Partnervermittlung HILFE!

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Dez 1999

Hallo!
Ich habe mal von einem Urteil gehört, nach dem man einer Partnervermittlungsagentur (mit Geld zurück) bei noch nicht erfolgter Vermittlung kündigen kann.
Wer weiss mehr darüber oder an wen ich mich wenden kann?
Bitte helft mir, es geht um eine nicht unbeträchtliche Summe!
Markus

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Partnervermittlung HILFE!

    "Hier wirst Du geholfen "

    http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/links.htm

    versuche es mal bei deiner nächstgelegenen Verbraucherzntrale .

    Die haben den Durchblick !

    cu

    ;-)

    Heiner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Partnervermittlung HILFE!

    Hallo,
    am besten, man sagt, man habe eine Partnerin woanders gefunden.
    Das ist ein wichtiger Grund zur Kündigung des Dienstvertrages nach BGB.
    Irina.

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Ging auch ohne DIP...

      Hi Irina!
      Ich brauche nicht zu sagen, ich >hätte< meine Partnerin woanders gefunden, ES IST SO!!!
      Der Punkt ist aber, dass ich eine Woche nach Vertragsabschluss schon angerufen habe und freundlich gefragt habe, ob man sich nicht gütlich einigen könne, worauf der Herr am anderen Ende etwas unfreundlich wurde...
      Der grosse Haken ist, das ganze liegt über ein Jahr zurück (Februar 98).
      Wenn jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mailt mir bitte!
      Bei mir ist's die "DIP"-Partnervermittlung.
      Bis bald,
      Markus!

      PS: Inzwischen bin ich leider wieder solo, aber denke nicht daran, die DIP um Hilfe zu bitten!!!... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!