Unterhaltszahlung an die Ehefrau

Hallo,

ich bin seit 1.5.01 von meiner Frau getrennt lebend Habe folgende Fragen:

Kann ich den Unterhalt an meine Frau aussetzen, wenn ich den Monat nicht über die Runden komme? Wenn unser Sohn nächstes Jahr in die Schule kommt, habe ich gehört, meine Frau müsste eine Halb-Tages-Stelle annehmen und meine Unterhaltszahlungen fallen dann geringer aus.

Sollte man die Unterhaltszahlung, die der Anwalt der Ehefrau (korrekt) ausgerechnet hat, richterlich prüfen lassen?

Wäre schön, wenn Ihr antworten würdet.

Michael

Hallo Michael,

Unterhaltsforderungen sind vorangig vor weiteren Verpflichtungen; Kindesunterhalt ist wiederum vorangig vor Ehegattenunterhalt.
Wenn sich Dein Einkommen geändert hat, also weniger, kannst Du eine Neuberechnung des Unterhalt verlangen.

Wenn das Kind 3 Jahre und älter ist, ist der Ehefrau eine Halbtagsbeschäftigung zumutbar, erst recht, wenn das Kind in die Schule kommt.

Ganz aussetzen würde ich den Unterhalt ohne weitere Mitteilung an die Ex oder deren Anwalt nicht - vielleicht kurz mitteilen, dass die Bank derzeit Probleme bereitet und ein Minimum anbieten; die sind dann zufrieden, wenn zumindest was kommt und der Anwalt kann nicht gleich mit „großer Pauke“ zuschlagen.
mfg
peter

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