Hallo,
ich habe das Problem, dass meine Mietwohnung, durch einen
Wasserschaden baufällig geworden ist und wir aus der Wohnung
raus mussten. Das Badezimmer und das Schlafzimmer drohten in
die Einfahrt abzustürzen (ziemlich großer Schaden).
Hallo, Zwischenfrage. Durch wen oder warum kam es zu einem Wasserschaden? Wer hat den Wasserschaden verursacht ?
Ich wohne
(alten Wohnung) i.d.R. mit meiner Freundin und den beiden
Kinder in einer 3 Zimmerwohnung. Jetzt habe ich für die Zeit
der Renovierung von meiner Vermieterin ihre eigene 1
Zimmerapartmentwohnung (Zweitwohnung) zur Verfügung gestellt
bekommen. Meine Freundin wohnt mit den beiden Kinder aber
lieber bei ihrer Mutter in einem Vorort, wollte nicht mit 2
Kindern in eine 1 Zimmerapartmentwohnung.
Wenn ihr nicht verantwortlich seid, dürfen für die Übergangszeit keine Mehrkosten anfallen.Im Gegenteil, die Kosten sind vom Verursacher des Schadens oder wenn es sich um einen Schaden handelt, den der Mieter und Vermieter nicht beeinflussen kann, aber der Vermieter zuständig ist, über seine Versicheugn zu regeln. Hierzu zählen höhere Mietkosten für einen Übergnagswohnung, der jeweiligen Umzug, Mehrkosten für Fahrten an den Arbeitsplatz oder zu Schule, usw.
Miete zahlen wir für unsere alten Wohnung keine mehr, was aber
nicht selbstverständlich war.
Für die alte Wohnung wäre nur dann Miete zu zahlen oder es wäre ja Schadenersatz, wenn der Schaden von Euch verursacht wurde.
Für die neue Wohnung zahlen wir
eine der Wohnung angepasste Miete.
Dies wäre korrekt
Meine Fragen nun an Euch: habe ich irgendwelche Ansprüche auf
Entschädigung; ist es rechtens, dass ich Miete zahlen muss,
für die Zweitwohnung; was ist mit den Kosten, die entstehen
für die Fahrten in die Schule bzw. Kindergarten?
Gruß Mic
Habe ich oben beantwortet, also wenn Ihr nicht verantwortlich seid, der Vermietern schriftlich die Schadenersatzansprüche mitteilen mit der freundlichen Bitte, Eure Schadenersatzanspürche im Rahmen der Informationspflicht der eigenen Versicherung mitzuteilen. Belege aufbewahren, Berechnungen vornehmen, Mehrkosten nachweisen. Bitte wenn möglich Lichtbilder bei Schäden anfertigen und/oder Zeugen beiziehen. Man erlebt sonst machnmal Unmögliches.
Grüss Günter