Außergerichtlicher Vergleich!

Schönen Guten Tag!

Ich habe einen außergerichtlichen Vergleich mit einem „Widersacher“ geschlossen. Dabei geht es um die Rückzahlung eines Betrages in Raten durch mich. Dummerweise hat der Anwalt der Gegenseite in dem schriftlichen Vergleich einen falschen Ratenbetrag angesetzt, der jedoch zu meinem Vorteil ist. Der Vergleich ist von beiden Seiten unterschrieben und die erste Rate ist gezahlt.
Heute ruft mich nun der Anwalt der Gegenseite an und bat mich, einen neuen Vergleich mit korrigierter Ratenhöhe zu unterschreiben, da sein Mandant sehr entzürnt sei und ihm das Mandat entziehen wolle…
Nun meine Frage: Vergleich ist doch Vergleich und man kann doch nun nicht verlangen, dass ich einen weiteren unterschreibe, wenn der Gegenseite ein Fehler unterläuft??

Danke für die Antworten im Voraus.
Malte

Hi Malte,

grundsätzlich hast du Recht. Ein Vergleich ist ein Vertrag, und solche müssen eingehalten werden und sind gültig.
Wenn es sich allerdings um einen Schreibfehler oder offenkundigen Rechenfehler handelt, könnte man den Vertrag nach dem tatsächlichen Willen auslegen, den die Vertragspartner hatten und manifestieren wollten.
Ich würde zunächst einmal darauf beharren, dass hier ein rechtsgültiger Vergleich geschlossen worden ist und deinerseits kein Bedarf besteht, den Vergleich zu ändern.

Gruß,
Francesco