Hi Alleine
,
ich wurde vor kurzem nachts auf der Autobahn in einer 120er
Zone
(keine Baustelle o.ä.) mittels Radar-Pistole nach Abzug der
Toleranz mit 41 km/h zu schnell gestoppt und sehe mich also
einem Fahrverbot von 4 Wochen gegenüber.
Das war aber ganz schön heftig schnell *moralisch den Finger hebend*
Da diese 41 km/h exakt den Wert darstellen, ab dem auf
Autobahnen ein Fahrverbot ausgesprochen wird, würde ich gerne
wissen, ob es sich lohnt, hier einen Anwalt einzuschalten, um
das Fahrverbot abzuwenden. Punkte und Bußgeld sind nicht meine
Sorge - wohl aber das Fahrverbot.
Weiß jemand dazu etwas?
Ich sag´s gleich: Ich bin kein Experte bei solchen Dingen. Da ich mich aber kürzlich selbst hab erwischen lassen *knirsch* mußte ich mich darüber schlau machen. Ich war zwar nicht ganz so fix wie Du unterwegs, aber das ist ja hier egal.
Wenn Du sagst, nach Abzug der Toleranz sind´s noch 41 drüber, dann nützt Dir meiner Meinung nach auch kein Anwalt mehr was. Das bedeutet ja, das man Dich mit knapp 46 (3% mehr=166km/h ) drüber abgeschossen hat. Das einzige, was ein Anwalt noch prüfen könnte, wäre, was für ein Gerät eingesetzt wurde und ob die Toleranz richtig angesetzt worden ist. Bei Geschwindigkeiten über 100 soll nämlich eigentlich die Toleranz mit 3% berücksichtigt werden, bei Geschwindigkeiten unter 100 sollen 3 km/h als Toleranz abgezogen werden. Wenn man Dir jetzt nur 3 km/h abgezogen hat, dann könntest Du eventuell Glück haben. Andererseits heißt es auch, das die Festlegung der Toleranzregel dem jeweiligen Richter obliegt. Und vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand…
Ich würde sagen, schlucke lieber das Fahrverbot, dann hast Du´s hinter Dir. Ich kann mir nicht vorstellen, das man bei der Berechnung der Toleranz einen Fahler gemacht oder vielleicht ein nicht geeichtes Gerät genutzt hat. Die Herrschaften in Grün wissen nämlich auch, das ihre Abzocke dann auf Wackligen Füßen stünde.
Also: Augen zu und durch.
So long.
Der Dicke MD.
*der übrigens vom letzten Mal keine Post bekommen hat und bei dem´s jetzt verjährt ist*