Hallo,
ich habe vor kurzem erfahrten, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen einer Beleidigung im Strassenverkehr läuft. Jetzt habe ich den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Zur Sache: wir haben uns gegenseitig beleidigt, ich bin aber nicht gleich zur Polizei gerannt. Was meint ihr, wie solle ich mich jetzt nun verhalten: alles abstreiten, mich an keine Beleidigungen erinnern können; oder evtl. sogar alles zugeben; meine Widersacherin auch anzeigen, will ich eher nicht, weil es mir einfach zu blöd ist; im Anhörungsbogen wurde nach meinen Einkommensverhältnissen gefragt, ist es dort sinnvoll dort nichts auszufüllen. Wer kann mir weiterhelfen. Mein Ziel ist, dass die ganze Angelegenheit wegen Bedeutigungslosigkeit oder wegen Aussage gegen Aussage eingestellt wird.
Du solltest hier aufpassen.
So blöd die Situation auch aussehen mag, es kann teuer für Dich werden.
Eine Einstellung kann nur der Staatsanwalt (meines Wissens) verfügen, daher musst Du Dich schon erst mal äußern, um nicht von vorne herein als schuldig abgestempelt zu werden.
Vielleicht ist hier einen Gegenanzeige ein guter Weg um zu zeigen, daß Du das ganz anders siehst.
Nimm das ernst, solche Sachen kosten schnell einige hundert oder sogar tausend DM.
Grüße und viel Glück beim juristischen Kampf gegen diesen Menschen, der nichts besseres zu tun hat, als unsere Justiz mit so einem Scheiß zu lähmen.
Mathias
ich habe vor kurzem erfahrten, dass gegen mich ein
Ermittlungsverfahren wegen einer Beleidigung im
Strassenverkehr läuft. Jetzt habe ich den Anhörungsbogen
zugeschickt bekommen. Zur Sache: wir haben uns gegenseitig
beleidigt, ich bin aber nicht gleich zur Polizei gerannt. Was
meint ihr, wie solle ich mich jetzt nun verhalten: alles
abstreiten, mich an keine Beleidigungen erinnern können; oder
evtl. sogar alles zugeben; meine Widersacherin auch anzeigen,
will ich eher nicht, weil es mir einfach zu blöd ist; im
Anhörungsbogen wurde nach meinen Einkommensverhältnissen
gefragt, ist es dort sinnvoll dort nichts auszufüllen. Wer
kann mir weiterhelfen. Mein Ziel ist, dass die ganze
Angelegenheit wegen Bedeutigungslosigkeit oder wegen Aussage
gegen Aussage eingestellt wird.
Mathias hat da schon Recht, daß du aufpassen mußt.
Eine Einstellung kann (ich glaub nach 153a) erfolgen, wenn der Staatsanwalt den Fall für nichtig hält - eventuell auch Einstellung bei Zahlung einer geringen Strafe, wenn du zwar straffällig geworden bist aber das Vergehen nicht „schlimm“ war oder du „unwissend“ (wie es bei mir mal war ;o)) bist…
Naja, hierzu wärs net uninteressant zu wissen, was ihr euch so an den Kopf geworfen habt…
Dein Einkommen mußt du angeben, weil danach die eventuelle Strafe berechnet wird…
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der
Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Ist allerdings nur eine KANN - Vorschrift.
Die Richter nehmen im Straßenverkehr jedes aggressive Verhalten mit Recht sehr ernst, daher kanns trotz § 199 sehr teuer werden…
Ich selbst würde an Deiner Stelle über einen Anwalt nachdenken.
Nicht nur die fin. Konsequenzen drohen Dir. Wenn Du Pech hast, ist sogar Dein Lappen in Gefahr. Dies wenn Dir die psych. Reife zur Führung eines KFZ abgesprochen wird.
Zugegeben da muss Du schon an einen sehr „grünen“ Richter geraten, aber wie heisst es hier im Brett doch öfter: Vor Gericht und auf See…
also ich würd schnell ne gegenanzeige machen, auch wenn es viellceicht "dumm"aussieht, aber nur so wird auch ein Ermittlungsverfahen gegen die andere Person eingeleitet. Ansonsten bist nur du der „buhmann“.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sofort Gegenanzeige…
…denn wer nichts tut, gesteht automatisch damit Seine Schuld ein.
Kann teuer dann für Dich werden. So 600 bis 1200 DM sind dann drin.
Über Dein Einkommen würde Ich somit keine Angaben machen und alles abstreiten. Dann kommts zu einer kleinen Gerichtsverhandlung und da (so wie Du schreibst) von Deiner Gegnerin keine Zeugen genannt werden, steht dann Aussage gegen Aussage.
MAchst Du bei der Verhandlung vor Gericht einen gefaßten ruhigen glaubwürdigen Eindruck und läßt Deine Gegnerin sich den Hals rausplärren, wird die Sache meist eingestellt.
…denn wer nichts tut, gesteht automatisch damit Seine Schuld
ein.
zumindest dieser Satz ;o)))
Es dürfte - wenn überhaupt - wenige Richter geben, die dsa so sehen…es wird eher so gesehen, daß der Angezeigte so vernünftig ist keinen Kleinkrieg anzuzetteln, der - da beide beleidigend wurden - völlig albern wäre! Das macht die Staatsanwälte wohl eher wütend…