Nach Anhörung nichts mehr gehört

Hallo,
ich hatte vor einigen Monaten (Ende Mai) hier gepostet. Nach einem kleinen Verkehrsunfall (Seitenspiegel+Blinker defekt) wurde ich von der Behörde aufgefördert als Beschuldigter gem §55 OWg (??) mich zu äußern…
Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Den Bogen habe ich seit gut 3 Monaten weggeschickt. Auch der Unfallgegner hat sich bei meiner Versicherung noch nicht gemeldet.
Ich hätt halt nur gerne gewusst, was aus der Sache wird!
Bei den Behörden weiss man ja nie, aber 3 Monate ist doch schon ganz schön.
Und wie sieht das bei der Versicherung aus? Nach 3 Monaten kann ich doch nicht mehr einen Schaden begutachten lassen. Da sind aus kleinen Kratzern ja riesen Rostschäden geworden …

Hat jemand Erfahrung, bzw. wer kann mir einen Tipp geben, wie das weitergehen kann…

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

Hallo,
ich hatte vor einigen Monaten (Ende Mai) hier gepostet. Nach
einem kleinen Verkehrsunfall (Seitenspiegel+Blinker defekt)
wurde ich von der Behörde aufgefördert als Beschuldigter gem
§55 OWg (??) mich zu äußern…

§ 55 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Recht auf Anhörung zu Beginn des Verfahrens.

Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Den Bogen habe ich seit
gut 3 Monaten weggeschickt. Auch der Unfallgegner hat sich bei
meiner Versicherung noch nicht gemeldet.
Ich hätt halt nur gerne gewusst, was aus der Sache wird!
Bei den Behörden weiss man ja nie, aber 3 Monate ist doch
schon ganz schön.

Da die Verjährungsfrist bei VerkehrsOWi drei Monate beträgt, könntest du Glück haben.
Warte noch einen Monat und frag dann nach. Evtl. ist das Verfahren eingestellt worden (wahrscheinlich, wenn „geringer Fremd- aber nicht unerheblicher Eigenschaden“)

Und wie sieht das bei der Versicherung aus? Nach 3 Monaten
kann ich doch nicht mehr einen Schaden begutachten lassen. Da
sind aus kleinen Kratzern ja riesen Rostschäden geworden …

Ich hoffe, du hast den Schaden deiner Versicherung gemeldet - dann brauchst du dich um nichts weiter zu kümmern.
Wenn der Unfallgegner sich nicht meldet: Gut für dich, dann wirst du auch nicht hochgestuft.

Bevor du etwas machst: der Lateiner sagte „si tacuisses…“, (Wenn du geschiegen hättest…)
Also mach am besten nichts - wer was von dir will wird sich schon melden.

Gruß
HaWeThie

Danke für deine Antwort!
Der Schaden ist natürlich bei der Versicherung gemeldet, ich hatte dort bereits nachgefragt, ob ich wegen der Schadensfreiheit den Schaden „zurückkaufen“ könne. Der Unfallgegner hatte sich noch gar nicht gemeldet …
Nur das mit der Behörde und den 3 Monaten ist mir nicht so klar: Die Anhörung haben die mir doch geschickt … ich dachte sobald das im Laufen ist, gäbe es diese 3 Monatsfrist nicht mehr?!
Beim Blitzen/Knöllchen gilt glaub ich, wenn an nach 3 Monaten nichts in der Post findet ist es verjährt. Aber wenn man z.B. auf einen Bescheid hin Einspruch erhoben hat und dann 3 Monate nichts hört, ist das doch nicht verjährt - oder ???

Gruß,

Michael

Danke für deine Antwort!

Gern geschehen,

Der Schaden ist natürlich bei der Versicherung gemeldet, ich
hatte dort bereits nachgefragt, ob ich wegen der
Schadensfreiheit den Schaden „zurückkaufen“ könne. Der
Unfallgegner hatte sich noch gar nicht gemeldet …
Nur das mit der Behörde und den 3 Monaten ist mir nicht so
klar: Die Anhörung haben die mir doch geschickt … ich dachte
sobald das im Laufen ist, gäbe es diese 3 Monatsfrist nicht
mehr?!

Da ist leider nicht ganz so einfach - das mit der Verjährung.

Beim Blitzen/Knöllchen gilt glaub ich, wenn an nach 3 Monaten
nichts in der Post findet ist es verjährt.

Stimmt fast - es kommt jedoch noch ein interner Verwaltungs- und der Postweg dazu.
Als Verjährungsunterbrechung gilt die Unterzeichnung der Anhörung bzw. der Verwarnung.

Aber wenn man z.B.
auf einen Bescheid hin Einspruch erhoben hat und dann 3 Monate
nichts hört, ist das doch nicht verjährt - oder ???

Verwechsel bitte nicht Bußgeldbescheid und Verwarnung!!!
Ein Bußgeldbescheid ist mit Gebühren und Auslagen verbunden und wird förmlich (Zustellungsurkunde) zugestellt.
Eine Verwarnung (max DM 75,-) erfolgt mit normaler Post.
Erst wenn du diese nicht annimmst musst du mit einen Bußgeldbescheid rechnen - es sei denn, das Verfahren wird eingestellt.
Ab der Zustellung des Bußgeldbescheides beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

Wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass du bereits vor Ort als Betroffener angehört wurdest - dann nimm das Unfalldatum + drei Monate + sechs Wochen (von der Rechtsprechung anerkannte Dauer des Verwaltungs- und Postweges) - danach kannst du anfangen durchzuatmen.

Gruß
HaWeThie

PS: Die Sache mit der Verjährung beschäftig mehr als genug die Gerichte - du siehst also: so einfach ist das nicht.