Haftungsfrage bei Versand per Einschreiben

Hallo,

mal wieder eine EBay Frage:

Ich habe Ware bei eBay ersteigert und den Verkäufer per Mail gebeten mir den Gesamtbetrag incl. Versandkosten zu nennen, den ich zahlen soll. Als Antwort kam: Zahle bitte DM XX incl. Versand per Einschreiben. Als die Ware nicht kam habe ich nachgefragt. Es hieß: Sendung ist per Einwurf-Einschreiben zugestellt worden, muss wohl jemand aus meinem Briefkasten geklaut haben. Die Post lehnt einen Ersatz ab, da die Zustellung des Einwurf-Einschreibens dokumentiert wurde.

Sehe ich es richtig, dass der Verkäufer für den Schaden haften muss, da er nicht die vereinbarte Versandart (Einschreiben) gewählt hat, bei der die Post ja gehaftet hätte ?Auf den Internetseiten der Post wird deutlich zwischen „Einschreiben“ und „Einschreiben Einwurf“ unterschieden.

Danke für die zahlreichen Antworten

Gruß

Matthias

Hallo Matthias !

Sehe ich es richtig, dass der Verkäufer für den Schaden haften
muss, da er nicht die vereinbarte Versandart (Einschreiben)
gewählt hat, bei der die Post ja gehaftet hätte ?

Nein, ich denke nicht, dass du das richtig siehst.
Das Einschreiben ist in deinem Briefkasten gelandet und so von der Post dokumentiert.
Nun könnte man dir unterstellen, du hättest die Sendung eben doch erhalten…es ist ja eher ungewöhnlich, dass Post aus dem Briefkasten verschwindet.
Verstehe mich bitte nicht falsch - nicht ich möchte dir etwas unterstellen, aber es könnte durchaus sein, dass andere dies tun werden.

Vor Jahren passierte mir folgendes :
Ich hatte untervermietet, nun hatte meine Untermieterin natürlich auch Besuch.
Nun kam ein Paket für mich an (Ware von Brinkmann), dieses Paket wurde an meiner Wohnungstür angenommen und unterschrieben.
Ich habe dieses Paket nie gesehen.
Meine Untermieterin sagte, sie hätte es nicht angenommen, die Unterschrift war nicht ihre - zumindest war es nicht ihr Name.
Der Name war jedoch nicht lesbar und somit hatte ich verloren.
Ich konnte nicht nachweisen, dieses Paket nicht erhalten zu haben und die Post konnte nachweisen, das Paket ordnungsgemäß abgeliefert zu haben.

Auf den
Internetseiten der Post wird deutlich zwischen „Einschreiben“
und „Einschreiben Einwurf“ unterschieden.

Ja, aber nun kannst du nicht davon ausgehen, dass jeder Mensch sich erst ausführlich mit den Internetseiten der Post beschäftigt.
Genauso könnte man dir unterstellen, du hättest den Verkäufer auf „Einschreiben Eigenhändig“ hinweisen können.

Einschreiben ist der geläufige Oberbegriff.
Man unterscheidet dann zwischen Einschreiben, Eigenhändig, Rückschein und Einwurf.

Nun ist die Frage, mit welcher Art des Einschreibens hast du gerechnet und von welcher Art des Einschreibens ist der Verkäufer ausgegangen.

Ich fürchte, du hast hier schlechte Karten - es scheint ein typisches Kommuniklationsproblem zu sein…dafür aber den Verkäufer alleine haftbar zu machen, fände ich nicht gerecht, denn die Ware ist an deiner Adresse angekommen.

Vermutlich wirst du es unter Lehrgeld abbuchen müssen.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo und vielen Dank zunächst.

Einschreiben ist der geläufige Oberbegriff.
Man unterscheidet dann zwischen Einschreiben, Eigenhändig,
Rückschein und Einwurf.

Nun ist die Frage, mit welcher Art des Einschreibens hast du
gerechnet und von welcher Art des Einschreibens ist der
Verkäufer ausgegangen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt das Produkt „Einschreiben“ und das Produkt „Einschreiben Einwurf“. Darüber hinaus wird gemeinhin unter Einschreiben das „klassische“ Einschreiben, nämlich der Empfang gegen persönliche Quittung verstanden.

Die Frage ist natürlich auch, warum ich den Schaden tragen soll, wenn sich der Verkäufer missverständlich ausdrückt.

Gruß

Matthias

Hallo Vanessa,

Meine Untermieterin sagte, sie hätte es nicht angenommen, die
Unterschrift war nicht ihre - zumindest war es nicht ihr Name.
Der Name war jedoch nicht lesbar und somit hatte ich verloren.
Ich konnte nicht nachweisen, dieses Paket nicht erhalten zu
haben und die Post konnte nachweisen, das Paket ordnungsgemäß
abgeliefert zu haben.

Hier hast Du Dich aber von der Post leimen lassen. Da die Unterschrift weder von Dir, noch von Deiner Untermieterin war, hätte die Post aber ihre liebe Not gehabt, zu beweisen daß das Paket ordnungsgemäss zugestellt wurde. Diese Fälle kommen mir fast täglich unter. Wir versenden sehr viel Ware. Und es kommt ab und zu vor, das der Kunde behauptet, er hätte die Ware nicht bekommen. Oftmals erweist es sich, das die Unterschrift nicht zum Empfänger passt und dann hat der Paketdienst ein Problem.
(Wird oft genug beim Nachbarn abgegeben, was rechtlich nicht zulässig ist.)
Wäre auch schliesslich noch schöner. Das würde ja praktisch bedeuten, jeder Paketdienstfahrer malt irgendeine Unterschrift auf den Beleg (heute den Scanner) und verkauft die Pakete. Genau das ist nämlich beim Handy-Versand oft genug vorgekommen. Kurz:
Der Paketdienst muss beweisen, das er die Sendung ordnungsgemäss zugestellt hat. Ist es nicht Deine Unterschrift, ist es ergo auch kein Beweis, das Du die Sendung erhalten hast.
Gruss Sebastian

Hallo Matthias,

Nun ist die Frage, mit welcher Art des Einschreibens hast du
gerechnet und von welcher Art des Einschreibens ist der
Verkäufer ausgegangen.

Das ist genau der Punkt: Es gibt das Produkt „Einschreiben“
und das Produkt „Einschreiben Einwurf“.

Und es gibt das Produkt „Rückschein“ und „Eigenhändig“.

Darüber hinaus wird
gemeinhin unter Einschreiben das „klassische“ Einschreiben,
nämlich der Empfang gegen persönliche Quittung verstanden.

Das kann man so nicht sehen - unter Einschreiben verstehe ich erst mal, dass ich einen Beleg über die Zusstellung erhalte.
Von wem und in welcher Form ist damit nicht geklärt.

Die Frage ist natürlich auch, warum ich den Schaden tragen
soll, wenn sich der Verkäufer missverständlich ausdrückt.

Gegenfrage :
Warum soll der Verkäufer den Schaden tragen, wenn du nicht nachgefragt hast ?

So einfach ist es eben nicht.
Du wußtest offensichtlich nicht, welche Art des Einschreibens der Verkäufer meint und dieser wußte nicht, welche Art du wünschst.

Mindestens müßte man sich den Schaden teilen…aber ich denke nach wie vor, dass der Verkäufer letztlich im Recht ist - er hat, wie vereinbart, ein „Einschreiben“ geschickt und die Post hat quittiert, dass dieses Einschreiben in deinem Briefkasten landete.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Sebastian

Meine Untermieterin sagte, sie hätte es nicht angenommen, die
Unterschrift war nicht ihre - zumindest war es nicht ihr Name.
Der Name war jedoch nicht lesbar und somit hatte ich verloren.
Ich konnte nicht nachweisen, dieses Paket nicht erhalten zu
haben und die Post konnte nachweisen, das Paket ordnungsgemäß
abgeliefert zu haben.

Hier hast Du Dich aber von der Post leimen lassen. Da die
Unterschrift weder von Dir, noch von Deiner Untermieterin war,
hätte die Post aber ihre liebe Not gehabt, zu beweisen daß das
Paket ordnungsgemäss zugestellt wurde.

Nein - das Gericht hat ganz klar geurteilt, leider finde ich das Urteil nicht, aber Sinngemäß hieß es wie folgt :
Der Paketbote klingelt beim Empfänger, dort wird ihm die Wohnungstür geöffnet, er gibt das Paket ab und bekommt eine Unterschrift.

Fall erledigt.
Nur beim „Einschreiben Eigenhändig“ muß der Postboste sich den Perso zeigen lassen.

Diese Fälle kommen mir
fast täglich unter. Wir versenden sehr viel Ware. Und es kommt
ab und zu vor, das der Kunde behauptet, er hätte die Ware
nicht bekommen. Oftmals erweist es sich, das die Unterschrift
nicht zum Empfänger passt und dann hat der Paketdienst ein
Problem.

Wenn doch aber die Wohnungstür geöffnet wird, an der außen das Namensschild vom Empfänger angebracht ist, geht man davon aus, dass es sich nicht um einen Einbrecher handelt, der da öffnet.

(Wird oft genug beim Nachbarn abgegeben, was rechtlich nicht
zulässig ist.)

Das stimmt.

Wäre auch schliesslich noch schöner. Das würde ja praktisch
bedeuten, jeder Paketdienstfahrer malt irgendeine Unterschrift
auf den Beleg (heute den Scanner) und verkauft die Pakete.
Genau das ist nämlich beim Handy-Versand oft genug
vorgekommen. Kurz:
Der Paketdienst muss beweisen, das er die Sendung
ordnungsgemäss zugestellt hat. Ist es nicht Deine
Unterschrift, ist es ergo auch kein Beweis, das Du die Sendung
erhalten hast.

Das ist auch richtig.
Wenn es nicht meine Unterschrift ist, heißt es, dass ich das Paket u.U. wirklich nie gesehen habe.
Letztendlich steht aber Aussage gegen Aussage…ich hätte meine Untermieterin verklagen müssen, damit sie die Namen ihrer Freunde rausrückt, die hätten dann vorgeladen werden müssen und ihre Unterschriften wäre „analysiert“ worden.

Im Zweifelsfall wiegt das Wort eines Beamten eben mehr.
Der ganze Aufwand hätte sich für mich nicht gelohnt, zumal Brinkmann eh mich als Vertragspartner sah, was ja auch richtig ist, und das Geld von mir haben wollte.
Ich hätte dann bezahlen müssen und zusehen können, wie ich an meine Kohle rankomme.
Lohnte sich nicht…

Viele Grüße,
Vanessa

Besuch mich mal auf meiner Seite http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/auktion.htm

Und laß die Finger von Ebay.

Winni the Pooh

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich muss jedoch sagen, dass ich bei meinen diversen Auktionen, Ankauf und Verkauf, bis auf zwei echte Problemfälle durchweg positive Erfahrungen gemacht habe und dieses Erlebnis meine Meinung zu eBay nicht ändern wird. Idioten gibt es leider überall.

Gruß

Matthias

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