Moin!
Mal angenommen, ich würde getrennt leben und wäre meiner (noch-)Gattin und unseren beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Weiterhin hätte ich eine Zahnarztrechnung von DM 6000,- und müßte diese auf Raten abstottern oder mir Geld borgen, dann dürfte dies nicht unterhaltsmindernd sein, da Unterhaltsforderungen vorrangig vor weiteren Verpflichtungen sind, wie unten zu lesen war.
Falls ich bis hierhin richtig liege: Im nächsten Jahr bringe ich die Zahnarztkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen in Ansatz und bekomme daraufhin eine zusätzliche Steuerrückzahlung von - sagen wir mal - DM 1500,-, die ich zur Rückzahlung des aufgenommenen Kredites nutzen will. Nun ist es aber so, daß diese DM 1500,- als zusätzliches Einkommen in die Unterhaltsberechnung einfließen müßten, wenn obiger Satz gilt.
Und genau damit habe ich ein Problem - wenn es denn so ist. Schließlich kommt diese unterhaltssteigernde Einnahme durch eine nicht unterhaltsmindernde Ausgabe zustande. Kann das rechtens sein?
Für kundige Meinungen und ggf. einschlägige Urteile bedanke ich mich herzlich vorab.
Munter bleiben… TRICHTEX