten ist - ich schließe aus Deinen Zeilen mal, daß es zwischen Dir und Deinem Mann nicht zum Besten steht -, Du hinterlegst das Testament entweder bei einem Anwalt oder Notar oder beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht (da ist’s günstiger, nehme ich an, aber die genauen Preise kenne ich nicht, Du müßtest Dich da erkundigen). Hierfür bekommst Du eine Hinterlegungsquittung, die Du gut aufbewahren solltest.
Deinen Mann zu enterben, so daß er nicht mal mehr den Pflichtteil bekommt, dürfte ziemlich schwer werden, daran werden vom Gesetz ziemlich hohe Anforderungen gestellt (so makaber das klingt). Er müßte schon, wie es im Gesetz heißt, Dir oder Deinen Kindern nach dem Leben trachten, Dich vorsätzlich körperlich mißhandeln, Dir gegenüber „ein Verbrechen oder sonstiges schweres vorsätzliches Vergehen begangen“ haben oder Dir gegenüber „seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzen“. Ich wünsche Dir jedoch, daß das in Deinem Fall nicht zutrifft…
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß, Cajun