Arbeitsrecht : Wie erreichbar ist 'erreichbar' ?

Ich habe Rufbereitschaft und bin auch erreichbar.

Für meine Firma aber nicht gut genug erreichbar, da zuerst meine Mutter verständigt wird und dann von Ihr erst ich, da ich kein eigenes Telefon habe.

Handy bekam ich auch schon mit, aber wenn ich schlafe dann schlafe ich. Da könnte eine Elefantenherde durch mein Zimmer rasen.

Letztes wort vom Chef : Rufbereitschaft heist 100% erreichbar, oder nächstes mal Abmahnung oder nächstes mal … !

Wie erreichbar muß man den bei Rufbereitschaft sein?

Ich habe meinem Chef schon gesagt, er soll mir doch einen eigenen Telefonanschluß legen lassen, aber das fand er garnicht witzig.

Wer hat Ahnung?

Petra

Hallo Petra,

gab es da nicht ein neues Gesetz oder ein Urteil, dass es keine Rufbereitschaft im alten Sinne mehr gibt? Also: Wer Rufbereitschaft hat, muss zumindest vollen Lohn dafür bekommen. Wenn dem so wäre, könntest du das Schlafen doch sicher für die Zeit vermeiden, oder? Ich gehe mal davon aus, du bekommst die Zeit nicht voll bezahlt? Evtl. setzt sich dein Arbeitgeber gerade in die Nesseln …

Alles Gute
Michael

Hi,

im Sinne des ArbZG bist Du bei Rufbereitschaft lediglich dazu verpflichtet, an einem beliebigen, dem Arbeitgeber bekannten, Ort erreichbar zu sein, um auf Abruf zur Arbeit zur Verfügung zu stehen. Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 404/99; 9 AZR 405/99 v. 29.6.2000 liegt eine Rufbereitschaft vor, wenn der Arbeitnehmer zwar erreichbar ist, jedoch frei über seinen Aufenthaltsort entscheiden kann. Er kann dann z. B. zum Essen in ein Restaurant gehen und nimmt ein Mobiltelefon mit oder hinterlässt im Betrieb eine Erreichbarkeitsnotiz. Nach Ansicht der Richter liegt keine Rufbereitschaft vor, wenn die Vorgaben des Arbeitgebers so eng sind, dass der Arbeitnehmer zu Hause bleiben muss. Dann liegt Bereitschaftsdienst vor (wird anders bezahlt!).

Falls zwischen dem Anruf Deines Chefs bei Deiner Mutter und Deiner persönlichen Benachrichtigung so gut wie kein Zeitunterschied besteht, sollte es eigentlich kein Problem sein. Falls sie es Dir erst ne Stunde später sagt, solltest Du vieleicht das Handy ein wenig lauter stellen…

Gruss
Feanor

Petra.

Ich habe Rufbereitschaft und bin auch erreichbar.
Für meine Firma aber nicht gut genug erreichbar, da zuerst
meine Mutter verständigt wird und dann von Ihr erst ich, da
ich kein eigenes Telefon habe.

– Ist ausreichend, aber nur, wenn Du zuhause bei Deiner Mutter bist…:smile:
Insofern geht es nicht, daß Du in der Eisdiele sitzt und der AG erst Deine Mutter anruft, die wiederum Dich anruft. Ist Rufbereitschaft vereinbart, dann bist Du verpflichtet, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Dabei kannst Du Dich an einem Ort Deiner Wahl aufhalten, den Du dem Arbeitgeber aber anzeigen mußt (oder eben: Handy).

Handy bekam ich auch schon mit, aber wenn ich schlafe dann
schlafe ich. Da könnte eine Elefantenherde durch mein Zimmer
rasen.

– Das wiederum ist eher Dein Problem. Schließ es an einen Verstärker an:smile:

Letztes wort vom Chef : Rufbereitschaft heist 100% erreichbar,
oder nächstes mal Abmahnung oder nächstes mal … !

– Eine Abmahnung wäre bei wiederholtem Vorkommen denkbar.

Wie erreichbar muß man den bei Rufbereitschaft sein?

– Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seinen Aufenthaltsort so auszuwählen, daß gewährleistet ist, daß er seine Arbeitsstelle in angemessener Zeit erreicht und den Zweck der Rufbereitschaft nicht gefährdet. Auch muß er sich so verhalten, daß sein möglicher Arbeitseinsatz nicht gefährdet wird, z. B. durch Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol.

Ich habe meinem Chef schon gesagt, er soll mir doch einen
eigenen Telefonanschluß legen lassen, aber das fand er
garnicht witzig.

– Nicht gerade überraschend…

Also: Du(!) mußt erreichbar sein, da hat der AG Dir ja schon ein Handy für gegeben. Und Du(!) mußt innerhalb einer angemessenen Zeit am Arbeitsort erscheinen. Wie Du beides bewerkstelligst, ist nicht das Problem des AG. Wieso ist die Firma denn verärgert? Benötigst Du zu lange, um am Arbeitsort aufzutauchen?

Gruß,
LeoLo

Kuriose Sache, die passiert ist.

Ich habe Rufbereitschaft und bin auch erreichbar.
Für meine Firma aber nicht gut genug erreichbar, da zuerst
meine Mutter verständigt wird und dann von Ihr erst ich, da
ich kein eigenes Telefon habe.

– Ist ausreichend, aber nur, wenn Du zuhause bei Deiner
Mutter bist…:smile:
Insofern geht es nicht, daß Du in der Eisdiele sitzt und der
AG erst Deine Mutter anruft, die wiederum Dich anruft. Ist
Rufbereitschaft vereinbart, dann bist Du verpflichtet, auf
Abruf die Arbeit aufzunehmen. Dabei kannst Du Dich an einem
Ort Deiner Wahl aufhalten, den Du dem Arbeitgeber aber
anzeigen mußt (oder eben: Handy).

Ich habe an meinem ISDN-Anschluß nur einen Internet-Anschluß, da ich Probleme mit Telefonterror hatte.
Meine Eltern wohnen in der Nachbarwohnung und klingeln bei mir, wenn jemand für mich dran ist.
Aber nachts schlafen die auch, so wie ich.

Handy bekam ich auch schon mit, aber wenn ich schlafe dann
schlafe ich. Da könnte eine Elefantenherde durch mein Zimmer
rasen.

Genau das meine ich.

Letztes wort vom Chef : Rufbereitschaft heist 100% erreichbar,
oder nächstes mal Abmahnung oder nächstes mal … !

– Eine Abmahnung wäre bei wiederholtem Vorkommen denkbar.

Schon, aber, ich mache ja nicht freiwillig Rufbereitschaft.
Wir hatten Schichtdienst und ich bin gerne bereit auch nachts zu arbeiten oder halt einfach hier vor Ort tätig zu sein.
Mein Arbeitgeber will aber Geld sparen und will deswegen mehr mit Rufbereitschaft arbeiten.

Ich habe von Anfang an gesagt und klargestellt, das ich telefonisch sehr sehr schlecht erreichbar bin und lieber zum arbeiten komme wie Rufbereitschaft zu machen.
Das interessiert aber keinen.

Man weißt meinen Vorschlag auf die Arbeit zu kommen ab, zwingt mir unfreiwillig eine Rufbereitschaft auf wo ich schlecht erreichbar bin, darüber kläre ich die Leute auf und jetzt beschweren die sich, das ich schlecht erreichbar bin und stellen in den Raum, ich hätte keine Lust auf die Arbeit zu kommen.
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Ich verstehe nicht, warum ich da der Depp sein soll.

Also: Du(!) mußt erreichbar sein, da hat der AG Dir ja schon
ein Handy für gegeben. Und Du(!) mußt innerhalb einer
angemessenen Zeit am Arbeitsort erscheinen. Wie Du beides
bewerkstelligst, ist nicht das Problem des AG. Wieso ist die
Firma denn verärgert? Benötigst Du zu lange, um am Arbeitsort
aufzutauchen?

Jemand benötigt mich.
Man versucht mich auf dem Handy zu erreichen.
Handys gehen bei mir aber nicht, worüber ich meinen Arbeitgeber aufgeklärt habe.
Dann versucht man mich auf der hinterlegten Nummer anzurufen.
Dort erreicht man meine Eltern - wenn die da sind oder nicht schlafen.
Die sagen mir Bescheid.
Ich rufe in der Firma zurück.
Normal kein Problem, aber diesmal soll ich angeblich zwei Tage nicht erreichbar gewesen sein, was aber Blödsinn ist, weil meine Eltern Rentner und zuhause sind und ich in meiner Freizeit lese oder mit Hund wandern gehe, also auch nicht weggehe.
Ich bin IMMER erreichbar, aber das soll angeblich jetzt zwei Tage nicht gegeben gewesen sein.

Sehr sehr kurios das Ganze.

Petra

Falls zwischen dem Anruf Deines Chefs bei Deiner Mutter und
Deiner persönlichen Benachrichtigung so gut wie kein
Zeitunterschied besteht, sollte es eigentlich kein Problem
sein. Falls sie es Dir erst ne Stunde später sagt, solltest Du
vieleicht das Handy ein wenig lauter stellen…

Handy geht bei mir zuhause eh nicht, was ich meinem Chef auch gesagt habe.

Normal bin ich innerhalb einer bis zwei Stunden erreichbar, aber diesmal soll ich zwei Tage nicht erreichbar gewesen sein.
In meinen Augen Blödsinn, da ich NIE weggehe und IMMER erreichbar bin.
Aber es wird behauptet.

Petra

Petra.

Lassen wir einmal das Problem an sich beiseite und konzentrieren uns auf das Prinzipielle:
Wieso mußt Du Rufbereitschaft machen? Läßt Dein AV und oder eine BetrV diese Option denn überhaupt offen? Wie bekommst Du die Rufbereitschaft bezahlt? Wird trotzdem eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Dienstende (der Rufbereitschaft) und Dienstbeginn eingehalten? Findet die Rufbereitschaft in direktem Anschluß an die normale Arbeitszeit statt? Gibt es bei Euch im Betrieb einen BR?

Gruß,
marcus

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