Aufbewahrungsfristen

Hallo,
ich hätte mal gerne etwas über die Aufbewahrungsfristen von z.B.abgelaufenen Verträgen,alten Steuerbescheiden,alten Kontoauszügen oder Forderungen aus Rechnungen bei Privatpersonen erfahren.

Danke im voraus.

Hallo Salem,

soweit ich weiß gilt nach Steuerrecht folgendes:

10 Jahre für
Handelsbücher/Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege.

6 Jahre für
empfangene Handels-/Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels-/Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Sofern Handelsbriefe zugleich Buchungsbelege sind (Rechnungen, Gutschriften) gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist.

Liebe Grüße

Birgit