A erwirbt vom Händler B gutgläubig einen PC. 1 Jahr Später stellt sich heraus, das der PC nach Kreditkartenbetrug durch Frau X zum Nachteil der Firma Z abhandengekommen ist.
Diese hat den PC angeblich B anstatt ihrer Schulden übergeben.
A hat jetzt gemäß 932 - 935 BGB Eigentum an dem PC(?), da dieser ja nicht gestohlen wurde, aber kann er ihn trotz des merkantilen Makels verkaufen ohne selbst einen Betrug iSd Makeltheorie zu begehen?
Kann er dies umgehen, indem er den Käufer über die Herkunft aufklärt?
Wann erlischt der Makel, also wann geht der PC unanfechtbar in das Eigentum des A über?
BITTE NUR RECHTSKUNDIGE AUSKÜNFTE !!!
KEIN GEFÄHRLICHES HALBWISSEN.
KEIN ICH HAB MAL GELESEN, o. ICH GLAUBE, ICH KENN DA EINEN, DER EINEN KENNT, DER AUTOBILD - RECHTSTIPPS LIEST…
der Sachverhalt ist durch die Rhetorik konstruiert. In Wirklichkeit ist der PC nicht im Sinne des § 933 BGB abhanden gekommen. Er wurde im Zusammenhang mit einem Kreditbetrug durch Kaufvertrag und Übertragung Eigentum der X und dann des B. Auch wenn da Betrug im Spiel ist, gilt diese Übertragung zunächst. Möglicherweise hat der Händler den Vertrag mit einem Eigentumsvorbehalt versehen („Die gekaufte Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Z“).
Das alles hindert aber nicht an einen gutgläubigen Erwerb. Wenn A im guten Glauben den PC erworben hat, wird er Eigentümer desselben.
A ist damit Eigentümer in vollem Umfang und kann mit dem PC tun und lassen, was er will. Ein Weiterverkauf gehört natürlich auch dazu. Ein Aufklärung eines Käufers über die Vorgeschichte ist nicht erforderlich.
BITTE NUR RECHTSKUNDIGE AUSKÜNFTE !!!
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VIELEN DANK !!!
hi mike,
dann such dir in 3teufelsnamen einen anwalt oder wenn es nicht aus dem realen leben, sondern vom studium her ist, dann mache deine hausaufgaben selber.
dieses forum ist eine „hilfeplattform“, hier kann man fragen stellen, meinungen einholen etc. gerade hier im „business“ bereich, gerade unter recht & steuern, kannst du keine 100%ig richtigen auskünfte verlangen. zum einen ist eigentlich jede auskunft ohne meinung und stellungnahme unberechtigte hilfe in rechts/steuerberatung zum anderen verkommt dann dieses forum zum allg. frage/antwort brett und ist kein diskussions/anregungsbrett mehr.
also, wenn du 100%ig richtige antworten willst, bist du in den meisten fällen falsch hier!
dann such dir in 3teufelsnamen einen anwalt oder wenn es nicht
aus dem realen leben, sondern vom studium her ist, dann mache
deine hausaufgaben selber.
Ist keine HA, sondern realer Fall eines Mitarbeiters, leider hab ich von Ziv.-Recht nur wenig Ahnung.
also, wenn du 100%ig richtige antworten willst, bist du in den
meisten fällen falsch hier!
Das weiß ich auch - allerdings werden hier oft Antworten von Leuten gegeben, die absolut nix von dem Verstehen was sie da schreiben und nur mal ihre Meinung, düstere Ahnung o. was sie mal irgendwo aufgeschnappt haben kundtun wollen.
Das nützt mir aber nix, da ich über eine gewisse Vorbildung verfüge und eine konkrete Antwort brauche.
Das bei zwei Juristen drei Meinungen auftreten, oder jemand mal falsch liegt ist was anderes…
Das ist ein realer Fall:
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VIELEN DANK !!!
Gruß,
Hallo,
leider hast Du den ersten Satz rein gebracht und damit würde es meiner bescheidener Meinung einen Anwalt bzw. Juristen in Zwickmühle bringen eine Rechzsberatung durchzuführen , die nicht statthaft ist.
Beim nächstenmal würde ich einen solchen Fall als hypothetisch ansetzen. )
Ist keine HA, sondern realer Fall eines Mitarbeiters, leider
hab ich von Ziv.-Recht nur wenig Ahnung.
dann soll er sich gefälligst einen anwalt suchen. sorry, so muss man das aber ausdrücken. dieses forum soll keine umgehung des (obwohl unsäglichen) rechtsberatungsgesetzes darstellen. kostenlose rechtsberatung ist nicht gestattet und diese erwartest du hier!
leider hast Du den ersten Satz rein gebracht und damit würde
es meiner bescheidener Meinung einen Anwalt bzw. Juristen in
Zwickmühle bringen eine Rechzsberatung durchzuführen , die
nicht statthaft ist.
-) nein, einen echten Anwalt, soweit mir bekannt ist nicht - der darf ja…
Falsch verstanden…
… oder Mißverständlich ausgedrückt…
dann soll er sich gefälligst einen anwalt suchen. sorry, so
muss man das aber ausdrücken. dieses forum soll keine umgehung
des (obwohl unsäglichen) rechtsberatungsgesetzes darstellen.
kostenlose rechtsberatung ist nicht gestattet und diese
erwartest du hier!
natürlich erwarte ich keine verbotene Rechtsberatung - die ist ja schließlich verboten…
Ich erwarte nur, das jemand seine Meinung zum Thema äußert, der auch was davon versteht.
Und nicht wie sooft hier ein:" ich glaube…", und derjenige hat wirklich keinen Blassen wovon er überhaupt redet.
Hier im Brett und bei Polizei und Kriminalistik gibts ja nun alles, von Leuten mit sehr guten Kenntnissen, wie Francesco vdL, bis hin zu absolut Ahnungslosen, die aber Empfehlungen Aussprechen, die schon dicht an einer Anstiftung zu einer Straftat vorbeikratzen und von anderen erstmal wieder gerade gerückt werden müssen.
Ich wollte den Angesprochenen nur unsinnige Schreibarbeiten ersparen und mir das Lesen des Schwachsinns.
Und wenn Du mal ehrlich bist, wenn wir dieses RBG hier genau nehmen, kannste das Brett zu machen…
BITTE NUR RECHTSKUNDIGE AUSKÜNFTE !!!
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KEIN ICH HAB MAL GELESEN, o. ICH GLAUBE, ICH KENN DA EINEN,
DER EINEN KENNT, DER AUTOBILD - RECHTSTIPPS LIEST…
Wie willst Du denn rechtskundige Auskünfte beurteilen, wenn Du selbst nicht rechtskundig genug bist, diesen Sachverhalt aufzulösen?
kleiner Tipp im BGB gilt das Abstraktionsprinzip.