Hatte eine Rechnung in Höhe von 2018,- vergessen zu bezahlen.
Keine Mahnung wurde mir zugeschickt.
Nach einem halben Jahr bekam ich dann von einem Rechtsanwalt
die Aufforderung diese Rechnung zu bezahlen.
Was ich natürlich tat.Nach einem Monat dann schicht mir der Anwalt seine Rechnung für seine Aufforderung in Höhe von 170,-,
die ich nun bezahlen soll.
Muß ich diese Rechnung bezahlen obwohl mir noch nicht mals ein
Mahnung zuging?
wenn die rechnung nach dem 1.5.2000 geschrieben wurde und natuerlich die leistung danach erbracht wurde, dann reicht es aus, keine mahnung zu schreiben. 30 tage nach fälligkeit der rechnung tritt automatisch verzug ein, der zu weiteren schritten berechtigt (aussergerichtliches mahnverfahren mit mahnbescheid z.b.). die regelung im BGB, eingefügt durch die neue justizministerin ist aber sehr umstritten, ob sie bestand hält. dir selber würde ich aber raten, ein gespräch mit der anderen partei zu suchen, wenn es so ist, das sie auf die haelfte der gebühren verzichten…
Showbee hat das schon richtig erklärt.
Der Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten ist davon abhängig, ob du wegen der Hauptforderung in Verzug geraten bist.
Nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gilt, dass ohne Mahnung ein Verzug nach 30 Tagen eintritt.
Ist die Forderung also mindestens 30 Tage alt, mußt die die Kosten der notwendigen Beitreibungsmaßnahmen des Gläubigers bezahlen, also auch die Anwaltskosten.
Vor diesem Gesetz galt, dass ein Verzug nicht automatisch eintrat, sondern erst durch Fristsetzung und Mahnungen bewirkt werden mußte.
Das es das Gesetz gibt weiß ich inzwischen auch, aber widerspricht es nicht der Verpflichtung eines Gläubigers die Kosten möglichst gering zu halten, wenn er statt einer kurzen Erinnerung direkt einen Anwalt loshetzt???
in Schadensfällen gibt es eine Schadenminderungspflicht, die genau diesem Gedanken Rechnung trägt.
Im Rahmen einer allgemeinen Sorgfaltspflicht ist jeder Beteiligte angehalten, keine unnötigen Kosten zu produzieren. Hier würde man z.B. von einem Gläubiger erwarten, zunächst einmal den Schuldner zu mahnen, bevor er ein Inkassounternehmen beauftragt und diese Kosten geltend macht.
Bei der Beauftragung eines Anwaltes sieht es anders aus. Hier geht es um Rechtsvertretung. Wenn der Gläubiger sich nicht zutraut, das Verfahren ordnungsgemäß und zügig selbst durchzuführen oder wenn ihn das schon emotional zu sehr belastet, kann er sich für einen Anwalt entscheiden. Sobald der Schuldner in Verzug ist, muß er die Kosten übernehmen.
Er hatte ja die Wahl, rechtzeitig zu zahlen.