Schönen Guten Tag!
Ich habe einen außergerichtlichen Vergleich mit einem „Widersacher“ geschlossen. Dabei geht es um die Rückzahlung eines Betrages in Raten durch mich. Dummerweise hat der Anwalt der Gegenseite in dem schriftlichen Vergleich einen falschen Ratenbetrag angesetzt, der jedoch zu meinem Vorteil ist. Der Vergleich ist von beiden Seiten unterschrieben und die erste Rate ist gezahlt.
Heute ruft mich nun der Anwalt der Gegenseite an und bat mich, einen neuen Vergleich mit korrigierter Ratenhöhe zu unterschreiben, da sein Mandant sehr entzürnt sei und ihm das Mandat entziehen wolle…
Nun meine Frage: Vergleich ist doch Vergleich und man kann doch nun nicht verlangen, dass ich einen weiteren unterschreibe, wenn der Gegenseite ein Fehler unterläuft??
Danke für die Antworten im Voraus.
Malte