Stiefbruder und Erbe

Von: , Frage gestellt am Do, 2. Dez 1999

Meine Mutter hat vor einigen Jahren einen Rumänen geheiratet. Dieser hat aus seiner ersten Ehe noch einen Sohn, der aber schon immer bei seiner Mutter in Rumänien lebt und den er nur ganz selten sieht. Wir (d.h. meine Brüder und ich), haben diesen Jungen noch nie gesehen und auch sonst keine Ahnung vom "Vorleben" unseres Stiefvaters - der de facto nicht unser Stiefvater ist, da wir alle schon weit über dreissig sind und eigene Familien haben.
Wie ist das nun überhaupt mit dem Erbe? Ich gehe (im Gegensatz zu meinen Brüdern) davon aus, dass dieser Sohn ebenso erbberechtigt wie wir ist. Meine Brüder argumentieren, dass der Rumäne vor Jahren als Asylbewrber hierher gekommen ist und quasie nichts in die Ehe eingebracht hat, meine Mutter aber schon zwei Eigentumswohnungen hatte. Dennoch glaube ich, dass das für das Erben irrelevant ist. Spielt da eigentlich das rumänische Recht auch eine Rolle?

Gefühlsmäßig ist das schon eine seltsame Sache, wenn da eines Tages ein wildfremder Mann aus Rumänien auftaucht und einen Pflichtteil aus dem gemeinsamen Vermögen meiner Mutter und ihres rumänischen Ehemannes möchte...oder mit den Möbeln meiner mutter nach Rumänien fährt.

Gerd

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Stiefbruder und Erbe

    Einen Pflichtteilsanspruch haben neben "Bluts"verwandten und "Adoptiv"verwandten nur noch die jeweiligen Ehepartner. Der rümänische Sohn hat mithin keinen (direketen) Erbanspruch beim Tod seiner Stiefmutter. Stirbt diese jedoch vor Ihrem Ehemann, so erbt erst dieser (seinen Anteil) und nach dessen Tod der rumänische Sohn.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Stiefbruder und Erbe

    Die Antwort von St. Barz ist richtig (denke ich). Hier noch ein Tip: Deine Mutter könnte, wenn sie verhindern will, dass der rumänische Sohn etwas erbt, was ihr Mann vorher von ihr geerbt hat, ein entsprechendes Testament machen oder einen Erbvertrag, oder sie könnte dir und deinen Brüdern z.B. die Wohnungen schon zu Lebzeiten übertragen und sich ein lebenslängliches Wohn- und Nießbrauchrecht eintragen lassen. In diesem Fall sollte sie sich von einem Notar beraten lassen.
    Gruß,
    Delia

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!