Gefängnis bei Platzangst? Eilt!

hallo,
ich habe da mal eine frage für eine freundin von mir.

Silke hat platzangst, schon seit vielen jahren, nun soll sie wegen einer geldstrafe die sie nicht bezahlen kann ins gefängnis, 160 tagessätze a 15.- absitzen. sie ist alleinerziehend und hat ein grosses problem mit geschlossenen räumen, selbst wenn sie auf die toilette geht lässt sie die tür auf…

in ärztlicher behandlung war sie deshalb nie, es gibt darüber keine krankenakte.

sie kann sehr gut mit der platzangst leben und fühlt sich im leben nicht eingeschränkt, weil sie einfach so lebt, das ihr nichts passiert und sie keine angst bekommt.

so nun mal gefragt, können die sie, obwohl sie schon jetzt vor lauter angst anfälle bekommt, einsperren???

ist sie da überhaupt haftfähig?
was kann man denn da machen?

antwort eilt

danke und gruß

sonja

Hallo Sonja,

na, du hast ja Probleme. Erst die Geschichte mit der Kostenrechnung wegen verbotener Werbung per Email und nun das.

Kann deine Freundin wirklich keine DM 2400 aufbringen? Aber ins Gefängnis muss sie deswegen wohl nicht.

  1. Wenn sie das Geld wirklich nicht hat und nicht aufbringen kann, ist das was schief gelaufen. Einspruch erheben.

  2. Wenn sie wirklich Platzangst hat, kann sie bestimmt ein ärztliches Attest bekommen, nicht haftfähig zu sein.

  3. So schnell werden alleinerziehende Eltern üblicherweise nicht in den Knast gesteckt. Jedenfalls nicht, wenn der Vater Konktat zum Kind aht das Kind solange nehmen kann - aber dann wäre sie nicht wirklich alleinerziehend.

Hat sie einen Rechtsanwalt? Kein Geld dafür? Hat sie Prozesskostenhilfe beantragt?

Bright Blessings für Silke und dich
L&M

Hallo Sonja,

na, du hast ja Probleme. Erst die
Geschichte mit der Kostenrechnung wegen
verbotener Werbung per Email und nun das.

na das mail habe ich verzapft, den rest aber nicht…

Kann deine Freundin wirklich keine DM
2400 aufbringen? Aber ins Gefängnis muss
sie deswegen wohl nicht.

nee, hat sie nicht, man hat ihr die soz gestrichen, weil sie angeblich was missbraucht hätte, das sozialamt hat 1 jahr vor dem richter das urteil gefällt und ihr das geld quasi gestrichen. nun lebt sie vom unterhalt (jugendamt 350.-) und vom Kindergeld, mehr hat sie ncht übrig.
ein bischen was macht sie nebembei, so das ihre miete dabei rum kommt, aber mehr ha sie nicht.

  1. Wenn sie das Geld wirklich nicht hat
    und nicht aufbringen kann, ist das was
    schief gelaufen. Einspruch erheben.

  2. Wenn sie wirklich Platzangst hat, kann
    sie bestimmt ein ärztliches Attest
    bekommen, nicht haftfähig zu sein.

na ja, ich habe ihr die frage gestellt, ob sie irgendwas darüber hat, weil wenn sie nun hingeht können die ihr das vielleicht als: na dann bin ich eben mal haftunfähig" auslegen, oder nicht?
aber sie hat nichts darüber, weil sie schon seit jahren keinen arzt mehr besucht hat und sowiso nie mit der platzangst. ob ein arzt ihr auf gutglauben nun ein attest gibt, wohl fraglich…

  1. So schnell werden alleinerziehende
    Eltern üblicherweise nicht in den Knast
    gesteckt. Jedenfalls nicht, wenn der
    Vater Konktat zum Kind aht das Kind
    solange nehmen kann - aber dann wäre sie
    nicht wirklich alleinerziehend.

einen vater oder grosseltern zu dem kind gibt es nicht, die ist wirklich alleine erziehend.

Hat sie einen Rechtsanwalt? Kein Geld
dafür? Hat sie Prozesskostenhilfe
beantragt?

hat keinen anwalt, der wollte geld haben…

ich selber weiss nicht, was man da wie machen kann, daher dachte ich halt das das hier so einer weiss, sie selber hat angst vor der schose, zumahl sie nun für was bestraft werden soll, was sie so nicht getan hat. da geht es um erschleichung für renovierungskosten, sie hat renoviert, vor 2 jahren für das geld, und weil erst jetzt danach geschaut wurde, sieht das eben gerade mit kindern nicht mehr ganz so frisch aus…
ich selber habe die renovierung mitbekommen und auch geholfen, als zeugin bin ich aber noch nichtmal befragt worden, obwohl ich benannt war…

tja, schaun wir mal was das nun gibt…

bis zur nächsten misere :wink:
und danke

gruß sonja

Hallo Sonja,
wenn an Silkes Schuld nichts dran zu rütteln ist (oder hat sie Einspruch eingelegt?) dann muß sie sich kooperativ zeigen, d.h. erstens um Stundung der Zahlung bitten (sozusagen Zahlungswilligkeit zeigen, obwohl sie z.Zt. zahlungsunfähig ist), dann später…was weiss ich… Raten von DM 10,- oder so… anbieten. Wenn sie wirklich nichts hat, dann müssen die drauf eingehen, auch ohne dass sie irgendwas mit ihre Platzangst Geschichte beweissen muß.

Viele Grüße,
Maja

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Hallo Sonja,

die Lage Deiner Freundin scheint echt recht bescheiden zu sein.

Ich bin kein Jurist, deshalb sind die folgenden Aussagen ohne jede Gewähr, aber vielleicht doch verfolgenswerte Ideen.

Zum Thema Sozialamt: Meines Wissens wird Sozialhilfe immer nur für eine bestimmte Frist gestrichen. Danach muß/kann sie neu beantragt werden. Also hin zum Sozialamt und sich erkundigen, was vielleicht doch (wieder) geht. Die Nebeneinkünfte mit der Sie ihre Miete bestreitet unbedingt zu/angeben. Sonst reitet sie sich womöglich tiefer rein.

Zur Geldstrafe: Unbedingt Zahlungswilligkeit demonstrieren, um Stundung und (wichtig!)Ratenzahlung bitten. Auch wenn womöglich nur eine Rate von 10,- DM pro Monat aufgebracht werden kann. Diesen Betrag dann auch immer pünktlich zahlen (guten Willen zeigen!).

In den Amtsgerichten gibt es meines Wissens Beratungsstellen, die weitere Auskünfte geben können in Bezug auf

  • Stundungsmöglichkeiten / Ratenzahlung
  • Erzwingungshaft
  • Prozesskostenhilfe, falls doch ein Anwalt nötig wird.

Eines ist jetzt in der Situation Deiner Freundin ganz wichtig:
Aktiv werden, auf die Behörden und Gerichte zugehen, Kooperationsbereitschaft und den Willen zur Bereinigung der Situation demonstrieren. Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und glauben die Situation bereinige sich von selber oder die Behörden hätten irgendwelches Mitleid.

Gruß
Werner