Kuriose Sache, die passiert ist.
Ich habe Rufbereitschaft und bin auch erreichbar.
Für meine Firma aber nicht gut genug erreichbar, da zuerst
meine Mutter verständigt wird und dann von Ihr erst ich, da
ich kein eigenes Telefon habe.
– Ist ausreichend, aber nur, wenn Du zuhause bei Deiner
Mutter bist…
Insofern geht es nicht, daß Du in der Eisdiele sitzt und der
AG erst Deine Mutter anruft, die wiederum Dich anruft. Ist
Rufbereitschaft vereinbart, dann bist Du verpflichtet, auf
Abruf die Arbeit aufzunehmen. Dabei kannst Du Dich an einem
Ort Deiner Wahl aufhalten, den Du dem Arbeitgeber aber
anzeigen mußt (oder eben: Handy).
Ich habe an meinem ISDN-Anschluß nur einen Internet-Anschluß, da ich Probleme mit Telefonterror hatte.
Meine Eltern wohnen in der Nachbarwohnung und klingeln bei mir, wenn jemand für mich dran ist.
Aber nachts schlafen die auch, so wie ich.
Handy bekam ich auch schon mit, aber wenn ich schlafe dann
schlafe ich. Da könnte eine Elefantenherde durch mein Zimmer
rasen.
Genau das meine ich.
Letztes wort vom Chef : Rufbereitschaft heist 100% erreichbar,
oder nächstes mal Abmahnung oder nächstes mal … !
– Eine Abmahnung wäre bei wiederholtem Vorkommen denkbar.
Schon, aber, ich mache ja nicht freiwillig Rufbereitschaft.
Wir hatten Schichtdienst und ich bin gerne bereit auch nachts zu arbeiten oder halt einfach hier vor Ort tätig zu sein.
Mein Arbeitgeber will aber Geld sparen und will deswegen mehr mit Rufbereitschaft arbeiten.
Ich habe von Anfang an gesagt und klargestellt, das ich telefonisch sehr sehr schlecht erreichbar bin und lieber zum arbeiten komme wie Rufbereitschaft zu machen.
Das interessiert aber keinen.
Man weißt meinen Vorschlag auf die Arbeit zu kommen ab, zwingt mir unfreiwillig eine Rufbereitschaft auf wo ich schlecht erreichbar bin, darüber kläre ich die Leute auf und jetzt beschweren die sich, das ich schlecht erreichbar bin und stellen in den Raum, ich hätte keine Lust auf die Arbeit zu kommen.
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Ich verstehe nicht, warum ich da der Depp sein soll.
Also: Du(!) mußt erreichbar sein, da hat der AG Dir ja schon
ein Handy für gegeben. Und Du(!) mußt innerhalb einer
angemessenen Zeit am Arbeitsort erscheinen. Wie Du beides
bewerkstelligst, ist nicht das Problem des AG. Wieso ist die
Firma denn verärgert? Benötigst Du zu lange, um am Arbeitsort
aufzutauchen?
Jemand benötigt mich.
Man versucht mich auf dem Handy zu erreichen.
Handys gehen bei mir aber nicht, worüber ich meinen Arbeitgeber aufgeklärt habe.
Dann versucht man mich auf der hinterlegten Nummer anzurufen.
Dort erreicht man meine Eltern - wenn die da sind oder nicht schlafen.
Die sagen mir Bescheid.
Ich rufe in der Firma zurück.
Normal kein Problem, aber diesmal soll ich angeblich zwei Tage nicht erreichbar gewesen sein, was aber Blödsinn ist, weil meine Eltern Rentner und zuhause sind und ich in meiner Freizeit lese oder mit Hund wandern gehe, also auch nicht weggehe.
Ich bin IMMER erreichbar, aber das soll angeblich jetzt zwei Tage nicht gegeben gewesen sein.
Sehr sehr kurios das Ganze.
Petra