Antwort von
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Re: Testament schreiben
Liebe Iris,
am besten handschriftlich und leserlich, mit Deinem vollen Namen und Geburtsdatum, dann diesen Standardspruch mit dem "im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte", das kann nicht schaden. Ort, Datum und Deinen vollen Namen darunter. Am besten ist - ich schließe aus Deinen Zeilen mal, daß es zwischen Dir und Deinem Mann nicht zum Besten steht -, Du hinterlegst das Testament entweder bei einem Anwalt oder Notar oder beim für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht (da ist's günstiger, nehme ich an, aber die genauen Preise kenne ich nicht, Du müßtest Dich da erkundigen). Hierfür bekommst Du eine Hinterlegungsquittung, die Du gut aufbewahren solltest.
Deinen Mann zu enterben, so daß er nicht mal mehr den Pflichtteil bekommt, dürfte ziemlich schwer werden, daran werden vom Gesetz ziemlich hohe Anforderungen gestellt (so makaber das klingt). Er müßte schon, wie es im Gesetz heißt, Dir oder Deinen Kindern nach dem Leben trachten, Dich vorsätzlich körperlich mißhandeln, Dir gegenüber "ein Verbrechen oder sonstiges schweres vorsätzliches Vergehen begangen" haben oder Dir gegenüber "seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzen". Ich wünsche Dir jedoch, daß das in Deinem Fall nicht zutrifft...
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß, Cajun