Stiefbruder und Erbe
Von: , Frage gestellt am Do, 2. Dez 1999
Meine Mutter hat vor einigen Jahren einen Rumänen geheiratet. Dieser hat aus seiner ersten Ehe noch einen Sohn, der aber schon immer bei seiner Mutter in Rumänien lebt und den er nur ganz selten sieht. Wir (d.h. meine Brüder und ich), haben diesen Jungen noch nie gesehen und auch sonst keine Ahnung vom "Vorleben" unseres Stiefvaters - der de facto nicht unser Stiefvater ist, da wir alle schon weit über dreissig sind und eigene Familien haben.
Wie ist das nun überhaupt mit dem Erbe? Ich gehe (im Gegensatz zu meinen Brüdern) davon aus, dass dieser Sohn ebenso erbberechtigt wie wir ist. Meine Brüder argumentieren, dass der Rumäne vor Jahren als Asylbewrber hierher gekommen ist und quasie nichts in die Ehe eingebracht hat, meine Mutter aber schon zwei Eigentumswohnungen hatte. Dennoch glaube ich, dass das für das Erben irrelevant ist. Spielt da eigentlich das rumänische Recht auch eine Rolle?
Gefühlsmäßig ist das schon eine seltsame Sache, wenn da eines Tages ein wildfremder Mann aus Rumänien auftaucht und einen Pflichtteil aus dem gemeinsamen Vermögen meiner Mutter und ihres rumänischen Ehemannes möchte...oder mit den Möbeln meiner mutter nach Rumänien fährt.
Gerd
