Kündigung des Handyvertrags

Hi Wissende!

Ich habe vor zwei Monaten eine Abbuchung auf meinem Konto entdeckt, die ich nicht zuordnen konnte. Ergo habe ich mir das Geld dieser Lastschrift nach vier Wochen wieder zurück geholt!
Nachdem ich aus meinem Urlaub zurückkam (der war halt in der Zwischenzeit) hatte ich die Kündigung meines Handyproviders im Briefkasten.

Ich habe keinerlei Rechnung von Talkline (der war es) erhalten. Auch bekam ich keinerlei Zahlungserinnerung (hätte ich diese erhalten, hätte ich um eine Kopie der Rechnung inklusive Einzelverbindungsnachweis gebeten…). Das Einzige, was ich erhielt, war die Kündigung (der Vertrag würde noch 14 Monate laufen!).

In dieser Kündigung stand natürlich auch die Forderung für die Grundgebühren bis zum „Vertragsende“. Muss ich die jetzt zahlen? Ich meine, ich wäre bereit gewesen, die eigentliche Rechnung zu bezahlen - aber Talkline ließ sich nicht in dieser Form darauf ein! Die wollten erst mal pauschal eine „Vorschusszahlung“ in Höhe von DM 2000,- zusätzlich zu der ausstehenden Zahlung! Dann hätte es noch ca. 2 Wochen gedauert, um meinen Anschluss wieder freizuschalten!

Da ich mein Handy nicht selten brauche um für einige Kunden (nicht alle haben diese Nummer) erreichbar zu sein, habe ich mir zwischenzeitlich einen neuen Vertrag besorgt (ein Kunde fragte mich: Na, Rechnung nicht bezahlt? - macht echt einen tollen Eindruck)!

Ich habe Talkline jetzt dreimal um die Zustellung einer Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis gebeten - vergeblich! Ich bin eigentlich nicht bereit, diese „Fiktiv(?)-Rechnung“ zu zahlen! Und noch viel weniger bereit bin ich, die Grundgebühren für die restliche Laufzeit zu zahlen!

Womit muss ich jetzt rechnen?
Was kann ich tun?

Liebe Grüße
Guido

Hi Guido,

zunächst einmal würde ich mit der Firma Talkline Kontakt aufnehmen und den gesamten Vorgang in seiner Chronologie erklären.
Wenn von dort eine harte Linie gefahren wird, könntest du dem Forderungsanspruch von Talkline entgegenhalten, dass du

  1. keine Rechnung für den fraglichen Zeitraum erhalten hast,
  2. daher die Forderung nicht überprüfen konntest,
  3. damit keine Forderungsfälligkeit eingetreten ist, die zu einer Maßnahme wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klageverfahren berechtigen würde.

Gruß,
Francesco

Vielen Lieben Dank!
Hallo Francesco!

zunächst einmal würde ich mit der Firma Talkline Kontakt
aufnehmen und den gesamten Vorgang in seiner Chronologie
erklären.

Das habe ich mittlerweile ca 15 mal versucht…

Wenn von dort eine harte Linie gefahren wird, könntest du dem
Forderungsanspruch von Talkline entgegenhalten, dass du

  1. keine Rechnung für den fraglichen Zeitraum erhalten hast,

Mittlerweile: Rechnung ja - EVN nein!

  1. daher die Forderung nicht überprüfen konntest,

Ohne EVN kann ich das nicht!

  1. damit keine Forderungsfälligkeit eingetreten ist, die zu
    einer Maßnahme wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder
    Klageverfahren berechtigen würde.

Gut! Genau das habe ich gehofft! Aber die Zeitspanne, die Talkline zur Beantwortung eines Briefes (man wird ja vorsichtig und schickt nur noch Rückscheineinschreiben) benötigt, ist unglaublich! Nach meinen Telefonaten zwischen dem 15. und 21. August habe ich denen am 22.8. je ein Einschreiben an die Rechnungsabteilung und die Kundenbetreuung (wegen Wieder-Freischaltung) geschickt. Bisher keine weitere Antwort…

Dann werde ich mal abwarten!

Liebe Grüße
Guido