Testamentseinsicht für einzigen angehörigen

tag zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

vor ca. 2 monaten ist mein vater verstorben, zu dem ich seit
einem jahr keinen kontakt hatte.
er hat überall verfügt, mich nicht in kenntnis zu setzen (die
gründe gehören nicht hierher).
nur weil das amtsgericht telefonisch nach meiner adresse fragte,
habe ich überhaupt davon erfahren.

es gab eine testamentseröffnung, der vorgang wurde an ein
anderes gericht weitergeleitet. nun möchte ich eine abschrift
des testamentes, um zu wissen, woran ich bin. die
sachbearbeiterin beim zuständigen gericht verwies mich darauf,
mir nichts sagen zu dürfen, außer, daß die zusendung der
unterlagen ein halbes jahr dauern könnte. das aktenzeichen ist
mir bekannt.
kann es angehen, daß ich nach zwei monaten behördlicherseits
keine offizielle information über den tod meines vaters bekomme?
und ein halbes jahr auf die dokumente warten soll?
momentan kann ich aus finanziellen gründen keinen anwalt
einschalten, möchte aber ggf. rechtzeitig ansprüche anmelden.
was kann ich tun?

für hinweise wäre ich dankbar,
frank

tag zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

vor ca. 2 monaten ist mein vater verstorben, zu dem ich seit
einem jahr keinen kontakt hatte.
er hat überall verfügt, mich nicht in kenntnis zu setzen (die
gründe gehören nicht hierher).
nur weil das amtsgericht telefonisch nach meiner adresse
fragte,
habe ich überhaupt davon erfahren.

normalerweise múß Dir das Gericht Auskunft geben, denn Du bist bei „normaler Enterbung“ zumindestens Pflichtteilberechtigt. Damit Du weißt, ob das Erbe fristgerecht angenommen oder ausgeschlagen werden werden muß, mußt Du natürlich Bescheid wissen. Beantrage beim zuständigen Gericht einen Erbschein UND gleichzeitig die sog. Prozeßkostenhilfe (PKH) sowie eine Beiordnung eines Anwaltes. Da machst den Beamten Beine, denn Anträge müssen „beschieden“ werden. Wenn dies nicht geschieht, dann droht zusätzliche Arbeit, wie zB. Untätigkeitsklagen.

Mein Vorschlag daher. Gehe zu einem Anwalt, beantrage über ihn die PKH und den Erbschein. Dann siehst schon, was dabei herauskommt.

es gab eine testamentseröffnung, der vorgang wurde an ein
anderes gericht weitergeleitet. nun möchte ich eine abschrift
des testamentes, um zu wissen, woran ich bin. die
sachbearbeiterin beim zuständigen gericht verwies mich darauf,
mir nichts sagen zu dürfen, außer, daß die zusendung der
unterlagen ein halbes jahr dauern könnte. das aktenzeichen ist
mir bekannt.
kann es angehen, daß ich nach zwei monaten behördlicherseits
keine offizielle information über den tod meines vaters
bekomme?
und ein halbes jahr auf die dokumente warten soll?
momentan kann ich aus finanziellen gründen keinen anwalt
einschalten, möchte aber ggf. rechtzeitig ansprüche anmelden.
was kann ich tun?

für hinweise wäre ich dankbar,
frank

Hi Frank,

jetzt solltest du langsam aber tätig werden. Du grübelst schon zu lange über diese Sache. Ich erinnere mich noch an deine letzten Anfragen in dieser Sache. Die sind schon einige Wochen her.
Ich würde an deiner Stelle zum Nachlaßgericht gehen und mit dem Rechtspfleger deine Möglichkeiten, Informationen in dieser Sache zu erlangen, besprechen.
Wenn du weißt, welches Gericht zuständig ist, solltest du einen Erbschein beantragen. Auch wenn dein Vater dich enterbt hat, steht dir zumindest der Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Verlass dich auch nicht auf die Informationen aus der Verwandtschaft. Die könnten gefärbt sein von eigenen persönlichen Interessen im Zusammenhang mit einem möglichen Erbe.
Erst wenn du deinen Erbanspruch angemeldet hast, den Erbschein besitzt und erkennen kannst, wieviel dein Vater hinterlassen hat, bist du in der Lage, eine Entscheidung zu treffen.
Beachte aber, dass du das Erbe nach Bekanntwerden nur innerhalb von 6 Wochen ausschlagen kannst (falls dein Vater wider Erwarten Schulden hinterlassen hat).

Gruß,
Francesco

hallo klaus,

vielen dank erstmal. ich werde mich nochmal mit dem gericht in
verbindung setzen und mich nicht gleich abspeisen lassen.
fälschlicherweise glaube ich immer, daß behörden und ämter ihre
„kundschaft“ informieren müssen über rechte und pflichten.

gruß,
frank

hallo francesco,

jetzt solltest du langsam aber tätig werden. Du grübelst schon
zu lange über diese Sache. Ich erinnere mich noch an deine
letzten Anfragen in dieser Sache. Die sind schon einige Wochen
her.

stimmt, ich hatte dich schonmal angeschrieben. die infos, die
ich inzwischen habe, sind so verwirrend, daß ich erstmal
abgewartet habe, ob nicht doch was vom gericht kommt.

Ich würde an deiner Stelle zum Nachlaßgericht gehen und mit
dem Rechtspfleger deine Möglichkeiten, Informationen in dieser
Sache zu erlangen, besprechen.

entschuldige, aber meine gerichtskenntnisse sind so gut wie
meine orientierung im spiegelkabinett:
ist ein rechtspfleger zur information und hilfestellung
verpflichtet? geht das auch telefonisch?

Wenn du weißt, welches Gericht zuständig ist, solltest du
einen Erbschein beantragen. Auch wenn dein Vater dich enterbt
hat, steht dir zumindest der Pflichtteil zu. Das ist die
Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

soweit ich weiß, brauche ich die testamentsabschrift, um einen
erbschein zu beantragen. und die kriege ich nicht. oder ist
meine information falsch?

na, ich versuchs nochmal beim gericht.

vielen dank für die infos (und deine geduld),
frank

hallo klaus,

meine erste antwort war noch nicht vollständig. nämlich:

Beantrage beim zuständigen Gericht einen Erbschein UND
gleichzeitig die sog. Prozeßkostenhilfe (PKH) sowie eine
Beiordnung eines Anwaltes. Da machst den Beamten Beine, denn
Anträge müssen „beschieden“ werden. Wenn dies nicht geschieht,
dann droht zusätzliche Arbeit, wie zB. Untätigkeitsklagen.

gibt es dafür formulare, vordrucke etc., oder geht das formlos?
wie du merkst, durchschaue ich das system nicht ganz…

vielen dank,
frank