Erlassung von Zahlungsverpflichtung geg.Arbeitsamt
Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Sep 2001
Hallo liebe Wissenden,
da unser Anwalt ohne uns zu informieren keine Klage gegen eine nicht gerechtfertigte Zahlungsaufforderung des Arbeitsamts eingeleitet hat, ist die Forderung rechtskräftig und wir haben bereits eine Mahnung über einen sehr hohen Betrag erhalten. Ich möchte gerne wissen, wie man einen Erlassungsantrag schreibt? Hat sowas Aussicht auf Erfolg? Muß ein Antrag auf Stundung beinhaltete sein? Was kann ich unternehmen, wenn ich die Summe nicht bezahlen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten!
