lärmbelästigung

Hallo. Ich wohne in einem Zimmer, dessen Fenster auf der einen Seite zu einer Gasse sind. Das gegenüberliegende Haus steht also nur ca. 2 Meter weit entfernt. An diesem Haus werden seit Monaten Rennovierungsarbeiten durchgeführt. HAbe ich irgendeine Möglichkeit zu bestimmten Zeiten wenigstens meine Ruhe rechtlich einzufordern. Es ist nun Samstag, 17.30h und es wird immer noch geklopft. Ich bin kurz vor einem Zusammenbruch glaube ich. Dazu kommt, dass an meinem eigenen Haus nun auch seit 8 Wochen gearbeitet wird.
Ab wann dürfen Handwerker anfangen Lärm zu machen? Wie lange? Gibt es vorgeschriebe Mittagsruhen? Und wie sieht es mit Arbeit am Wochenende aus? Meine Geduld ist zu Ende. Ich kann einfach nicht mehr.
Kann man sowas eigentlich auch anzeigen? Bei wem genau? Und was für Konsequenzen hat so eine Anzeige für mich?
Hoffe, jemand kann mir helfen!
Kathrin

Hi,
zu Deinem Problem gibts 2 Gesichtspunkte

  1. Privatrechtlich
    Du hast also einen Mietvertrag über Dein Zimmer.
    Die Mietsache muss sich in einem vertragsgemässen Zustand befinden.
    Dazu gehört auch die WOHNRUHE!!
    Also: Vermieter ist Ansprechpartner. Auffordern, sich für die Einhaltung der Wohnruhe nachhaltig einzusetzen.Wann, was, zu welchen Zeiten genau- das führt hier zu weit.
    Macht er nix, kannst Du nach erneuter Fristsetzung die Miete kürzen.(Mieterbund sagt Dir, zu wieviel %)

  2. Öffentlich rechtlich
    Das staatl./städtische Umweltamt (in der Regel im Rathaus/in der Kreisverwaltung, s. Telefonbuch)
    ist zuständig für die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften.
    Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung von Lärmschutzvorschriften.
    Also: hin zur Behörde, Fall schildern, Eingreifen verlangen. Welche Grenzwerte gelten, bzw. welche Vorschriften einzuhalten sind, weiss die Behörde.
    Übrigens: Die Einhaltung der NACHTRUHE (ab 22.00 - 6.00) muss in jedem Fall gewährleistet sein.
    Falls hier überschritten würde: Polizei rufen.

Gruss Günther

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Hallo. Ich wohne in einem Zimmer, dessen Fenster auf der einen
Seite zu einer Gasse sind. Das gegenüberliegende Haus steht
also nur ca. 2 Meter weit entfernt. An diesem Haus werden seit
Monaten Rennovierungsarbeiten durchgeführt. HAbe ich
irgendeine Möglichkeit zu bestimmten Zeiten wenigstens meine
Ruhe rechtlich einzufordern. Es ist nun Samstag, 17.30h und es
wird immer noch geklopft. Ich bin kurz vor einem Zusammenbruch
glaube ich. Dazu kommt, dass an meinem eigenen Haus nun auch
seit 8 Wochen gearbeitet wird.
Ab wann dürfen Handwerker anfangen Lärm zu machen? Wie lange?
Gibt es vorgeschriebe Mittagsruhen? Und wie sieht es mit
Arbeit am Wochenende aus? Meine Geduld ist zu Ende. Ich kann
einfach nicht mehr.

Bitte auf der Ortspolizeibehörde Auskunft über die örtlichen Ruhezeiten einholen. Zwingend im Gesetz geregelt 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Örtlich unterschiedlich. Dann umgehend den Vermieter anschreiben und Mängelbeseitigung verlamngen. Bauarbeiten an einem Nebengebäude sind - wie auch Bauarbeiten im Haus - ein Mangel und es kann Mietminderung erklärt werden. Also, den " Mangel melden, Beseitigung bis zum … verlangen" und da die Bauarbeiten vermutlich nicht eingestellt werden, dem Vermieter erklären, dass „sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen, insbesondere unter dem Vorbehalt der Rückforderung wegen Mietminderung“. Dies muss im Mängelschreiben stehen, damit auch im nach hinein Ansprüche geltend gemacht werden können. Und wenn es zu spät wird, also jetzt noch gearbeitet würde, kann auch die Polizei wegen Ruhestörung geholt werden. Im übrigen kann jede Art von Ruhestörung auch ausserhalb der Ruhezeiten wenn sie entsprechend erfolgen eine Ordnungswidrigkeit sein.

Gruss Günter

Kann man sowas eigentlich auch anzeigen? Bei wem genau? Und
was für Konsequenzen hat so eine Anzeige für mich?
Hoffe, jemand kann mir helfen!
Kathrin

Hallo
vielen Dank für die Auskunft. Hätte ich mir wahrscheinlich früher holen sollen. Denn so einen Satz wie „auf Vorbehalt Miete zahlen“ haben wir in unserem Schreiben, dass an den Vermieter wegen der Mietminderung ging, natürlich nicht drin. Und ausserdem hätte ich nicht gedacht, dass ich ihn auch für das Nachbarhaus verantwortlich machen kann.
Jetzt ist es dafür zu spät oder? Für bereits gezahlte Mieten kann sowas nicht geltend gemacht werden oder?

Da habe ich wohl mal wieder zuviel mit mir machen lassen. Zu viel geschluckt. Jetzt ist es zu spät. Ich habe eben erfahren, dass das Nachbarhausgerüst nächste Woche wegkommt. Naja, vielleicht kann man für die Miete für diesen Monat nochwas machen, aber die 3 Monate zuvor sind wohl unerreichbar.
Ein nächstes mal wird es hoffentlich nicht geben, aber dann weiss ich, was ich tun kann.
Wenn ich nicht gerade in dieser Zeit meine Diplomarbeit hätte schreiben müssen, dann wäre das ganze gar nicht so schlimm gewesen, aber die ist in 3 Wochen dann auch endlich fertig. Hoffe, ich habe keine bleibenden Schäden, außer dass ich alle Handwerker verfluche…
Danke nochmal,
Kathrin

Hallo
vielen Dank für die Auskunft. Hätte ich mir wahrscheinlich
früher holen sollen. Denn so einen Satz wie „auf Vorbehalt
Miete zahlen“ haben wir in unserem Schreiben, dass an den
Vermieter wegen der Mietminderung ging, natürlich nicht drin.
Und ausserdem hätte ich nicht gedacht, dass ich ihn auch für
das Nachbarhaus verantwortlich machen kann.
Jetzt ist es dafür zu spät oder? Für bereits gezahlte Mieten
kann sowas nicht geltend gemacht werden oder?

Im Normalfall muss die Mängelanzeige mit der Ankündigung der Mietminderung erfolgen. Nachträglich wird es mit der Beweispflicht schwierig.

Da habe ich wohl mal wieder zuviel mit mir machen lassen. Zu
viel geschluckt. Jetzt ist es zu spät. Ich habe eben erfahren,
dass das Nachbarhausgerüst nächste Woche wegkommt. Naja,
vielleicht kann man für die Miete für diesen Monat nochwas
machen, aber die 3 Monate zuvor sind wohl unerreichbar.
Ein nächstes mal wird es hoffentlich nicht geben, aber dann
weiss ich, was ich tun kann.
Wenn ich nicht gerade in dieser Zeit meine Diplomarbeit hätte
schreiben müssen, dann wäre das ganze gar nicht so schlimm
gewesen, aber die ist in 3 Wochen dann auch endlich fertig.
Hoffe, ich habe keine bleibenden Schäden, außer dass ich alle
Handwerker verfluche…
Danke nochmal,
Kathrin

Empfhelung : Wenn Du mal etwas genau wissen möchtest, kannst Du in recht-in.de nachsehen. Bisher war dies unter lotse.de zu finden. Trotzdem aber, im Einzelfall das Problem direkt lösen, in recht-in.de sind nur Fälle, dei abgeurteilt sind und Fälle eines AGs muss ein anderes AG nicht anerkennen. gruss Günter

Moien!

Hallo
vielen Dank für die Auskunft. Hätte ich mir wahrscheinlich
früher holen sollen. Denn so einen Satz wie „auf Vorbehalt
Miete zahlen“ haben wir in unserem Schreiben, dass an den
Vermieter wegen der Mietminderung ging, natürlich nicht drin.

Hast du denn die Mietminderung im Schreiben angekündigt??? eine Mietminderung ist ja nicht immer direkt durchzuführen (bei Daueraufträgen), von daher kann ggf noch die Miete zurückgefordert werden.

Und ausserdem hätte ich nicht gedacht, dass ich ihn auch für
das Nachbarhaus verantwortlich machen kann.

Naja… verantwortlich kannst du ihn nicht machen, aber du kannst die Miete mindern, wenn die Wohnqualität beeinträchtigt wird unabhängig davon wessen Schuld das ist (Naja…außer es ist deine ;o)))

Bernd