Beleidigung im www

Von: , Frage gestellt am So, 16. Sep 2001

wie steht es mit dem beweismittel email oder chatprotokolle (irc-chat)? gilt das auch als beweismittel, wenn mich jemand im www beleidigt?


greetz, mathias

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
    Re: Beleidigung im www

    wenn Du Dir einen Ausdruck machst, dann hast was in Händen. Doch ob die Verfolgung dieser Tat was bringt, ist eine andere Frage. Mach es, wie ich auf das Kompliment Arschloch reagiere - ich biete ihm das Gleiche zur freien Bedienung an! Warum? § 199 StGB verweist darauf, daß wechselseitige Beleidigungen sich "aufheben" (jur. unpräzise, aber zutreffende Beschreibung). Normalerweise interessiert sich kein Staatsanwalt für diese Alltagskriminalität und über eine langwierige und kostspielige Privatklage zu erreichen, daß Dir der andere - vielleicht - eine schriftliche oder mündliche Entschuldigung anbietet, dazu ist mir der Aufwand viel zu groß! Also auf "Dein" Arschloch setzte ich "Du Depp, du blöder". Außerdem sorgt dies für eine zufriedene Seelenlage. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Beleidigung im www

      erst mal danke für den hinweis.
      aber eines muss ich noch hinzufügen. die person, die mich beleidigt hat, hat dies auch (im internet) öffentlich getan, das heißt 1. im chat (einem öffentl. zugänglichen channel) sowie 2. durch einen mailverteiler, d. h. dies haben garantiert über 100 leute bekommen und ob das so schön ist, weiß ich nicht.


      mfg
      mathias

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Und wenn Du somst keine Sorgen hast...

        ...geht es Dir im Moment besser,als dem Rest der Welt,
        Mina(die es sich mal wieder nicht verkneifen konnte)

        • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
          Re: Und wenn Du somst keine Sorgen hast...

          ...geht es Dir im Moment besser,als dem Rest der Welt,
          Mina(die es sich mal wieder nicht verkneifen konnte)
          Mina: bitte trage objektiv zum artikel bei, pers. anmerkungen, etc. tragen dazu relativ wenig bei. danke

          mfg
          mathias

          p.s. konnt ich mir auch nich verkneifen...

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Beleidigung im www

        o mei, wenn ich zuhause der Auffassung bin, daß A oder B ein Depp ist, dann weiß keiner über diese Beleidigung Bescheid. Jede Beleidigung muß die Ohrwaschl oder Augen des Betroffenen auf irgendeine Weise erreichen.

        Im Chat, so sagte man mir (ich halte von diesem Krampf nicht viel), laufen massenweise Spinner herum, die Beleidigungen und andere spezielle Meinungsäußerungen von sich geben. Auch wenn das die Runde macht, dann wissen halt hundert über dem seine "Meinung" über Dich Bescheid. Das ist ärgerlich. Aber was bringt es Dir, wenn er drei Monate später folgenden Satz veröffentlicht:

        Den Mathias X habe ich als Arschloch bezeichnet. Mit Bedauern nehme ich das Arschloch zurück ... und (werde es mir in Zukunft nur noch denken). Wenn Du also vorgehen willst, dann gehe zur Polizei, bringe die Beweise mit und stellst Strafantrag. Der Staatsanwalt wird dann nach ein paar Monaten ein Brieferl schreiben. Da steht drin, daß kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und Du ein Privatklageverfahren machen sollst. Nun gehe zum Amtsgericht und schlüpfe in die Rolle eines Staatsanwaltes, schreibe den Tatbestand fein säuberlich auf, stelle einen Strafantrag und harre der Dinge, die dann kommen. Irgendwann bekommst dann einen Termin und dann kannst den Typen fertig machen. Danach wird der zB. zu 500 DM Strafe verurteilt und Du kannst danach besser schlafen. Alternativ schalte einen Anwalt ein, dann muß er, wenn er kneift oder verurteilt wird, die Kosten bezahlen. Wenn nicht, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen. So einfach ist es, seine Ehre wieder herzustellen.

        Deshalb meine Empfehlung, auf ein Arschloch gehört ein Saukerl. Spart Geld und nötigt - vielleicht - den anderen zu der oben geschilderten Reaktion. Dann bleibt er aber auf den Kosten sitzen - siehe § 199 StGB.

        Weißt Du, in den vielen Jahren wurde ich schon so oft beleidigt. Man gewöhnt sich daran - daher pflege ich das System der Retourkutsche. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Beleidigung im www

    Hallo, Mathias, wie bereits an anderer Stelle hingewiesen, musst Du Dir die beleidigenden Äusserungen ausdrucken. Eine Anzeige macht wenig Sinn, wie auch schon dargestellt wurde, die StA ist in beinahe allen Bundesländern nur am Einstellen. Eine andere Möglichkeit, die ich unserem Klientel u.a. empfehle ist, die Angelegenheit zivilrechtlich anzugehen. Ein Gericht geht nicht wie immer wieder behauptet wird davon aus, dass Beleidigungen deshalb nichtig sind, weil sie gegenseitig entstehen und sich gegenseitig ergänzen, sondern vor Gericht wird überwiegend bewertet, wer mit welchen Umständen, Vorgängen und Worten Beleidigungen ausgelöst hat. Und dieser kann sich recht selten dann darauf berufen, wenn er einen Gegenreaktion erhält, er sei auch beleidigt worden. Im Regelfall ist der Täter, der den Anfang macht, mit DM 500,00 Strafe dabei. Vergiss also, dass man nur jemand auch beleidigen muss, es wird schon nichts passieren.

    Grüsse Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Beleidigung im www

      Eine andere Möglichkeit, die ich unserem Klientel u.a.
      empfehle ist, die Angelegenheit zivilrechtlich anzugehen.
      mhh, was ist damit genau gemeint? kann man schmerzensgeld verlangen oder wie? eine einstweilige vfg. würde ja nicht viel sinn machen, da die angelegenheit keine eile darstellt.
      was würde für mich im besten fall herausspringen, wenn ich gegen meinen "beklagten" zivilrechtlich vorgehe?

      mfg
      mathias

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Beleidigung im www

        Eine andere Möglichkeit, die ich unserem Klientel u.a.
        empfehle ist, die Angelegenheit zivilrechtlich anzugehen.
        mhh, was ist damit genau gemeint? kann man schmerzensgeld
        verlangen oder wie? eine einstweilige vfg. würde ja nicht viel
        sinn machen, da die angelegenheit keine eile darstellt.
        was würde für mich im besten fall herausspringen, wenn ich
        gegen meinen "beklagten" zivilrechtlich vorgehe?
        Schmerzensgeld gibt es realitiv selten, aber ein gericht spricht eine geldbusse aus und im Falle eienr einstweiligen Anordnung auf Unterlassugn - Streitwert auf 20 TDM festsetzen lassen, wird es dem Beklagten ziemlich teuer kommen und er wird sich in Zukunft überlegen, was er macht, wobei einioge Postings weiter, Du selbstverständlich, wenn Du die Person kennst, seine Lage in wirtschaftlicher Sicht beachten musst.

        Gruss Günter

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!