Verkehrsrecht Zebrastreifen

hallo, wir haben am Wochenende übe folgende Situation im Straßenverkehr heiss diskutiert:

Hat eine auf dem Fahrrad sitzende Person am Zebrastreifen die gleichen Rechte wie ein Fußgänger? Der Überweg ist lediglich ein Füßgängerüberweg, kein Fahrradweg. Die Person will also vom Gehweg aus mit seinem Fahrrad die Straße kreuzen. Verliert er nun das Vorrecht das ein Fußgänger hätte oder nicht.

Es geht hier nicht um vernünftiges Handeln des Autofahres sondern nur um die Rechtslage. Was passiert wenn er fährt und einen Unfall verursacht? Muß er absteigen um das gleiche Vorrecht zu bekommen?

Na ja, das hat uns eine Stunde beschäftigt.

Danke für Eure Erfahrungen. Wilhelm

Hiho
kurze Antwort:
Der Radfahrer muß um den Fußgängrüberweg zu überqueren von seinem Fahrrad steigen.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

§26 StVO…
…klärt dies.

Allerdings geht nur aus der Erläuterung hervor: „Die Schutzwirkung des Fußgängerüberwegs erstreckt sich nur auf Fußgänger, nicht aber auf Radfahrer; anders nur, wenn das Fahrrad geschoben wird“ (OLG Düsseldorf NZV 1998, 296=DAR 19987,280=VerkMitt 1998, Nr.86=VD 1998,188)

Quelle: Schurig/Wagner: „StVO“ Siehe Brettbeschreibung ‚Vier und Mehrräder‘

gruß

dennis