meine Tochter bittet mich, folgende Frage zu stellen:
Sie ist derzeit bei einer Kommune beschäftigt mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis 15.12.2001. Dies wurde damals befristet, da die ursprüngliche Inhaberin des Arbeitsplatzes ein Kind bekam und die 3 Jahre in Anspruch nahm.
Nun ist meine Tochter selbst schwanger, was dem Arbeitgeber ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Der Entbindungstermin soll der 19.4.2002 sein.
Daraufhin hat der Arbeitgeber beschlossen, das Arbeitsverhältnis über den 15.12. hinaus nicht fortzusetzen, und ihren Arbeitsplatz (in einem Kindergarten) mit einer neu einzustellenden Erzieherin zu besetzen. Außerdem kommt die Mitarbeiterin, für die sie damals den Arbeitsplatz erhielt, aus dem Erziehungsurlaub zurück.
Hat sie eine Chance, nach dem 15.12. weiterbeschäftigt zu werden unter dem Gesichtspunkt, dass ja eine andere Kraft eingestellt wird.
Wenn sie ab dem 15.12. arbeitslos ist: Was muss sie in die Wege leiten, um finanziell abgesichert zu sein?
Welche Gelder/Rechte stehen ihr überhaupt zu als Arbeitslose dann nach der Entbindung?
meine Tochter bittet mich, folgende Frage zu stellen:
Sie ist derzeit bei einer Kommune beschäftigt mit einem
befristeten Arbeitsvertrag bis 15.12.2001. Dies wurde damals
befristet, da die ursprüngliche Inhaberin des Arbeitsplatzes
ein Kind bekam und die 3 Jahre in Anspruch nahm.
Nun ist meine Tochter selbst schwanger, was dem Arbeitgeber
ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Der Entbindungstermin soll der
19.4.2002 sein.
Daraufhin hat der Arbeitgeber beschlossen, das
Arbeitsverhältnis über den 15.12. hinaus nicht fortzusetzen,
und ihren Arbeitsplatz (in einem Kindergarten) mit einer neu
einzustellenden Erzieherin zu besetzen. Außerdem kommt die
Mitarbeiterin, für die sie damals den Arbeitsplatz erhielt,
aus dem Erziehungsurlaub zurück.
Hat sie eine Chance, nach dem 15.12. weiterbeschäftigt zu
werden unter dem Gesichtspunkt, dass ja eine andere Kraft
eingestellt wird.
Sie hat keine Chance, wenn der Arbeitsvertrag ausläuft, entscheidet alleine der Arbeitgeber. Das Teilzeit und Befristungsgestz läßt eine Befristung auch zur Probe zu. Schwanger geworden, Probe nicht bestanden.
Wenn sie ab dem 15.12. arbeitslos ist: Was muss sie in die
Wege leiten, um finanziell abgesichert zu sein?
Arbeitslos melden, auf dem Arbeitsamt. Hat sie in den letzten 3 Jahren 12 Monate gearbeitet und Beiträge bezahlt steht Ihr Arbeitslosengeld zu.
Welche Gelder/Rechte stehen ihr überhaupt zu als
Arbeitslose dann nach der Entbindung?
Steht Sie dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung Arbeitslosengeld. Wenn nicht Sozialhilfe. Dann das Übliche. Zwei Jahre Erziehungsgeld und Kindergeld.
Sie ist derzeit bei einer Kommune beschäftigt mit einem
befristeten Arbeitsvertrag bis 15.12.2001. Dies wurde damals
befristet, da die ursprüngliche Inhaberin des Arbeitsplatzes
ein Kind bekam und die 3 Jahre in Anspruch nahm.
Nun ist meine Tochter selbst schwanger, was dem Arbeitgeber
ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Der Entbindungstermin soll der
19.4.2002 sein.
Daraufhin hat der Arbeitgeber beschlossen, das
Arbeitsverhältnis über den 15.12. hinaus nicht fortzusetzen,
und ihren Arbeitsplatz (in einem Kindergarten) mit einer neu
einzustellenden Erzieherin zu besetzen. Außerdem kommt die
Mitarbeiterin, für die sie damals den Arbeitsplatz erhielt,
aus dem Erziehungsurlaub zurück.
Hat sie eine Chance, nach dem 15.12. weiterbeschäftigt zu
werden unter dem Gesichtspunkt, dass ja eine andere Kraft
eingestellt wird.
Nein, das Arbeitsverhältnis endet am 15.12.; ein Recht auf Weiterbeschäftigung kann sie nicht geltend machen…
Wenn sie ab dem 15.12. arbeitslos ist: Was muss sie in die
Wege leiten, um finanziell abgesichert zu sein?
Beim Arbeitsamt sich arbeitslos melden; kann sie auch schon ca. 14 Tage vorher, um die Papiere zu bekommen…
Dann vermutlich Arbeitslosengeld- oder A-Hilfe bis zur Mutterschutzfrist, dann nach Entbindung vermutlich Bundeserziehungsurlaub?
Welche Gelder/Rechte stehen ihr überhaupt zu als
Arbeitslose dann nach der Entbindung?
wow…
50 Zeilen Text stehen lassen (ide entf-Taste is ja soo schwer zu finden ;o)) um zwei Zeilen hinzuzufügen, die vorher schon im anderen Posting standen und dann noch mit ???
Vielleicht …
Es ist sehr dünn, aber ich würde darauf pochen, das es ja schließlich eine Mutterschutzregelung im Arbeitsrecht gibt, würde auf die soziale Ebene gehen und das hier eine Mutter die Zukunft ihres Kindes wegen Ihrer Arbeitslosigkeit gefährdet sieht und würde vor allem darauf pochen, das sie hier wegen ihrer Schwangerschaft diskriminiert wird.
Dünn, aber einen Versuch wert.
Was kann sie schon verlieren.
Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, eine schwangere Mitarbeiterin zu „beurlauben“, weil er die Frau damit - trotz Weiterzahlung der Bezüge - diskriminiert und sie in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt.
Arbeitsgericht Regensburg, 4 Ga 3/93
" … auch wenn ein Arbeitnehmer mit einem Folgevertrag beschäftig ist, hat er noch die Möglichkeit den vorangegangenen Vertrag gerichtlich prüfen zu lassen. Diese Möglichkeit muß ein Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach Ende seines Arbeitsvertrages in Anspruch nehmen … "
Im vorliegenden Fall hatte eine Briefsortierkraft, die 1996 und 1997 in mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen bei der Post beschäftigt war, gegen Ihren laufenden sowie gegen den vorherigen Fristvertrag erfolgreich geklagt.
Der Arbeitgeber hatte die Befristung mit beabsichtigten Personaleinsparungen durch die geplanten Einrichtung einer Großsortieranlage begründet. Das Gericht sah hierin keinen rechtvertigenden sachlichen Grund und urteilte, das der Arbeitnehmer nicht überzeugend dargelegt hat, dass über den
vereinbarten Zeitraum hinaus kein Bedarf mehr bestehe.
meine Tochter bittet mich, folgende Frage zu stellen:
Sie ist derzeit bei einer Kommune beschäftigt mit einem
befristeten Arbeitsvertrag bis 15.12.2001. Dies wurde damals
befristet, da die ursprüngliche Inhaberin des Arbeitsplatzes
ein Kind bekam und die 3 Jahre in Anspruch nahm.
Nun ist meine Tochter selbst schwanger, was dem Arbeitgeber
ordnungsgemäß mitgeteilt wurde. Der Entbindungstermin soll der
19.4.2002 sein.
Daraufhin hat der Arbeitgeber beschlossen, das
Arbeitsverhältnis über den 15.12. hinaus nicht fortzusetzen,
und ihren Arbeitsplatz (in einem Kindergarten) mit einer neu
einzustellenden Erzieherin zu besetzen. Außerdem kommt die
Mitarbeiterin, für die sie damals den Arbeitsplatz erhielt,
aus dem Erziehungsurlaub zurück.
Hat sie eine Chance, nach dem 15.12. weiterbeschäftigt zu
werden unter dem Gesichtspunkt, dass ja eine andere Kraft
eingestellt wird.
Nein, da ihr Arbeitsvertrag nur bis zum 15.12. geschlossen wurde. D.h. ohne das der Arbeitgeber auch nur etwas machen muß, endet das Arbeitsverhältnis zum 15.12.!
Wenn sie ab dem 15.12. arbeitslos ist: Was muss sie in die
Wege leiten, um finanziell abgesichert zu sein?
Arbeitslos melden. Sie wird dann sofort als schwervermittelbar eingestuft, da sie wegen der Schwangerschaft keine großen Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat (leider). Sie bekommt dann arbeitslosengeld.
Welche Gelder/Rechte stehen ihr überhaupt zu als
Arbeitslose dann nach der Entbindung?
Zuerst einmal Unterhalt vom Kindesvater!!! Er darf von seinem Nettoeinkommen ca. 1900 DM selber behalten. Den Rest muß er an Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen, weil es der Mutter nicht zuzumuten ist zu arbeiten! Ansonsten gibt es Sozialhilfe! Das Sozialamt schaut aber auch genau nach, ob jemand Unterhalt zahlen muß und wieviel.
Welche Gelder/Rechte stehen ihr überhaupt zu als
Arbeitslose dann nach der Entbindung?
Zuerst einmal Unterhalt vom Kindesvater!!! Er darf von seinem
Nettoeinkommen ca. 1900 DM selber behalten. Den Rest muß er an
Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen, weil es der Mutter
nicht zuzumuten ist zu arbeiten! Ansonsten gibt es
Sozialhilfe! Das Sozialamt schaut aber auch genau nach, ob
jemand Unterhalt zahlen muß und wieviel.
Hallo Markus,
da habe ich mich wohl nicht genau ausgedrückt: Sie wird den Vater des Kindes noch vor der Geburt heiraten. Bekommt sie trotzdem Árbeitslosengeld?