Pusten und Asthma?

Von: , Frage gestellt am Do, 2. Dez 1999

Hallo Leute,
der Fall einer Bekannten hat mich mal zum nachdenken gebracht.....
Falls ich als Asthmatiker mal in eine Verkehrskontrolle gerate, darf ich ja nicht pusten (könnte einen akuten Anfall auslösen, wenn ich das Medikament vorher nehme, verfälscht es das Ergebnis), wie geht die Polizei in solchen Fällen vor?
Schleppen die mich dann sofort zur Blutprobe? auch wenn kein Verdacht auf Alkohol besteht?

Ich stell mir nur mal vor, dass ich nach einem guten Essen beim Griechen angehalten werde.....
mit anhauchen wird der Polizist ja wohl nix sicheres sagen können....
Nu sagt mal, was würde mir passieren?
Gruß
Gerlinde

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Pusten und Asthma?

    Hallo Leute,
    der Fall einer Bekannten hat mich mal zum
    nachdenken gebracht.....
    Falls ich als Asthmatiker mal in eine
    Verkehrskontrolle gerate, darf ich ja
    nicht pusten (könnte einen akuten Anfall
    auslösen, wenn ich das Medikament vorher
    nehme, verfälscht es das Ergebnis), wie
    geht die Polizei in solchen Fällen vor?
    Schleppen die mich dann sofort zur
    Blutprobe? auch wenn kein Verdacht auf
    Alkohol besteht?
    können die schon machen.
    Die müssen dann halt eine andere Methode wählen, daher scheint eine Blutprobe durchaus möglich

  2. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Pusten und Asthma?

    generell erscheint mir jemand, der schon durch das simple pusten in einen beutel in lebensgefahr gerät, nicht unbedingt geeignet am straßenverkehr teilzunehmen. ich wäre also vorsichtig mit dieser begründung, die könnte zum amtsarzt führen oder ähnliches.
    niemand muß pusten, wenn er nicht will. anderseits muß er dann mit zur blutentnahme, denn sonst hätte plötzliche alle leute asthma die gerade von einer feier kommen. und besoffene asthmatiker gehören auch nicht auf die straße.

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: Pusten und Asthma?

      generell erscheint mir jemand, der schon
      durch das simple pusten in einen beutel
      in lebensgefahr gerät, nicht unbedingt
      geeignet am straßenverkehr teilzunehmen.
      ich wäre also vorsichtig mit dieser
      begründung, die könnte zum amtsarzt
      führen oder ähnliches.
      ????
      versteh ich nich...
      was hat denn das Pusten in ein Röhrchen mit meiner Fahrtüchtigkeit zu tun?
      Ich hab allergisches Asthma, und nehme Medikamente, sodass im Normalfall kaum noch Anfälle kommen (wenn doch, dann merk ich die sehr früh, und nehme noch ein zusätzliches Medikament). Allerdings bin ich auch gegen verschiedene Kunststoffe allergisch....was ist denn das genau für ein Material? Wenn ich dagegen allergisch bin, kommt es sogar zu einem anaphylaktischem Schock....Also, so lange mir ein Polizist das nicht genau sagen kann, nehm ich das auch nicht in den Mund.... so einfach ist das! niemand muß pusten, wenn er nicht will.
      anderseits muß er dann mit zur
      blutentnahme, denn sonst hätte plötzliche
      alle leute asthma die gerade von einer
      feier kommen.
      Also erstens hab ich einen Allergiepaß mit dem lassen sich Allergie und Asthma beweisen!

      2. will ich ja eigentlich nur wissen, ob ich dann grundsätzlich zur Blutprobe müßte.....und wer zahlt die dann?


      Gruß
      Gerlinde

      • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
        Re^3: Der Seemann hat recht!

        Was Popeye sagt, hat seine Richtigkeit. Wenn Asthma ein Grund wäre, jegliche Alkoholtests zu vermeiden, würde Asthma zur Ausrede.

        Die Polizei ist dafür da, Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung abzuwehren. Dazu gehört auch das Entfernen Betrunkener Autofahrer. Das die eine gefahr darstellen wird hier keiner bestreiten wollen. Dafür muß die Polizei aber ermitteln können, ob jemand fahrtüchtig ist oder nicht. In Deinem Falle wäre eine Blutprobe angemessen. Einen Bluter wird man wohl eher blasen lassen....
        Die Kosten hierfür wird man Dir natürlich nicht aufdrücken.
        Wenn Du Dich gegen ALLE Alkoholtests sperrst wird das der Polizei verdächtig vorkommen und der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit durch Alkohol wird nur verstärkt.

        Alex.

        • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
          Re^4: Der Seemann hat recht???

          Was Popeye sagt, hat seine Richtigkeit.
          Wenn Asthma ein Grund wäre, jegliche
          Alkoholtests zu vermeiden, würde Asthma
          zur Ausrede.
          Ihr tut ja gerade so, als ob es eine Ausrede ist!!!
          Dem ist wirklich nicht so!

          1. Trinke ich so gut wie gar keinen Alkohol!
          2. Gilt für mich grundsätzlich die 0,0 Promillegrenze In Deinem
          Falle wäre eine Blutprobe angemessen.
          Und was ist mit diesen "Spielchen", wie mit geschlossenen Augen auf die Nase fassen usw.? Wenn ich die bestehe, muß dann wirklich noch eine Blutprobe sein? Wenn Du Dich gegen ALLE Alkoholtests
          sperrst wird das der Polizei verdächtig
          vorkommen und der Verdacht auf
          Fahruntüchtigkeit durch Alkohol wird nur
          verstärkt.
          Ich hätte ja grundsätzlich keine Probleme damit (die machen ja schließlich auch nur Ihren Job), aber die Ärzte im Krankenhaus werden sich bedanken (ich bin nämlich recht geizig mit meinem Blut *ggg*).....

          Gruß
          Gerlinde

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re^5: Der Seemann hat recht???

            Hallo Gerlinde,


            Und was ist mit diesen "Spielchen", wie
            mit geschlossenen Augen auf die Nase
            fassen usw.? Wenn ich die bestehe, muß
            dann wirklich noch eine Blutprobe sein?
            Die Polizei kann auf jeden Fall eine Blutprobe anordnen, auch zwangsweiße, wenn sie den Verdacht hat, daß der Autofahrer alkoholisiert ist. Die Tests, auf die Du anspielst, sind, soweit ich mich erinnern kann, relativ unbrauchbar, in einem Prozeß also nicht verwertbar. Wenn Du dich mit dem Atem-Alkohol-Test nicht einverstanden erklärst,die Gründe dafür sind egal, dann wird die Polizei im Falle des begründeten Verdachts auf Alkohol wohl die Blutentnahme anordnen.

            Viele Grüße,

            Bettina

  3. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Pusten und Asthma?

    Ein strafrechtlicher Grundsatz lautet: niemand muss an der Beweisermittlung an seiner eigenen Straftat (entsprechend auch Ordnungswidrigkeit) AKTIV "mitarbeiten". Juristisch gilt das Pusten aber als aktive "Mitarbeit". Niemand - ob Athmatiker oder nicht - muss also pusten. Allerdings muss man sich die Blutentnahme gefallen lassen. Diese ist aber nur dann keine Körperverletzung, wenn es objektiv feststellbare Anhaltspunkte für eine Alkoholisierung gibt. Dies können körperliche/fahrerische Ausfallerscheinungen aber auch die berühmte "Fahne" sein. Lag all das (nachweisbar) nicht vor und man wird dennoch zur Blutabnahme gezwungen: sofort wegen Körperverletzung anzeigen.

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: Pusten und Asthma?

      Hi, Ein strafrechtlicher Grundsatz lautet:
      niemand muss an der Beweisermittlung an
      seiner eigenen Straftat (entsprechend
      auch Ordnungswidrigkeit) AKTIV
      "mitarbeiten". Juristisch gilt das Pusten
      aber als aktive "Mitarbeit". Niemand - ob
      Athmatiker oder nicht - muss also pusten.
      Aha? wußte ich gar nicht, aber wenn ich es nicht machen will, und keinen Grund angebe, warum, kanne sgegen mich ausgelegt werden? Allerdings muss man sich die Blutentnahme
      gefallen lassen. Diese ist aber nur dann
      keine Körperverletzung, wenn es objektiv
      feststellbare Anhaltspunkte für eine
      Alkoholisierung gibt. Dies können
      körperliche/fahrerische
      Ausfallerscheinungen aber auch die
      berühmte "Fahne" sein. Lag all das
      (nachweisbar) nicht vor und man wird
      dennoch zur Blutabnahme gezwungen: sofort
      wegen Körperverletzung anzeigen.
      Das ist ja meine Frage, nur mal angenommen, ich gerate mal an so einen Sternchenjäger, der mich zur Entnahme zwingt, weil ich Anisbonbons gegessen hab, und er Ouzo vermutet (oder mein Asthmaspry, das richt stark nach Pfefferminz)......
      der schleppt mich nu zum Arzt, und nimmt Blut ab, das muß ich machen?
      Gruß
      Gerlinde

  4. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    So steht's im Gesetz...

    § 81 a Abs. 1 StPO
    Eine körperliche Untersuchung des beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungen vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
    (Die Länder haben hierzu darüber hinaus 1977 bundeseinheitliche Richtlinien über die Feststellung von Alkohol im Blut bei Straftaten UND Ordnungswidrigkeiten [OWi] erlassen.)

    Laut Bundesverfassungsgericht (NJW 78, 1149) muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. Es müssen insbesondere hinreichende Anhaltspunkte (§ 152 II StPO) für eine Straftat/OWi vorliegen. Dieser sog. Anfangsverdacht muss es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat/OWi vorliegt (Kleinknecht Kommentar zur StPO § 152 Rn 4).

    Zur aktiven Beteiligung an einer Untersuchung (hierzu zählt eben auch das "Pusten") kann der Beschuldigte jedoch nicht gezwungen werden (BGHZ 34, 39).

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