Hallo Matthias !
Sehe ich es richtig, dass der Verkäufer für den Schaden haften
muss, da er nicht die vereinbarte Versandart (Einschreiben)
gewählt hat, bei der die Post ja gehaftet hätte ?
Nein, ich denke nicht, dass du das richtig siehst.
Das Einschreiben ist in deinem Briefkasten gelandet und so von der Post dokumentiert.
Nun könnte man dir unterstellen, du hättest die Sendung eben doch erhalten…es ist ja eher ungewöhnlich, dass Post aus dem Briefkasten verschwindet.
Verstehe mich bitte nicht falsch - nicht ich möchte dir etwas unterstellen, aber es könnte durchaus sein, dass andere dies tun werden.
Vor Jahren passierte mir folgendes :
Ich hatte untervermietet, nun hatte meine Untermieterin natürlich auch Besuch.
Nun kam ein Paket für mich an (Ware von Brinkmann), dieses Paket wurde an meiner Wohnungstür angenommen und unterschrieben.
Ich habe dieses Paket nie gesehen.
Meine Untermieterin sagte, sie hätte es nicht angenommen, die Unterschrift war nicht ihre - zumindest war es nicht ihr Name.
Der Name war jedoch nicht lesbar und somit hatte ich verloren.
Ich konnte nicht nachweisen, dieses Paket nicht erhalten zu haben und die Post konnte nachweisen, das Paket ordnungsgemäß abgeliefert zu haben.
Auf den
Internetseiten der Post wird deutlich zwischen „Einschreiben“
und „Einschreiben Einwurf“ unterschieden.
Ja, aber nun kannst du nicht davon ausgehen, dass jeder Mensch sich erst ausführlich mit den Internetseiten der Post beschäftigt.
Genauso könnte man dir unterstellen, du hättest den Verkäufer auf „Einschreiben Eigenhändig“ hinweisen können.
Einschreiben ist der geläufige Oberbegriff.
Man unterscheidet dann zwischen Einschreiben, Eigenhändig, Rückschein und Einwurf.
Nun ist die Frage, mit welcher Art des Einschreibens hast du gerechnet und von welcher Art des Einschreibens ist der Verkäufer ausgegangen.
Ich fürchte, du hast hier schlechte Karten - es scheint ein typisches Kommuniklationsproblem zu sein…dafür aber den Verkäufer alleine haftbar zu machen, fände ich nicht gerecht, denn die Ware ist an deiner Adresse angekommen.
Vermutlich wirst du es unter Lehrgeld abbuchen müssen.
Viele Grüße,
Vanessa