Erlassung von Zahlungsverpflichtung geg.Arbeitsamt

Hallo liebe Wissenden,

da unser Anwalt ohne uns zu informieren keine Klage gegen eine nicht gerechtfertigte Zahlungsaufforderung des Arbeitsamts eingeleitet hat, ist die Forderung rechtskräftig und wir haben bereits eine Mahnung über einen sehr hohen Betrag erhalten. Ich möchte gerne wissen, wie man einen Erlassungsantrag schreibt? Hat sowas Aussicht auf Erfolg? Muß ein Antrag auf Stundung beinhaltete sein? Was kann ich unternehmen, wenn ich die Summe nicht bezahlen kann?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Hi Sybille,

um was geht es denn bei der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Arbeitsamt?
Man kann sicherlich jederzeit einen Antrag auf Niederschlagung oder Stundung der Forderung stellen.
Mit einem Satz stellt man den eigentlichen Antrag und begründet ihn hinterher, in dem man die Umstände schildert, die nach eigenem Ermessen eine Stundung oder gar die Niederschlagung rechtfertigen. Es gibt keine besonderen Vorschriften.
Du solltest aber gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit nicht während der Antragsbearbeitung weiter aus dem bestehenden Bescheid gegen dich vollstreckt wird!

Gruß,
Francesco