Frist zur Nachbesserung

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Meinen Computermonitor habe ich in der Garantiezeit dem Händler zur Nachbesserung überlassen, da er nicht mehr voll funktionsfähig war. Er sagte mir, in zwei Wochen sei das Gerät wieder zur Abholung bereit. Nach mehreren Nachfragen ist nun schon die fünfte Woche verstrichen.

Welche Zeitspanne hat der Händler zur Nachbesserung und ab wann kann ich die Wandlung und damit mein Geld zurück verlangen.

Vielen Dank
Christian

Hi Christian,

dem Verkäufer muß eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingräumt werden. In der Regel wird man sagen können, dass innerhalb von 3 Wochen eine solche Reparatur durchgeführt werden kann.
Sollte es länger dauern, wird es eventuell sinnvoll sein, den Vorgang schriftlich weiter zu führen, um notwendige Fristsetzungen und deren Einhaltung dokumentieren zu können.
Ich würde in dem konkreten Fall den Händler anschreiben und ihm eine Frist von 1 Woche setzen mit der Androhung, die Nachbesserung an gescheitert anzusehen, wenn diese nicht fristgerecht erfolgt. Du würdest dann auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco und Christian,

habe zur Zeit genau das selbe Problem: Mein Palm ist nun schon seit 30 Tagen in Reperatur (der war 3 Tage alt, als ich ihn wieder abgab). Vor einer Woche habe ich per Fax eine Frist bis heute gesetzt, und geschrieben, daß ich heute entweder das Gerät nach über 4 Wochen zurück haben möchte, oder das Geld. Jedoch meinte der Händler darauf nur, daß ich mir ja einen Anwalt nehmen kann, er aber nicht mehr für mich tuen könne, weil das Gerät wohl immer noch beim Hersteller verweilt!
Nur, lohnt es sich da wirklich einen Anwalt zu nehmen, und welche Chancen hat man da??

Und was ist denn bei dir herausgekommen, Christian??

Grüße

Markus

Hi Markus,

um deinen Anspruch auf Wandlung durchzusetzen, und möglicherweise vor einem Gericht, wirst du einen Rechtsanwalt benötigen.
Ich denke, dass deine Chancen ganz gut sind. Der Händler hätte dir auf deine Fristsetzung zumindest mitteilen müssen, dass er diese nicht einhalten kann und woran es liegt, dass die Reparatur länger dauert. Aber gar nicht auf ein Schreiben zu reagieren, bringt ihn in eine schlechte Position.
Ich würde einen Anwalt beauftragen, der auch die Risiken und die Erfolgsaussichten abklären kann.

Gruß,
Francesco

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